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Nationale Menschenrechtsinstitution

Afghanistan Independent Human Rights Commission AIHRC

05.08.2021

Aufgrund der aktuellen Lage in Afghanistan kann die Afghanistan Independent Human Rights Commission ihre Aufgaben als nationale Menschenrechtsinstitution zur Zeit nicht wahrnehmen. Aktuelle Informationen sind auf dem AIHRC-Twitteraccount zu finden.

Die unabhängige Afghanische Menschenrechtskommission (Afghanistan Independent Human Rights Commission AIHRC) wurde im Zuge des Petersberg-Prozesses 2001 und auf Grundlage des Präsidialdekrets vom 6. Juni 2002 gegründet. Die Institutionalisierung der Menschenrechte im fragilen Kontext von Afghanistan ist jedoch enormen Hürden ausgesetzt: Das Land befindet sich seit Jahrzehnten in einem Konflikt, wobei die fragmentierte nationale Sicherheit und die schwache Rechtsstaatlichkeit zu einer grossen Unsicherheit führen.

Trotzdem waren in den letzten Jahren beachtliche Errungenschaften im Bereich der Menschenrechte zu beobachten. Das Bewusstsein für die Menschenrechte in der Öffentlichkeit ist gestiegen, das Fachpersonal im Justizwesen wurde geschult, und die Menschenrechte wurden ins Curriculum von Universitäten aufgenommen. Die afghanische Menschenrechtskommission hat im Übergangsprozess nach der US-Militärintervention und dem Sturz der Taliban von 2001 eine wichtige Rolle eingenommen. Beginnend im Jahr 2002 führte die AIHRC eine umfassende Konsultation zu Themen der Übergangsjustiz durch und legte im Jahr 2005 ihren Bericht «A Call for Justice» vor. Er beschreibt die Vielzahl der begangenen Menschenrechtsverletzungen, enthält aber hauptsächlich konkrete Vorschläge für eine Politik der Versöhnung. Der Bericht mündete in einen Aktionsplan der Regierung zu Frieden, Gerechtigkeit und Versöhnung, der jedoch bislang kaum umgesetzt wurde. Basierend auf den Bestimmungen des Aktionsplans wurde eine umfassende Dokumentation der konfliktbezogenen Menschenrechtsverletzungen zwischen 1978 bis 2001 unternommen. Dieser Bericht von fast 1000 Seiten wurde allerdings auf Druck der Regierung Afghanistans und der USA nie veröffentlicht.

Die afghanische nationale Menschenrechtsinstitution wurde zuletzt im Oktober 2019 formell mit dem Status A reakkreditiert. Die Global Alliance of National Human Rights Institutions (GANHRI) anerkennt die Bemühungen der AIHRC und ermutigt sie, die Menschenrechte trotz des schwierigen Kontextes weiterhin zu fördern und zu schützen sowie öffentlich zu kontroversen Themen Stellung zu nehmen. Die Kommission soll sich laut GANHRI darum bemühen, auch künftig eine aktive Rolle im Friedensprozess einzunehmen.

Organisationsform und Rechtsgrundlagen

Nachdem die Afghanische Menschenrechtskommission, basierend auf dem Petersberger Abkommen und dem Präsidialdekret gegründet wurde, fand sie ihre Rechtsgrundlage in Artikel 58 der afghanischen Verfassung.

Struktur, Aufgaben und Mandat der AIHRC wurden in einem speziellen Gesetz (Law on the Structure, Duties and Mandate of the AIHRC) definiert. Die Kommission besteht aus neun Kommissionsmitgliedern – Frauen und Männer –, die von der*dem Präsident*in für einen Zeitraum von fünf Jahren bestimmt werden. Die*der Präsident*in ernennt ausserdem die Leitung der Menschenrechtskommission. Die stellvertretende Leitung wird hingegen durch die Kommissionmitglieder gewählt. Administrative Aufgaben werden durch ein Sekretariat erledigt.

Um die Tätigkeit der Kommission zu strukturieren und auszuführen, gibt es mehrere Abteilungen: So etwa die Abteilung für Menschenrechtsbildung, die Abteilung zur Überwachung und Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen, die Abteilung für Frauenrechte, Kinderrechte und Menschen mit Behinderungen, sowie die Abteilung zu Transitional Justice.

Die Programme und Tätigkeiten der Afghanischen Menschenrechtskommission werden durch die Zentrale in Kabul sowie acht Regionalbüros und sechs Provinzbüros durchgeführt, die über das gesamte Land verteilt sind.

Finanzierung

Die AIHRC wird sowohl durch den afghanischen Staat als auch mittels internationaler Gelder finanziert. Der Anteil der staatlichen Finanzierung ist in den letzten Jahren zwar gestiegen, trotzdem stellen externe Quellen wie internationale Entwicklungspartner*innen nach wie vor den Grossteil der Finanzierung zur Verfügung. Die Global Alliance of National Human Rights Institutions betonte in ihrer Empfehlung aus dem Jahr 2019, dass gemäss den Pariser Prinzipien die Finanzierung eigentlich in der Verantwortung des afghanischen Staates liegen würde. Unter den besonderen Umständen sei es jedoch notwendig, dass sich die internationale Gemeinschaft weiterhin für die Afghanische Menschenrechtskommission engagiere und sicherstelle, dass sie eine angemessene Finanzierung erhält, bis der afghanische Staat dazu selbst in der Lage ist.

Im Jahr 2020 beliefen sich die Einkünfte der AIHRC auf insgesamt 6'163’784 USD (Annual Report 2020). Die finanziellen Mittel erhielt die Afghanische Menschenrechtskommission neben der afghanischen Regierung von Finnland, Norwegen, Australien, den Niederlanden, Schweden und nicht zuletzt auch der Schweiz. Weitere Geldgeber*innen waren bisher das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), die Open Society Afghanistan (OSA) und der Rockefeller Brothers Fund (RBF).

Mandat

Das Mandat der AIHRC ist in Artikel 21 des Gesetzes über Struktur, Aufgaben und Mandat der AIHRC festgelegt und umfasst im Allgemeinen die Überwachung der Menschenrechtslage Afghanistans hinsichtlich internationaler Menschenrechtsstandards, der rechtlichen Grundlagen Afghanistans, der staatlichen Behörden sowie gewinnorientierten und gemeinnützigen Organisationen im Land, welche Auswirkungen auf die Menschenrechte haben könnten. Die Menschenrechtskommission ist ausserdem dazu beauftragt, begangene Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen und zu überprüfen. Zudem soll sie den Zugang der Bürger*innen zu ihren Menschenrechten und Freiheiten beobachten und dokumentieren.

Arbeitsschwerpunkte

Thematische Schwerpunkte legt die afghanische Menschenrechtskommission auf die Rechte ziviler Opfer bewaffneter Konflikte, die Situation von schutzbedürftigen Gruppen (Frauen, Kinder, Menschen mit Behinderungen), den Zugang zu medizinischen Leistungen und Bildung sowie die Wahlen in Afghanistan.

Weiterführende Informationen