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Die Schweiz und ihr Engagement für Menschenrechtsverteidiger/innen

23.09.2013

Die Schweiz trägt auf der Ebene der UNO und mit der Unterstützung von international ausgerichteten Projekten aktiv zum besseren Schutz von Personen bei, die aufgrund ihres Einsatzes für die Menschenrechte an Leib und Leben bedroht sind. Angesichts der teilweise massiven Gefährdung von Menschenrechtsverteidigern/-innen (MRV) im Ausland, scheinen die Schutzpflichten der Schweiz gegenüber MRV, die im Inland tätig sind, weniger drängend.

Die aussenpolitische Seite

Zuständig für den Schutz von MRV ist beim Bund die Abteilung Menschliche Sicherheit (AMS) des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Beim EDA ist man überzeugt, dass die bestehenden Menschenrechtsinstrumente auf UNO-Ebene genügen, um den Schutz von MRV zu gewährleisten. Wichtig sei, dass man diejenigen Personen unterstütze, welche sich für die Umsetzung der internationalen Normen und Instrumente einsetzen, meint Martina Schmidt, zuständig für MRV bei der AMS. Die Schweiz unterstützt deshalb etwa die Arbeit der UNO-Sonderberichterstatterin für den Schutz von MRV aktiv. In ihrer Arbeit zum Schutz von MRV setzt die AMS zudem auf die Zusammenarbeit mit Projektpartnern, die international tätig sind.

Projekt auf internationaler Ebene

Ein solcher Partner ist die Weltorganisation gegen Folter (OMCT), die 2007 ein Patenschaftsprojekt lancierte, bei dem Schweizer Persönlichkeiten ihr Renommee für konkrete Aktionen zum Schutz von MRV zur Verfügung stellen. Das Projekt basiert auf der Idee, dass möglichst viele Menschen über die Arbeit eines bestimmten MRV Bescheid wissen müssen, weil die öffentliche Meinung das einzige Mittel gegen die Machtwillkür von Staaten ist. Die OMCT steht in Kontakt mit zahlreichen lokalen NGOs und ausgewählten MRV. Ist eine dieser Personen bedroht, fragt die Organisation eine/n Paten/-in für eine konkrete Aktion oder eine Solidaritätsmission an. So etwa im Februar 2010 als der Anwalt und Politiker Dick Marty und der Clown Dimitri mit der OMCT in die Demokratische Republik Kongo reisten. Dort trafen sie Justine Masika Bihamba, die sich in Nord-Kivu unter gefährlichen Bedingungen für Opfer von sexueller Gewalt einsetzt. Unter Begleitung eines Filmteams sprachen Dimitri und Dick Marty mit Regierungsvertretern, MRV und Opfern. Der Film wurde schliesslich in Zürich unter Anwesenheit von Bihamba und der UNO-Hochkommissarin Navi Pilay sowie der damaligen Schweizer Aussenministerin Micheline Calmy-Rey einem breiteren Publikum vorgestellt.

Schweizer Leitlinien für den Schutz von MRV

Wichtig ist für das EDA zudem, dass die Schweizer Botschaften für die Schwierigkeiten von MRV sensibilisiert werden. Deshalb hat die AMS Schweizer Leitlinien für den Schutz von MRV erarbeitet. Diese Leitlinien konkretisieren das Engagement der Schweiz für MRV. Die EU und einige Mitgliedstaaten der EU kennen ebenfalls solche Leitlinien.

Dokumentation

  • Die Schweiz gibt sich Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern/-innen
    Humanrights.ch, 10. Dezember 2013
  • The situation of human rights defenders
    Informationen in englisch auf der Website der OMCT
  • UNO-Sonderberichterstatterin für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern/innen
    Informationen im Themendossier Menschenrechtsverteidiger/innen auf humanrights.ch (online nicht mehr verfügbar)
  • Dialogue interactif avec la Rapporteuse spéciale sur la situation des défenseurs des droits de l’homme et avec le Rapporteur spécial sur la torture et autres peines ou traitements cruels, inhumains ou dégradants (online nicht mehr verfügbar)
    Statement der Schweiz beim interaktiven Dialog mit der UNO-Sonderberichterstatterin, 5. März 2012 (französisch, pdf 2 S.)

Wie ist die Situation von MRV in der Schweiz?

