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Chronologie

09.10.2024

In der Schweiz gibt es auf nationaler Ebene aktuell keine Rechtsgrundlage für einen Elternurlaub. Demgegenüber häufen sich die Initiativen für die Einführung einer solchen Maßnahme auf kantonaler Ebene. Auch wenn sich die Vorschläge jeweils unterscheiden und in verschiedenen Stadien des Gesetzgebungsprozesses befinden, fordern alle die Einführung eines Elternurlaubs als Ergänzung oder Ersatz für den bestehenden Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub. Ziel ist die Gleichstellung von Männern und Frauen.

humanrights.ch bietet im Folgenden einen chronologischen Überblick über die wichtigsten Ereignisse und Daten auf dem Weg zur Einführung eines Elternurlaubs. Die wichtigsten Fakten und Hintergründe zum Verständnis dieser Initiative sind im Kapitel «Das Wichtigste in Kürze» zusammengefasst. Ein Argumentarium unterstützt das Vorhaben aus menschenrechtlicher Sicht.

18. September 2024 - Das Parlament setzt die Umsetzung der Genfer Elternzeit aus

Am 10. und 18. September haben der Ständerat und der Nationalrat beschlossen, die Prüfung zur Sicherung der Genfer Verfassungsbestimmungen über die Elternschaftsversicherung auszusetzen, bis die Bundesversammlung über die Vorlage zur Änderung des EOG über die Harmonisierung der Leistungen in der Erwerbsersatzordnung entschieden hat. Sobald die Gewährleistung des Bundes vorliegt, muss ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet werden, der es ermöglicht, die Versicherung zur Einführung eines Elternurlaubs in Genf umzusetzen.

12. Juni 2024 - Vaterschaftsurlaub auch bei Tod des ungeborenen Kindes

Das Parlament möchte, dass Väter auch dann Anspruch auf kompletten Vaterschaftsurlaub haben, wenn ihr Kind tot geboren wird oder bei der Geburt oder in den ersten 14 Tagen stirbt.

22. Mai 2024 - 24-wöchiger Elternurlaub im Kanton Genf nicht durchsetzbar

Der Kanton Genf kann vorerst keine Elternschaftsversicherung einführen, die den Vater, die Partnerin der Mutter oder den Partner des Vaters einschließt, da dies nicht mit geltendem Bundesrecht vereinbar ist. Deshalb hat der Bundesrat in seiner am 22. Mai 2024 verabschiedeten Botschaft dem Parlament empfohlen, diesen Teil der Elternschaftsversicherung nicht zu gewährleisten. Gleichzeitig hat der Bundesrat eine Gesetzesänderung vorgeschlagen, die in Zukunft eine umfassende kantonale Elternschaftsversicherung ermöglichen würde.

18. Juni 2023 - 24-wöchiger Elternurlaub im Kanton Bern abgelehnt

Der Kanton Bern lehnt mit 66,5 % die Elternzeitinitiative ab. Diese forderte einen 24-wöchigen Elternurlaub, der unter beiden Elternteilen aufgeteilt werden kann, ohne den Mutterschaftsurlaub der Mutter zu beeinträchtigen. Die Grossrät*innen des Kampagnenkomitees kündigten an, dass sie eine kantonale Initiative zur Einführung eines Elternurlaubs auf Bundesebene einreichen wollen.

18. Juni 2023 - 24-wöchiger Elternurlaub im Kanton Genf angenommen

Der Kanton Genf nimmt mit 57,9 % einen 24-wöchigen Elternurlaub an. Dieser gilt für alle Paare, die ein Kind aufnehmen, unabhängig davon, ob es sich um heterosexuelle, homosexuelle Paare oder Adoptiveltern handelt. Die Mutter bzw. ein Elternteil im Falle von Regenbogenpaaren erhält 16 Wochen Urlaub, der andere Elternteil acht Wochen. Der Initiativtext sieht vor, dass die Paare frei entscheiden können, ob sie zwei Wochen des Elternurlaubs von einer Person auf die andere übertragen wollen.

