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Menschenrechte im Alter - Dossier

UNO-Resolutionen zu den Rechten älterer Menschen

06.09.2016

Im folgenden Dokument werden die bedeutensten UN0-Resolutionen über die Rechte älterer Menschen kurz zusammengefasst.

Resolution A/C.3/70/L.50/Rev.1 (2015)

Im November 2015 hat die dritte Kommission der UNO-Generalversammlung eine Resolution mit dem Titel «Measures to enhance the promotion and protection of the human rights and dignity of older persons» (provisorische Dokument-Nr. A/C.3/70/L.50/Rev.1) verabschiedet. Argentinien hat den ersten Entwurf der Resolution vorgelegt. Der überarbeitete Entwurf stammt von Argentinien und einer Gruppe von weiteren lateinamerikanischen Ländern. Das Dokument hält fest, dass die «Politische Erklärung und Internationaler Aktionsplan von Madrid über das Altern (2002)» weiterhin das einzige internationale Abkommen ist, welches sich ausschliesslich den Rechten von älteren Menschen widmet und betont die bedeutende Rolle dieses Instruments. Zudem fordert die Resolution die Mitgliedstaaten dazu auf, auch alternative Massnahmen zu ergreifen, um die Rechte älterer Menschen zu gewähren. Konkret empfiehlt die Resolution den Staaten, die bereits existierenden Menschenrechtsinstrumente zu nutzen und diese auf die Bedürfnisse älterer Menschen anzupassen. Zudem sollen ältere Personen besser über ihre Rechte informiert werden.

Resolution 67/139 (2012)

Ende Dezember 2012 hat die dritte Kommission der UNO-Generalversammlung eine Resolution mit dem Titel «Towards a comprehensive and integral international legal instrument to promote an protect the rights an dignity of older persons» verabschiedet. Der Entwurf der Resolution war von El Salvador vorgelegt worden. Mit ihr erhält die Open-ended Working Group on Ageing den Auftrag, ein rechtlich verbindliches Dokument für die Rechte von älteren Personen auszuarbeiten. Obwohl zahlreiche Staaten die Meinung vertraten, dass diese Resolution den Arbeiten von andern UNO-Gremien vorgreife, wurde die Resolution mit einer Abstimmung verabschiedet, allerdings mit einem denkwürdig schlechten Abstimmungsresultat von 53 Ja- gegen 3 Nein-Stimmen, bei 109 Enthaltungen.

Resolution 65/182 (2010)

Acht Jahre nach Verabschiedung des Madrider Aktionsplans hielt die UNO-Generalversammlung in Resolution 65/182 fest, dass dieser nur beschränkt Wirkung hatte und schuf die Basis für ein Gremium, welches sich ausschliesslich mit dem Schutz älterer Menschen befassen sollte. Die Teilnahme an der sogenannten Open-Ended-Working Group on Ageing steht allen Mitgliedstaaten offen. Die Resolution 65/182 beauftragte ferner die Vertragsstaaten, dem UNO-Generalsekretär Bericht zu erstatten über die Umsetzung des Madrider Aktionsplans. Lediglich 42 von 192 Staaten folgten diesem Aufruf. Der Bericht des UNO-Generalsekretärs wurde 2011 von der Generalversammlung zur Kenntnis genommen.

UN-Resolution 46/91 (1991)

Die UN-Generalversammlung hat im Dezember 1991 Prinzipien für ältere Menschen in die ONU-Resolution 46/91 aufgenommen. Die Prinzipien sind in folgende Themenbereiche eingeteilt: Unabhängigkeit, Partizipation, Fürsorge, Selbsterfüllung und Menschenwürde. Sie bauen auf den Empfehlungen der ersten Weltkonferenz über das Altern in Wien, den Übereinkommen und Empfehlungen der ILO, der WHO sowie anderer Organe auf. Die Prinzipien für ältere Menschen der UNO betonen u.a. das Recht, selbst den Zeitpunkt des Ruhestands zu bestimmen, so lange wie möglich zu Hause zu wohnen, das Recht auf Privatsphäre, Entscheidungsfreiheit insbesondere auch bezüglich Art und Intensität der Fürsorge, das Recht auf Entfaltungsmöglichkeit sowie Abwesenheit jeglicher Form von Ausbeutung, physischer und psychischer Gewalt sowie Diskriminierung.

Resolution 32/132 (1977)

An der 32. UNO-Generalversammlung im Jahr 1977 wurde erstmals ein internationales Jahr für ältere Menschen andiskutiert, welches weltweit auf die Problematik aufmerksam machen sollte. Dies kam daher, dass sich die UNO seit Inkrafttreten des Sozialpakts im Jahre 1976 zunehmend mit der spezifischen Situation älterer Menschen auseinandersetzte. Bereits 1969 benannte die «Declaration on Social Progress and Development / UNO-Resolution 25/42 (XXIV)» ältere Menschen erstmals als eigene, besonders verletzliche Gruppe (vulnerable group). Damals blieb es jedoch bei einem allgemeinen Hinweis auf die Menschenwürde und die Rechte älterer Menschen. Dies änderte sich mit der oben genannten  UNO-Resolution 32/132 von 1977.

Nebst eines internationalen Jahres für ältere Menschen wurde während dieser Versammlung über die Möglichkeit eines Weltkongresses zu den Rechten älterer Menschen diskutiert, bei welchem sich Regierungsvertreter/innen und Experten/-innen der verschiedenen Länder treffen und Erfahrungen zur Problematik austauschen, Lösungen suchen sowie entsprechende Pläne entwerfen sollen.