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Nationale Menschenrechtsinstitution

Danish Institute for Human Rights DIHR

11.11.2021

Das Danish Institute for Human Rights DIHR (Institut for Menneskerettigheder) ist eine nationale Menschenrechtsinstitution, die gemäss den Pariser Prinzipien arbeitet. Das Institut wurde ursprünglich im Jahr 1987 als «Danish Centre for International Studies and Human Rights» gegründet. Erst 2002 wurde es basierend auf einem Gesetz des Parlaments (Act No. 411 vom 6. Juni 2002) als DIHR eingerichtet, wobei das «Danish Centre for International Studies» nach wie vor beim DIHR angesiedelt war. Gemäss diesem Gesetz muss sich das DIHR um den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in Dänemark, Europa und auf der ganzen Welt bemühen. Im Jahr 2011 wurde das DIHR zur nationalen Gleichstellungsinstitution zur Förderung, Evaluierung und Überwachung sowie zur Unterstützung von Chancengleichheit ernannt. Zudem übernimmt die Institution im Bereich der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen eine wichtige Rolle, indem es die Umsetzung der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen fördert und überwacht.

Das Institut verfolgt einen multidisziplinären Ansatz und ist mit über 100 Angestellten, die in Bereichen des Rechts, der Politikwissenschaft, Ökonomie und Sozialwissenschaften spezialisiert sind, eine der grössten nationalen Menschenrechtsinstitutionen.

Das DIHR ist von der Global Alliance of National Human Rights Institutions (GANHRI) als nationale Menschenrechtsinstitution mit dem Status A formell akkreditiert (Stand 2021). Bei der letzten Reakkreditierung im Jahr 2018 betonte die Allianz die Wichtigkeit eines Schutzmandats und ermutigte das DIHR, ihr Mandat auszubauen. Die Schutzfunktionen umfassen bisher die Überwachung, Untersuchung, Ermittlung und Berichterstattung zu tatsächlichen Menschenrechtsverletzungen sowie die Bearbeitung von Individualbeschwerden. Die globale Allianz kommt weiter zum Schluss, dass das DIHR nicht ausdrücklich mit dem Mandat betraut ist, die Ratifizierung oder den Beitritt zu internationalen Menschenrechtsinstrumenten zu fördern. Zwar habe das DIHR dazu in der Praxis bereits viel umgesetzt, es sollte sich jedoch dafür einzusetzen, dieses Mandat offiziell zu erhalten.

Organisationsform und Rechtsgrundlagen

Die Institution konstituiert sich aus mehreren Organen: einem Vorstand, der Geschäftsleitung sowie dem dänischen Rat für Menschenrechte. Der Vorstand kann zudem nach Bedarf fach- oder projektbezogen Beiräte einberufen. Der Vorstand ist das oberste Kontrollorgan des Dänischen Instituts für Menschenrechte. Er legt die Richtlinien und die Politik für die Aktivitäten des Instituts fest und ernennt die Direktion des Instituts. Gewählt wird die Leitung von den Universitäten Dänemarks, dem Rat für Menschenrechte in Dänemark und Grönland und den Mitarbeiter*innen des DIHR. Der dänische Rat für Menschenrechte (engl. Council for Human Rights) bespricht regelmässig die Verpflichtungen und Rahmenbedingungen des Instituts und kann dem Vorstand gegebenenfalls neue Aktivitäten vorschlagen. Er setzt sich aus Vertreter*innen einer Reihe von Organisationen der Zivilgesellschaft und Behörden zusammen. Die Leitung des Dänischen Instituts für Menschenrechte besteht aus einer geschäftsführenden Direktion, einer stellvertretenden geschäftsführenden Direktion und den Abteilungsleiter*innen (Abteilung für Finanzen und Verwaltung, nationale Abteilung, internationale Abteilung, Abteilung für Forschung, sowie für Kommunikation). 