18. April 2023 – Die «Junge Mitte» setzt sich für einen nationalen Elternurlaub ein.

Die Partei ist der Ansicht, dass ein nationaler Elternurlaub nicht weniger als 20 Wochen betragen sollte, davon mindestens 14 Wochen für die Mutter, und dass ein fester Anteil, der dem Vater gewährt wird, mindestens 20 % der Gesamtdauer, also vier Wochen, betragen sollte.

14. Februar 2023 - Die EKFF schlägt ein Modell zur Aufteilung der Betreuung zwischen den beiden Elternteilen vor.

Die Eidgenössische Kommission für Familienfragen (EKFF) schlägt ein Modell vor, das die freie Aufteilung der Wochen zwischen den Eltern noch weiter einschränkt. Es sieht einen Urlaub von 22 Wochen vor, der zusätzlich zu den derzeitigen 16 Wochen Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub gewährt wird. Die Eltern können jeweils die Hälfte des Urlaubs, d. h. 19 Wochen, nehmen oder sich für eine flexible Aufteilung entscheiden. So können Mütter zwischen 16 und 23 Wochen und Väter zwischen 15 und 22 Wochen Urlaub nehmen. Der bereits bestehende Urlaub von 14 Wochen für die Mutter und 2 Wochen für den Vater wird beibehalten.

25. Januar 2023 - Umstrittener Elternurlaub vom Genfer Gesetzgeber angenommen.

Der Genfer Grosse Rat nimmt die Verfassungsinitiative «Für einen Elternurlaub» an, die somit Gegenstand einer Volksabstimmung sein wird. Vor dem Ausschuss werden verschiedene Kritikpunkte an dem Text vorgebracht, insbesondere die Tatsache, dass diese zusätzlichen Urlaubswochen freiwillig bleiben, da das Gesetz nur ihre Finanzierung durch Beiträge vorschreibt, sowie das Risiko, den im KVG vorgesehenen Mutterschaftsurlaub auf 14 Wochen anstelle der garantierten 16 Wochen zu reduzieren.

8. Dezember 2022 - Ablehnung des Elternurlaubs durch das Berner Parlament.

Die Initiative für einen 24-wöchigen Elternurlaub im Kanton Bern wird vom bernischen Grossen Rat abgelehnt. Das letzte Wort haben somit die Berner Wählerinnen und Wähler im Jahr 2023.

24. August 2022 - Ein zweiwöchiger Adoptionsurlaub ab dem 1. Januar 2023

Der Bundesrat verabschiedet die Ausführungsbestimmungen zum Adoptionsurlaub und setzt sie auf den 1. Januar 2023 in Kraft.

7. Juni 2022 - Initiative im Kanton Waadt eingereicht

Die Standesinitiative im Kanton Waadt, die einen Elternurlaub von 34 Wochen fordert, kommt zustande.

25. Mai 2022 - Eine Initiative wird im Kanton Genf eingereicht

Der Genfer Staatsrat bestätigt und unterstützt die Verfassungsinitiative «Für einen Elternurlaub jetzt!», die 24 Wochen Elternurlaub vorsieht, der innerhalb des Paares aufgeteilt werden kann.

19. Mai 2022 - Berner Exekutive will eine nationale Lösung

Obwohl er die Einführung eines Elternurlaubs grundsätzlich unterstützt, bevorzugt der Berner Regierungsrat eine nationale Lösung zur kantonalen Initiative «Für einen Elternurlaub», die am 30. April 2021 eingereicht wurde.

15. Mai 2022 - Die Zürcher Bevölkerung sagt Nein zum Elternurlaub

64,76% der Zürcher Stimmbürgerinnen und Stimmbürger lehnen eine Initiative ab, die einen 18-wöchigen Elternurlaub für jeden Elternteil fordert. Dies ist die erste Niederlage auf kantonaler Ebene, nachdem im Tessin die zwei Wochen angenommen wurden.

