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Behindertenrechtskonvention: Wie weiter?

29.12.2015

Vor rund 16 Monaten ist die UNO-Behindertenrechtskonvention für die Schweiz in Kraft getreten. Im Mai 2016 muss die Schweiz den Initialbericht zur Umsetzung der Konvention bei der UNO abliefern und einige Monate später wird sie vom UNO-Ausschuss erstmals überprüft werden. Wo liegen die Herausforderungen für die Schweiz?

Seit der Ratifizierung ist es ruhig geworden, so scheint es auf den ersten Blick. Doch der Schein trügt, die Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention hat bereits Einfluss auf den Schutz von Menschen mit Behinderungen genommen. Bedeutsam ist die Konvention für diejenigen Organisationen, die Menschen mit Behinderung vor Gericht vertreten, wie etwa die Abteilung Gleichstellung von Inclusion Handicap (ehemalige Egalité Handicap).

Im Rahmen der Rechtsberatung werden die Vorschriften der UNO-Behindertenrechtskonvention regelmässig beigezogen, wie Caroline Hess-Klein, Leiterin der Abteilung sagt. Auch alle Vernehmlassungsverfahren des Bundes werden demnach systematisch im Lichte der UNO-Konvention analysiert.

Die Prioritäten der Zivilgesellschaft

Doch wo genau liegen die Knackpunkte der Umsetzung in der Schweiz? Der Blick auf die Einzelfälle und offiziellen Stellungnahmen, in denen mit der Behindertenrechtskonvention argumentiert wird, ist aufschlussreich. Es geht um Kündigungen der Arbeitsstelle, um den Zugang zum Wohnungsmarkt oder um bauliche Barrieren, welche den Zugang zu Gebäuden oder im öffentlichen Verkehr beeinträchtigen. Häufig sind auch Fälle, in denen Menschen mit Behinderungen von öffentlichen Schulen, von Bildungsangeboten oder von Prüfungen ausgeschlossen werden. Caroline Hess-Klein bestätigt den Eindruck: «Oft betreffen die Fälle, die in die Rechtsberatung gelangen, das Bildungssystem, den Arbeitsplatz oder die Dienstleistungen Privater.»

Integration Handicap, der Dachverband der Behindertenorganisationen, hat sich die Aufgabe gestellt, die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention aus Sicht der Menschen mit Behinderung zu überwachen. Die Organisation hat dazu eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mehrfach getroffen hat. An der Delegiertenversammlung im Juni 2015 hat der Dachverband erste strategische Ziele festgelegt und sich dabei für die Vision einer inklusiven Gesellschaft, in der alle Menschen gleichberechtigt am sozialen Leben teilnehmen, ausgesprochen. Der Fokus, so wurde weiter entschieden, soll auf dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben (Art. 19 BRK) und der Existenzsicherung von Menschen mit Behinderung liegen.

Mit Hilfe einer Austauschplattform will Integration Handicap (bzw. Inclusion Handicap, seit 1.1.2016) übrigens herausfinden mit welchen Problemen, Barrieren oder Hindernissen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind. Die Resultate werden unter anderem in den Schattenbericht der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) einfliessen. Behinderte Menschen sind aufgerufen,  sich an der Umfrage zu beteiligen.

Leitgedanke der Inklusion

Das neue Verständnis von Behinderung, für welches die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen steht, verdichtet sich in der Idee der Inklusion. Mit der Konvention wird Behinderung nicht mehr als Defizit eines Menschen, sondern als ein gesellschaftliches Problem gesehen. Es steht die Frage im Vordergrund, welche Massnahmen ergriffen werden müssen, damit Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft in bestmöglicher Weise teilhaben können. Inklusion bezeichnet diesen Prozess zur Verbesserung der Voraussetzungen für Menschen mit Behinderung, an den gewöhnlichen gesellschaftlichen Angeboten teilzuhaben.

