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Gleichstellung der Frau - Dossier

Gendermainstreaming

16.06.2017

Beseitigung von strukturellen Ursachen

Seit den 90er Jahren wird «Gendermainstreaming» als Strategie propagiert, um die strukturellen Ursachen der Frauendiskriminierung zu beseitigen. Ziel ist, bei allen Politiken und Programmen eine Geschlechterperspektive miteinzubeziehen, um die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen. Es hat sich gezeigt, dass alle Bemühungen nur bedingt Wirkungen zeitigen, solange die Sensibilisierung für die Geschlechterproblematik einseitig nur bei den Frauen ansetzt. Das Augenmerk muss auf die Auswirkungen aller rechtlichen und tatsächlichen Massnahmen auf die Geschlechter gerichtet werden. Geschlechtsspezifische Folgen müssen auch in denjenigen Bereichen überprüft werden, welche herkömmlicherweise von Männern besetzt sind (z.B. Militär und Sicherheitsfragen).

Gendermainstreaming erfordert, dass alle politischen Programme, Massnahmen oder Dienstleistungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Gleichstellung der Geschlechter untersucht und bewertet werden. Gendermainstreaming ist daher eine umfassende, langfristige und zielorientierte Strategie. Zur Umsetzung von Gendermainstreaming sind u.a. Gender Controlling (Monitoring), Gender Expertise (Fachwissen) und Gender Assessment (Bewertung der Auswirkungen von bestimmten Situationen und Massnahmen) von Bedeutung.

Gender Budgeting

Gender (responsive) Budgeting ist Teil eines umfassenden Gendermainstreamings. Es geht darum, die Verteilung von Ressourcen hinsichtlich ihrer geschlechterpolitischen Aspekte zu untersuchen und anzupassen. Ziel ist eine gerechtere Verteilung von finanziellen Mitteln, Zeit, bezahlter und unbezahlter Arbeit.

Öffentliche Gelder sollen so eingesetzt werden, dass sie Gleichstellungsbestrebungen unterstützen und nicht erschweren. Um das zu erreichen, werden Entscheidprozesse im Finanzbereich um die Geschlechterperspektive erweitert. Beispielsweise können hohe Krankenkassenprämien sich für Frauen belastender auswirken, wenn Frauen tiefere Löhne als Männern gezahlt werden. So kann eine scheinbar geschlechtsneutrale Massnahme ungleiche Konsequenzen zeitigen.

Care-Arbeit

Auch der Einbezug von unbezahlter Sorgearbeit in öffentliche Verfahren über die Verteilung von Ressourcen und in volkswirtschaftliche Analysen ist Teil des Gender Budgeting. Die öffentliche Debatte darüber, dass gut ausgebildete Frauen dem Arbeitsmarkt ‚verloren‘ gehen, wenn sie sich um Haushalt und Kinder kümmern, zeigt exemplarisch, dass eine rechtliche und politische Auseinandersetzung mit dem wirtschaftlichen Wert dieser Arbeit in der Schweiz sich bislang nicht angemessen entwickelt hat.

Internationale Verpflichtung

Die UNO, der Europarat und die EU haben Berichte zum Gendermainstreaming verfasst und Instrumente erarbeitet, welche die Staaten zur Einführung von Gendermainstreaming-Strategien auffordern und anleiten. Die Schweiz hat sich mit Ratifizierung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) zur regelmässigen Berichterstattung an den Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau über die zur Erfüllungen der Verpflichtungen getroffenen gesetzgeberischen, gerichtlichen, Verwaltungs- und sonstigen Massnahmen sowie der bei der Umsetzung auftretenden Schwierigkeiten verpflichtet. Im Herbst 2016 hat die Schweiz zum dritten Mal über ihre Bemühungen zur Umsetzung Rechenschaft abgelegt. Der Ausschuss fragte explizit nach der konkreten Umsetzung von temporären Sondermassnahmen. Die Antwort der Schweizer Regierung beinhaltete nur wenig Konkretes; viel Wert wird auf Sensibilisierung gelegt.

Umsetzung in der Schweiz

So gibt es, obwohl sowohl die UNO als auch der Europarat die Mitgliedstaaten aufgefordert haben, Gendermainstreaming-Programme einzuführen, der Schweiz bislang keine verbindlichen Gendermainstreaming-Strategien. Bund und Kantone haben jedoch Leitfäden entwickelt, um Gendermainstreaming in der Verwaltung umzusetzen.

Dokumentation

UNO

Europarat

Europäische Union

Schweiz

Andere