14. April 2022 - Der UNO-Ausschuss für Menschenrechte (DESC) kritisiert das Fehlen eines Elternurlaubs

In seinem Fortschrittsbericht bedauert der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, dass die Schweiz keine Fortschritte bei der Einführung eines geteilten Elternurlaubs gemacht hat.

14. März 2022 - Ein Gesetzesentwurf im Kanton Neuenburg

Die Fraktionen der Sozialdemokraten und der VertPOP reichen einen Entwurf für einen kantonalen Elternurlaub von 34 Wochen ein, der auch von Abgeordneten der Grünliberalen unterzeichnet wurde.

27. Januar 2022 - Motion in Basel-Stadt abgelehnt

Der Grosse Rat lehnt eine sozialdemokratische Motion zur Einführung eines Elternurlaubs von 38 Wochen, von denen mindestens 8 Wochen dem Vater vorbehalten sind, auf kantonaler Ebene ab.

16. Dezember 2021 - Die Kantone werden nicht die Möglichkeit haben, das Recht auf Urlaub und die Dauer des Urlaubs gesetzlich zu regeln

Die beiden Kammern lehnen es ab (20.09.21 SR, 16.12.21 NR), einer vom Kanton Jura eingereichten Standesinitiative Folge zu leisten, die den Erlass neuer gesetzlicher Grundlagen forderte, um den Kantonen die Möglichkeit zu geben, einen Eltern- oder Vaterschaftsurlaub gesetzlich zu regeln. Das Parlament erinnert daran, dass die Einführung solcher Urlaube für Personen, deren Arbeitsverhältnis dem Privatrecht unterliegt, allein in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fällt.

1. Oktober 2021 - Die Bundesversammlung nimmt einen Entwurf für einen zweiwöchigen bezahlten Adoptionsurlaub an

Ein zweiwöchiger, frei aufteilbarer Urlaub wird erwerbstätigen Personen gewährt, die ein Kind unter vier Jahren mit dem Ziel der Adoption bei sich aufnehmen. Für Eltern, die das Kind ihres Ehegatten/ihrer Ehegattin oder ihres Partners/ihrer Partnerin adoptieren, ist jedoch keine Zulage vorgesehen.

1. September 2021 - Der Nationalrat will eine wirtschaftliche Analyse der verschiedenen Modelle

Ein Postulat der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, das den Bundesrat beauftragt, eine umfassende wirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse vorzulegen, wird angenommen.

7. Juni 2021 - Das Projekt der eidgenössischen Initiative steht still

Die Allianz für eine Initiative für einen Elternurlaub kann sich nicht auf ein Modell einigen und auf kantonaler Ebene entwickeln sich Initiativen.

20. Mai 2021 - Statistiken zeigen die traditionelle Rollenverteilung in Familien mit Kindern

Laut BFS leisteten Frauen im Jahr 2020 50% mehr unbezahlte Arbeit als Männer: Mütter, die mit ihrem Partner und Kindern unter 15 Jahren zusammenleben, verbrachten 52,3 Stunden pro Woche mit Haus- und Familienarbeit gegenüber 35,4 Stunden bei den Vätern. 22,3 Stunden davon entfielen auf die Kinderbetreuung (14,7 bei den Vätern) und 16,1 Stunden auf die bezahlte Arbeit.

25. Januar 2021 - Erster Kanton erlässt Gesetze zum Elternurlaub

Der Tessiner Grosse Rat nimmt mit 43 zu 37 Stimmen einen zweiwöchigen Elternurlaub an. Der Text ist ein Gegenvorschlag zu einer kantonalen parlamentarischen Initiative, die darauf abzielte, die Dauer des Mutterschaftsurlaubs auf 20 Wochen auszudehnen.

27. September 2020 - Ist die Zeit für Elternurlaub gekommen?

Nach dem klaren Ja der Bevölkerung zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub schliessen sich die betroffenen Kreise, Vertreterinnen und Vertreter verschiedener politischer Parteien sowie die ausserparlamentarischen Kommissionen für Frauen- und Familienfragen EKF und EKFF zusammen, um dem Elternurlaub der Schweiz zum Durchbruch zu verhelfen.