Um der Inklusion Rechnung zu tragen, müssen in vielen Bereichen geeignete Massnahmen erfolgen. Besonders augenfällig sind die ungenügenden Voraussetzungen auf dem Arbeitsmarkt und im Bildungsbereich. Zu oft werden Menschen mit Behinderungen bei der Stellensuche oder in der Schule ausgegrenzt. Sie sehen sich zum einen mit Vorurteilen konfrontiert, etwa der Angst vor Schwierigkeiten, einen behinderten Menschen in ein Team oder in eine Klasse zu integrieren. Zum andern werden häufig nur deren Einschränkungen wahrgenommen und nicht die bestehenden und zu fördernden Fähigkeiten dieser Menschen.

Inklusion: Die Schule im Fokus

Im Zentrum der Diskussion um die Umsetzung der Behindertenkonvention steht häufig die Schule. Kinder haben in der Schweiz zwar einen Anspruch auf Grundschulunterricht (Art. 19 BV). Dieser muss gemäss Rechtsprechung aber lediglich ausreichend sein und nicht optimal. Die Konsequenz: Ob ein Kind in die Regelschule integriert wird, hängt oft von den Umständen ab und nicht zuletzt von der Bereitschaft der Schulleitung oder der zuständigen Lehrperson. Es besteht kein Anspruch auf integrative Förderung in einer Regelschule. Kinder, die integriert werden, erhalten eine gewisse Anzahl von Stunden zugesprochen, in denen sie von einer Fachperson begleitet werden. Zeitaufwand, Raumverhältnisse und Kostenargumente sind entscheidend, und wenn der Aufwand den Zuständigen zu hoch erscheint, muss das Kind eine Sonderschule besuchen.

Mit der UNO-Konvention haben in der Schweiz alle Kinder ein Recht auf eine Grundschulbildung, die ihren Bedürfnissen angemessen ist (Art. 24 BRK). Das Ziel wäre, dass alle Kinder, die dies wünschen, die Regelschule besuchen dürfen. Wird ein Kind gegen seinen Wunsch nicht in der Regelschule eingeschult, muss das qualifiziert begründet werden.

Die Inklusion erfordert, dass in der Schule (bei Lehrpersonen, Schulleitungen und Eltern) ein tiefgreifendes Umdenken stattfindet. Unter anderem muss die exklusive Fokussierung auf die Leistung in den Hauptfächern aufgegeben werden. Andere Bildungsziele sollen ähnlich viel Gewicht erhalten, insbesondere die Interaktion und der Austausch unter den Kindern, deren Vielfalt an individuellen Kompetenzen und pädagogischen Bedürfnissen als Chance begriffen wird, die es zu nutzen gilt. Die Leistungsbeurteilung muss in einem umfassenderen Sinne als heute stattfinden.

Inklusion kann in der Schule nur erreicht werden, wenn die Ausbildung von Lehrpersonen, Heilpädagoginnen, Assistenten und Therapeutinnen angepasst und Team-Teaching zum Normalfall wird. Die Unterrichtsplanung und Elternarbeit ändern sich und werden bedeutsamer, wenn der Unterricht individueller ausgerichtet und mehr Zeit für Interaktion unter den unterschiedlichen Gruppen eingeplant werden soll. Die Inklusion wird nicht zuletzt Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen in der Schule haben; Klassengrösse,  Betreuungs- und Raumverhältnisse müssen überdacht werden.

Eine nationale Behindertenpolitik?

Nicht nur Inklusion, auch ein besserer Schutz vor Diskriminierungen in der Arbeitswelt und bei privaten Angeboten (Wohnungsmarkt) tut not. Ferner muss der Bund seine Bemühungen betreffend Zugang zum öffentlichen Verkehr und zu Gebäuden weiter verfolgen. Was einzelne Betroffene heute mühsam auf dem Rechtsweg erkämpfen müssen, soll zum Standard für alle werden.

Behindertengleichstellung – Evaluation des Bundes

Im Dezember 2015 hat das Innendepartement des Bundes eine externe Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) veröffentlicht, das seit 2004 in Kraft ist. Die Evaluation kommt zum Schluss, dass in bestimmten Bereichen Fortschritte auszumachen sind, während in anderen Bereichen weiterhin starke Mängel bestehen (lesen Sie hierzu unseren Artikel).

Dokumentation

Weiterführende Informationen