Im innenpolitischen Bereich hat der Begriff MRV bisher wenig Bedeutungskraft. Die Bedrohungssituation ist hier nicht vergleichbar mit derjenigen von MRV, die in Krisengebieten arbeiten. Humanrights.ch sind in den letzten zehn Jahren zumindest keine Fälle bekannt, in denen MRV von Seiten der Schweizer Behörden existentiell bedroht worden wären. Allerdings ist die Frage nach der Bedrohung von MRV in der Schweiz vielschichtig und schwierig. MRV sind Personen, die auch hier dem Staat unangenehm sein können und unter Umständen mit Schikanen rechnen müssen.

Keine Hinweise auf lebensbedrohende Praktiken

Prominentes Beispiel hierfür ist die Basler Aktivistin Anni Lanz, welche vor einigen Jahren von Basler Polizisten angezeigt und gebüsst wurde, weil sie bei einer Personenkontrolle von zwei Afrikanern stehen blieb und der Aufforderung sich zu entfernen, keine Folge geleistet hatte. Solche Fälle gelangen ab und zu an die Öffentlichkeit, dank dem Engagement von engagierten Journalisten/-innen und auch dank dem Bekanntheitsgrad von betroffenen Personen, wie in diesem Fall.

Humanrights.ch könnte weitere Beispiele aus dem Aktivistenalltag, die auf Telefonanrufen oder E-Mail-Kontakten beruhen, beifügen. Allerdings fehlt dem Verein für eine genauere Abklärung der Vorwürfe und für die Beratung des Einzelfalls in der Regel Zeit und Geld. Wie häufig Diffamierungen, Schikanen, Schmähaktionen oder Drohungen von offizieller Seite sind, bleibt weitgehend im Dunkeln - ebenso die Vergehen, welche privaten Dritten zuzurechnen sind. Bei Humanrights.ch sind in den vergangenen Jahren zumindest keine Meldungen eingetroffen, die etwa auf lebensbedrohende Praktiken durch den Staat oder Private schliessen liessen, wie etwa das Verschwindenlassen von MRV. Auch geheimdienstliche Aktivitäten sind, abgesehen von Fällen aus Migrantenkreisen in Basel, nicht bekannt geworden.

Der Zugang zum Asylverfahren

Aus innenpolitischer Sicht relevant ist darüber hinaus die Frage, wie die Situation von ausländischen MRV aussieht, die aus ihrem Land flüchten und in der Schweiz Schutz vor Verfolgung suchen. Sie durchlaufen wie alle Flüchtlinge das Asylverfahren. Aus mehreren Gründen wird es für Flüchtlinge, unabhängig von ihrer effektiven Verfolgung im Heimatstaat, immer schwieriger in der Schweiz Schutz zu finden. Die Verschärfungen im schweizerischen Asylrecht, wie etwa die Abschaffung des Botschaftsasyls, erschweren auch für MRV die Flucht in die Schweiz, ebenso die Drittstaatenregelung im Zuge von Schengen-Dublin.

Aus Sicht der Menschenrechte ist zudem von Interesse, ob die schweizerischen Asylbehörden die Situation von Menschenrechtlern/-innen richtig einschätzen. Wie ein Artikel der Wochenzeitung (WoZ) zum Fall eines MRV aus Sri Lanka im September 2009 zeigte, kommt es mitunter zu Fehlentscheiden, die für MRV fatal sein können. Mehrmals kam es in der Vergangenheit vor, dass die Schweiz die Gefährdung von Einzelpersonen falsch beurteilte und diese zu Unrecht in ihren Heimatstaat zurückschickte. Dies zeigt mitunter der Blick in die Urteile des UNO-Ausschuss zur Verhütung von Folter (CAT). Auch eine Kurzrecherche in der Falldokumentation der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (SBAA) kann den Verdacht, dass Verfolgte von den hiesigen Asylbehörden nicht immer erkannt werden, nicht entkräften. Die Frage stellt sich, wie weit die Asylbehörden sich der speziellen Situation von MRV in den jeweiligen Ländern bewusst und entsprechend geschult sind.

Dokumentation

Kommentar humanrights.ch

Generell wäre die Auseinandersetzung mit der Frage, was ein MRV und dessen besondere Schutzbedürftigkeit im schweizerischen Umfeld ist, wünschenswert. Diese könnte zur Folge haben, dass das Bewusstsein von politischen Entscheidungsträgern und öffentlicher Meinung für MRV steigt und diese auch im Inland eine gewisse Wertschätzung erfahren. Nicht zuletzt kann die Diskussion über MRV in der Schweiz eindrücklich vor Augen führen, dass grundrechtliche und rechtsstaatliche Errungenschaften fragil sind und verteidigt werden müssen.