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Menschenrechtsverteidiger*innen: Schutzbestrebungen der Schweiz

17.02.2015

In der Schweiz ist auf Bundesebene die Abteilung Menschliche Sicherheit (AMS) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) für den Schutz von Menschenrechtsverteidiger/innen zuständig.  Die Schweiz unterstützt den Sonderberichterstatter der UNO und unterschiedliche internationale Projektpartner. Des Weiteren lancierte sie Ende 2013 Leitlinien für den Schutz von  Menschenrechtsverteidiger/innen, um die bestehende Schweizer Praxis zu vereinheitlichen.

Die Schweizer Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger/innen

Die Leitlinien sollen den Schweizer Auslandsvertretungen und anderen Organisationen als konkretes Instrument zum besseren Schutz von Menschenrechtsverteidiger/innen weltweit dienen.  Sie vereinheitlichen die Schweizer Praxis für die Zusammenarbeit mit Menschenrechtsverteidiger/innen und bieten konkrete Instrumente und Werkzeuge für Schweizer Auslandvertretungen zum besseren Schutz der Verteidiger/innen. Die Instrumente der Botschaften sind vielfältig: Offizielle Stellungsnahmen, Demarchen für Aktivisten/-innen, symbolische Akte wie der Besuch von Gerichtsprozessen oder offizielle Treffen. Dazu gehört auch, dass Verfolgten im Notfall ein rasches und unkompliziertes Visaverfahren und unmittelbarer Schutz sowie Obdach zur Verfügung stehen.

An einer Tagung im Frühling 2014 wurden die Leitlinien von Vertreter/-innen des Bundes sowie Schweizer Menschenrechtsorganisationen und Menschenrechtsverteidiger/innen aus vier Ländern diskutiert. Das Fazit der Debatten: Die Leitlinien bewirken nicht viel, solange sich die Schweizer Auslandvertretungen ihrer Rolle nicht bewusst sind. Das Ergebnis der Tagung wurde in Form von verschiedenen Empfehlungen zu einer effektiveren Umsetzung der Schweizer Leitlinien festgehalten.

Bestrebungen weiterer ausgewählter Länder

Die Schweiz steht mit ihren Leitlinien auf dem internationalen Parkett nicht alleine da. So verabschiedete beispielsweise Norwegen schon im Februar 2005 Leitlinien zu einem besseren Schutz von Menschenrechtsverteidiger/innen und verteilte diese als praktisches Werkzeug für die alltägliche Arbeit an ihre Auslandsvertretungen.

Irland folgte im Jahr 2010 mit eigenen Leitlinien, welche unter anderem vorsehen, dass irische Botschaften Menschenrechtsverteidiger/innen und ihre Familien direkt kontaktieren und treffen können.  Ferner  halten die Leitlinien die Möglichkeit fest, unmittelbar bedrohten Menschenrechtsverteidiger/innen Kurzzeit-Visa auszuhändigen.

Die Niederlande verabschiedeten im Jahr 2013 einen nationalen Aktionsplan zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger/innen. Zu den vorgesehenen Massnahmen gehören beispielsweise  die Finanzierung von Projekten zum Schutz von MRV durch einen Fond für Menschenrechte, Öffentlichkeitsarbeit und Schutzmassnahmen durch den niederländischen Menschenrechtsbotschafter sowie die Ausstellung von zeitlich begrenzten Visa. Zusätzlich verleiht das Aussenministerium der Niederlande seit 2008 jährlich mit der Menschenrechtstulpe einen Preis für individuelle Menschenrechtsverteidiger/innen oder NGOs, die sich für die Verteidigung der Menschenrechte einsetzen.

Dokumentation