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Menschenrechtsbildung in den Händen der Lehrpersonen

11.07.2018

Menschenrechtsbildung ist in den Lehrplänen der Volksschule und in den Rahmenlehrplänen für die Sekundarstufe II gut verankert. Aufholbedarf besteht bei der praktischen Umsetzung. Zu diesem Schluss kommt eine im Auftrag von éducation21 durchgeführte Studie vom Dezember 2017.

Gute bildungspolitische Grundlagen

Die Schweiz hat sich mit der Ratifizierung diverser internationaler Menschenrechtsinstrumente wie zum Beispiel der UNO-Kinderrechtskonvention verpflichtet, Menschenrechtsbildung auf allen Schulstufen einzuführen. Vor diesem Hintergrund hat éducation21 im Jahr 2017 eine Studie in Auftrag gegeben, um Entwicklungspotentiale der Menschenrechtsbildung in der Schweizer Bildungslandschaft zu identifizieren. Zu diesem Zweck befragte ein Team von Forschenden der Pädagogischen Hochschule Zug Experten/-innen und Lehrpersonen. Es kam zum Schluss, dass das Potential für Menschenrechtsbildung durch die Lehrpläne gegeben ist. Die Umsetzung hänge jedoch massgeblich von den einzelnen Lehrpersonen und den institutionellen Bedingungen ab.

Volksschule und Sekundarstufe I

In den neu eingeführten Lehrplänen für die Volksschule ist die Menschenrechtsbildung in einzelnen Fächern und im fächerübergreifenden Bereich verankert. Der Lehrplan 21 für die deutschsprachigen Schulen sieht vor, dass «Politik, Demokratie und Menschenrechte» unter der Leitidee «Nachhaltige Entwicklung» integriert werden. Explizite Bezüge werden vor allem zum Fachbereich «Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG)» hergestellt. Für die Sekundarstufe I ist ein eigener Kompetenzbereich innerhalb von NMG vorgesehen. Die Schüler/innen sollen «Demokratie und Menschenrechte verstehen und sich dafür engagieren».

  • Lehrplan 21
    Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz, D-EDK

Sekundarstufe II

Auf der Sekundarstufe II sieht der Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht an Berufsschulen in den Bereichen “Recht” und “Ethik” eine Auseinandersetzung mit den Menschenrechten vor. Die Rahmenlehrpläne für die Maturitätsschulen und für die Fachmittelschulen erwähnen Menschenrechtsbildung nicht explizit, bieten aber verschiedene Anknüpfungspunkte.

Weitere Anstrengungen notwendig

Trotz dieser Anknüpfungspunkte in den kantonübergreifenden Bildungsinstrumenten ist eine verbindliche und kontinuierliche Umsetzung nicht vorgesehen. Die Autoren/-innen des Berichts plädieren für diverse Massnahmen, um diese zu gewährleisten.

Erstens ergaben die Befragungen, dass die meisten Lehrpersonen sich nicht an den Rahmenlehrplänen, sondern an den auf kantonaler oder kommunaler Ebene verabschiedeten Dokumenten orientieren. Die Bezugspunkte zu den Menschenrechten müssen folglich in die kantonalen Lehrpläne und in andere lokal relevante Dokumente übertragen werden.

Zweitens sind explizite Bezüge zu den Menschenrechten in Lehrmitteln notwendig. Dies erleichtert es den Lehrpersonen, das Thema Menschenrechte kontinuierlich aufzunehmen und mit anderen Lerninhalten zu verknüpfen.

Drittens erachten die befragten Personen die Sensibilisierung sowie die Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen und Schulleitungen als zentral. Gleichzeitig heben die Autoren/-innen die Autonomie der Lehrpersonen hervor. Eine konsequente Umsetzung von Menschenrechtsbildung und die Bereitschaft, sich in diesem Bereich weiterzubilden, seien nur zu erwarten, wenn die Lehrpersonen selbst von den Zielen und Methoden der Menschenrechtsbildung überzeugt seien.

Viertens müssen gemäss den Autoren/-innen in den einzelnen Schulen günstige Bedingungen für die Umsetzung von Menschenrechtsbildung geschaffen werden. Da Menschenrechtsbildung nicht an ein bestimmtes Fach gebunden ist, findet sie oft im fächerübergreifenden Bereich oder innerhalb von Projekten statt. Mehrere befragte Lehrpersonen und Experten/-innen betonten, dass die Schulleitungen eine wichtige Rolle in der Legitimation von Menschenrechtsbildungsaktivitäten spielen und die notwendigen Rahmenbedingungen für erfolgreiche Kooperationen innerhalb der Schule schaffen können.

Kommentar

Die Schlussfolgerung der Autoren/-innen, dass zwar günstige Rahmenbedingungen für schulische Menschenrechtsbildung vorhanden sind, die konkrete Umsetzung jedoch stark von den einzelnen Lehrpersonen und Schulen abhängt, ist ein guter Spiegel für die ambivalente Situation in der Schweiz.

Einerseits stellt die Verankerung von Menschenrechtsbildung in den Lehrplänen der Volksschule eine wichtige Voraussetzung für die Menschenrechtsbildung dar. Die Lehrpersonen werden aufgefordert, aktiv nach Anknüpfungspunkten zu suchen. Zudem können sie Menschenrechtsbildungsaktivitäten mit den Lehrplänen legitimieren.

Andererseits wurde mit dem Lehrplan 21 die Chance verpasst, ein umfassendes Konzept der Menschenrechtsbildung zu etablieren, wie es die UNO-Erklärung über Menschenrechtsbildung und –training fordert. Gemäss der Erklärung soll Menschenrechtsbildung nicht nur Wissen über Menschenrechte vermitteln. Sie soll sich auch mit den Einstellungen und dem Verhalten der Schüler/innen auseinandersetzen sowie ihre Fähigkeiten fördern, sich für ihre eigenen Rechte und die Rechte anderer einzusetzen. Zwar werden in einigen der erwähnten Rahmenlehrpläne ansatzweise alle Ebenen der Menschenrechtsbildung erwähnt. Jedoch fehlt der explizite Verweis auf ein ganzheitliches Modell, das eine vertiefte und kritische Auseinandersetzung mit den Menschenrechten in einer menschenrechtsbasierten Lernumgebung fördert. Infolgedessen besteht das Risiko, dass Menschenrechtsbildung unvollständig und einseitig umgesetzt wird.

Zudem bestätigt die Studie die Befürchtung des Netzwerks Kinderrechte Schweiz, dass Menschenrechtsbildung aufgrund der mangelnden Verbindlichkeit in den Lehrplänen weiterhin als «nice-to-have» gehandhabt wird. Weitere institutionelle Anstrengungen sind dringend notwendig um sicherzustellen, dass alle Schüler/-innen systematisch Kompetenzen im Bereich der Menschenrechte erwerben können.

Dokumentation