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EGMR kann Zahl hängiger Beschwerden markant senken

31.01.2013

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR hat im letzten Jahr über 1'000 Urteile gesprochen und insgesamt über 65‘000 Beschwerden behandelt. Der Gerichtshof konnte damit die Anzahl der unerledigten Beschwerden um satte 16 Prozent senken. Dies geht aus der im Januar veröffentlichten Jahresstatistik 2012 des Gerichtshofs hervor. Für den grössten Arbeitsaufwand am EGMR sorgt weiterhin Russland.

Reformbemühungen zeigen Wirkung

Seit Jahren steht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR wegen der grossen Zahl hängiger Beschwerden in der Kritik. Ende Januar präsentierte der Präsident des Gerichtshofs, Dean Spielmann, die Jahresstatistik 2012 und sprach zurecht von einem «echten Fortschritt»: Denn zum ersten Mal, seit der EGMR im Jahre 1998 mit der Bearbeitung von Individualbeschwerden begonnen hat, ist die Zahl der hängigen Beschwerden im letzten Jahr zurückgegangen. Und dies markant: Anfangs 2012 waren 150‘000 unerledigte Beschwerden in der Warteschlaufe, Ende des Jahres noch rund 128‘000.

Zurückzuführen ist der Abbau des Beschwerdeberges vor allem auf die im Juni 2010 verabschiedeten Reformen. Unter anderem ist es seither einem Einzelrichter erlaubt, offensichtlich unzulässige Beschwerden abzuweisen, ohne dass Ausschuss, Kammer oder Grosse Kammer zur Sichtung jeder einzelnen Beschwerde tagen müssen. Obwohl die Zahl neu eingereichter Beschwerden weiterhin leicht wächst (im Vergleich zu 2011 um 1% auf 65‘150 Beschwerden), rechnet der Gerichtshof deshalb trotzdem damit, den Bearbeitungsrückstand in «zwei bis drei Jahren» aufgeholt zu haben.

Helfen soll dabei laut EGMR-Präsident Spielmann auch die laufende Informationsarbeit des EGMR in den Mitgliederländern: Weil fast 80% der Beschwerden als unzulässig taxiert werden, soll der Gerichtshof dadurch entlastet werden, dass die Menschen über die Beschwerdevoraussetzungen besser informiert sind und aussichtslose Beschwerden gar nicht erst eingereicht werden.

Russland sorgt weiterhin für die meiste Arbeit

Für über einen Fünftel der ganzen Beschwerdeflut am EGMR verantwortlich ist Russland. So war Moskau bei den ergangenen Urteilssprüchen 2012 wiederum Spitzenreiter: Insgesamt wurde die russische Regierung im vergangenen Jahr 122 Mal verurteilt – unter anderem wegen der Verschleppung und Tötung von Zivilisten in Tschetschenien. Und auch auf der Liste der eingeklagten Staaten liegt Russland zuvorderst: Ende 2012 waren noch immer 28'600 Beschwerden gegen die Russische Föderation hängig. An zweiter Stelle liegt die Türkei mit 16'900 Beschwerden, vor Italien (14'200) und der Ukraine (10'450).

Die Schweiz im 2012 vor dem EGMR

Hierzulande nehmen sich die Zahlen bescheidener aus: Ende Dezember 2012 waren am EGMR noch 1‘031 Beschwerden gegen die Schweiz hängig. Im letzten Jahr hatte sich der Gerichtshof mit insgesamt 349 gegen die Schweiz gerichteten Individualbeschwerden befasst. Davon erliess er in 8 Fällen ein Urteil, wovon wiederum bei dreien die Verletzung mindestens eines Artikels der Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt wurde.

Inhaltlich ging der EGMR in seinem Jahresbericht insbesondere nochmals auf das Urteil zur Schweiz betr. Plakatverbot gegen die Raël-Sekte vom Juli 2012 ein. Eine Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit (Art. 10 EMRK) hatte der EGMR dabei abgelehnt. Ein weiteres bedeutendes Urteil war zudem im September 2012 im Fall Nada gegen die Schweiz gesprochen worden. Der EGMR stellte eine Verletzung der Art. 8 EMRK und Art. 13 EMRK fest und hielt die Schweiz an, die UNO-Sanktionsliste im Kampf gegen Terrorismus einzelfallgerecht umzusetzen.

Dokumentation

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