Das DIHR beruht heute auf dem Gesetz über das Dänische Institut für Menschenrechte - Dänemarks nationale Menschenrechtsinstitution (Gesetz Nr. 553/2012), welches den Act No. 411 vom 6. Juni 2002 ersetzt. Das neue Gesetz trat in Kraft, nachdem sich das «Danish Centre for International Studies and Human Rights» auflöste und das DIHR sich eigenständig organisierte. Im August 2013 hat sich die Institution ein weiteres Mal verändert, als der Vorstand durch den Menschenrechtsrat Grönlands erweitert wurde. Seit damals ist das DIHR zusätzlich die nationale Menschenrechtsinstitution Grönlands (Königlicher Erlass Nr. 393/2014).

Finanzierung

Das Institut verfügt über ein Jahresbudget von umgerechnet etwa 20 Mio. Schweizer Franken (2020). Einen Teil davon erhält das Institut vom dänischen Staat. Dieser leistete im Jahr 2020 für den Betrieb und die Aktivitäten einen Beitrag in der Höhe von ca. 5,5 Mio. Schweizer Franken.

Entsprechend ihrem Zweck kann die Institution auch Zuwendungen von Stiftungen oder durch Schenkungen erhalten und kommerzielle Tätigkeiten, subventionierte Forschung und andere subventionierte Tätigkeiten – einschliesslich Beratung und Betreuung – ausüben; soweit diese mit der Erfüllung der übrigen Aufgaben der Institution vereinbar sind. Das Institut ist auch im Ausland tätig. Für diese Projekte erhält es vom dänischen Staat über das Aussenministerium zusätzliche finanzielle Unterstützung; im Jahr 2020 ca. 8 Mio. Schweizer Franken.

Mandat

Das Mandat des Dänischen Instituts für Menschenrechte ist die Förderung und der Schutz von Menschenrechten und der Gleichberechtigung in Dänemark sowie im Ausland.

In Dänemark ist das Institut dazu beauftragt, die Regierung, das Parlament, die Ministerien und sonstige Autoritäten bezüglich Menschenrechte zu beraten. Das Institut ist dafür verantwortlich, die Menschenrechtslage in Dänemark zu dokumentieren und zu überwachen, gezielt Forschung durchzuführen sowie die Öffentlichkeit über die Menschenrechte im Allgemeinen zu informieren und weiterzubilden.

Auf internationaler Ebene kooperiert das Institut mit Regierungen, NGOs sowie der Wirtschaft und Industrie, um die Kapazitäten im Bereich der Menschenrechte im Ausland zu stärken. 

Als nationale Gleichstellungsinstitution wird das DIHR ausserdem dazu angehalten, die Gleichberechtigung aller Menschen zu fördern – ungeachtet ihres Geschlechts, Behinderungen oder ethnischer Herkunft. Im Zuge dessen unterstützt das Institut Menschen, die Opfer von Diskriminierung wurden, bei ihren Beschwerden und führt Studien zur Förderung der Gleichbehandlung durch.

Arbeitsschwerpunkte

Das Dänische Institut für Menschenrechte ist in unterschiedliche Abteilungen und untergeordnete Departemente mit unterschiedlichen Schwerpunkten aufgeteilt. Die nationale Abteilung fokussiert sich besonders auf die Überwachung der dänischen Gesetzgebung und deren Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsabkommen. Das Institut schreibt diesbezüglich jährlich um die 150 juristische Gutachten.

Die internationale Abteilung legt ihre Schwerpunkte auf Wirtschaft und Menschenrechte, auf die internationale Zusammenarbeit mit anderen Nationalen Menschenrechtsinstitutionen sowie auf Menschenrechte und deren Verbindung zu nachhaltiger Entwicklung. Das Institut ist sehr aktiv in den Bestrebungen, die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung auch als Menschenrechtsagenda zu verstehen. Das Departement Wirtschaft und Menschenrechte betreibt viel angewandte Forschung; es kollaboriert in einzelnen Projekten direkt mit Konzernen, um die Menschenrechte innerhalb der Unternehmen zu fördern und zu schützen. Zudem berät es andere Staaten bei der Entwicklung und Implementierung von Gesetzgebungen zur Prävention und Entschädigung von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Wirtschaft.

Weiterführende Informationen