27. September 2020 - Die Schweiz ist der letzte europäische Staat, der einen Vaterschaftsurlaub einführt

Ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub, der durch die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt wird, wird in einer Volksabstimmung mit einer Mehrheit von 60,3 % angenommen. Er tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und kann in Form von Wochen oder Tagen innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes genommen werden.

27. September 2019 - Die Ersetzung des geplanten Vaterschaftsurlaubs durch einen Elternurlaub scheitert im Parlament

In der parlamentarischen Debatte über die Volksinitiative "Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zugunsten der ganzen Familie" wollen drei Minderheiten im indirekten Gegenvorschlag den Vaterschaftsurlaub durch einen Elternurlaub ersetzen. Letztendlich wird die Variante mit einem zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub gewählt, die zur Volksabstimmung vorgelegt wird.

12. September 2019 - Weitere Motion zum Elternurlaub abgelehnt

Der Ständerat lehnt die Motion Müller «Einführung eines flexiblen und modernen Elternurlaubs» ab. Der Bundesrat hatte empfohlen, die Beratung der Volksinitiative und des indirekten Gegenvorschlags zum Vaterschaftsurlaub im Parlament abzuwarten.

14. August 2019 - Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Elternurlaub Sache des Arbeitgebers ist

Der Bundesrat empfiehlt, die Motion Masshardt «Endlich ein echter Elternurlaub für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf» abzulehnen, da er der Ansicht ist, dass die Regelung des Vaterschafts- oder Elternurlaubs in der Verantwortung der Arbeitgeber/innen oder der Sozialpartner bleiben sollte.

2018 - Veröffentlichung eines Argumentariums der EKFF für eine Elternzeit von 38 Wochen

Die Eidgenössische Kommission für Familienfragen veröffentlicht ein Dokument mit Argumenten und Empfehlungen für ein Elternzeitmodell, das auf einer 2017 in Auftrag gegebenen Literaturrecherche basiert.

4. Juli 2017 - Die Volksinitiative für einen Vaterschaftsurlaub kommt zustande

Mehr als 140 Organisationen, die im Verein "Vaterschaftsurlaub jetzt!" zusammengeschlossen sind, reichen die eidgenössische Volksinitiative "Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zugunsten der ganzen Familie" ein, die einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von 20 Tagen fordert.

7. Juni 2017 - Der Nationalrat lehnt es ab, die wichtigsten Urlaubsmodelle zu analysieren

Der Nationalrat lehnt drei identische Postulate (Quadranti, Schmid-Federer, Bertschy) ab, mit denen die langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen der wichtigsten zur Diskussion stehenden Modelle für Elternurlaub (oder Vaterschaftsurlaub) untersucht werden sollten.

29. September 2016 - Der Nationalrat will weiterhin keinen Elternurlaub

Die Parlamentarier sprechen sich gegen die 2014 eingereichte Motion Trede aus, die einen 18-monatigen Elternurlaub einführen wollte, von dem mindestens 6 Monate vom Vater genommen werden sollten. Darin wurde auf den erheblichen Rückstand der Schweiz im Vergleich zu anderen OECD-Ländern hingewiesen.

30. Oktober 2013 - Der Bundesrat bevorzugt die familienergänzende Kinderbetreuung

Der Bericht in Beantwortung des Postulats Fetz, in dem acht verschiedene Modelle für Vaterschaftsurlaub́ und Elternurlaub analysiert werden, wird veröffentlicht. Der Bundesrat erkennt an, dass Vaterschaftsurlaub́ und Elternurlaub zu den Maßnahmen gehören, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern können, räumt aber Programmen für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung Priorität ein.

3. März 2013 - Der Verfassungsartikel zur Familienpolitik wird von den Kantonen abgelehnt

In der eidgenössischen Volksabstimmung wird der Artikel von einer Mehrheit von 54,3 % der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger angenommen, aber von 13 der 23 Kantone abgelehnt. Er wurde insbesondere von der SVP und der FDP bekämpft, die eine "Verstaatlichung" der Kinder kritisierten.

15. Juni 2012 - Parlament für Verfassungsartikel zur Familienpolitik

Der Nationalrat nimmt den Entwurf eines Bundesbeschlusses an, der einen Artikel enthält, der Bund und Kantone verpflichtet, Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familienleben und Erwerbstätigkeit sowie Bildung zu ergreifen.

21. September 2011 - Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen will einen paritätischen Urlaub

Die EKF veröffentlicht ein Positionspapier, in dem das Modell der EKFF diskutiert wird. Die Kommission spricht sich für einen Elternurlaub von mindestens 24 Wochen aus, der einen paritätischen Anspruch der Eltern (je 12 Wochen) vorschreibt.

14. September 2011 - Der Bundesrat wird beauftragt, einen vergleichenden Bericht über verschiedene Modelle vorzulegen

Der Ständerat nimmt das Postulat Fetz «Freiwillige Elternzeit und Familienvorsorge» an. In seiner Stellungnahme spricht sich der Bundesrat erstmals für eine vergleichende Analyse der verschiedenen Modelle für Eltern- und Vaterschaftsurlaub aus.

2010 - Die Eidgenössische Kommission für Familienfragen spricht sich für einen Elternurlaub von 24 Wochen aus

In einer Publikation argumentiert die Eidgenössische Kommission für Familienfragen für die Einführung eines Elternurlaubs von 24 Wochen, von denen vier Wochen pro Elternteil nicht übertragbar sind und die über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert werden sollen.

2009-2010 - Drei Vorlagen zum Elternurlaub abgeschrieben

Drei Vorlagen des Nationalrats zur Umwandlung des Mutterschaftsurlaubs in Elternurlaub oder Elternteilzeit (Motionen Freysinger und Schmid-Federer; Postulat Schmid-Federer) werden abgeschrieben, da sie innerhalb von zwei Jahren nicht abschließend behandelt wurden.

12. Juni 2009 - Nationalrat will keine gesetzlichen Grundlagen für Elternurlaub

Der Motion «Elternurlaub» folgend, die den Bundesrat beauftragen wollte, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, die die gesetzlichen Grundlagen für die Schaffung und Finanzierung eines zweiwöchigen, entschädigten Elternurlaubs enthält, wird der Nationalrat abgewiesen.

1. Juli 2005 - Der bezahlte Mutterschaftsurlaub tritt endlich in Kraft

Die 14-wöchige Mutterschaftsentschädigung wird eingeführt, nachdem das Volk am 26. September 2004 in einer Referendumsabstimmung mit 55,4 % Ja-Stimmen eine entsprechende Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) angenommen hat. Nach über 60 Jahren erfolgloser Versuche auf Bundesebene wird mit der Einführung eines bezahlten Mutterschaftsurlaubs somit ein Verfassungsauftrag aus dem Jahr 1945 umgesetzt.

21. März 2003 - Der Nationalrat liquidiert eine parlamentarische Initiative für einen viermonatigen Elternurlaub

Die untere Kammer des Parlaments lehnt es ab, der Initiative Teuscher "Elternurlaub für erwerbstätige Eltern" Folge zu leisten. Diese ist Teil des breiteren Kontexts der Bestrebungen, einen Urlaub für Väter einzuführen, die von zahlreichen parlamentarischen Vorstößen getragen werden.

November 1992 - Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen fordert einen Elternurlaub

In einem Bericht, in dem sie auf den Mangel an Kinderbetreuungsangeboten hinweist, schlägt die EKF die Einführung eines Elternurlaubs vor, um insbesondere die Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen zu stärken.

2. Dezember 1984 - Erster Rückschlag für den Elternurlaub

Als erster Meilenstein in der politischen Geschichte der Schweiz auf dem Weg zu einem Elternurlaub wird die eidgenössische Volksinitiative «Für einen wirksamen Mutterschutz» mit 84.2% Nein-Stimmen deutlich abgelehnt. Die Vorlage sah unter anderem einen Elternurlaub von mindestens 9 Monaten mit einer Garantie des Familieneinkommens vor.