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Asylgesetzrevision im Nationalrat 

05.05.2005

Vom 3. bis 5. Mai 2004 hat der Nationalrat im Rahmen einer Sondersession die Teilrevision des Asylgesetzes behandelt. Auf der einen Seite wurde der neue Status der «humanitären Aufnahme» gutgeheissen, auf der anderen Seite wurde das bestehende Gesetz in mehreren Punkten verschärft.

Übersicht

Die Gesetzesrevision, die der Bundesrat vor dem Hintergrund der 2002 knapp verworfenen SVP-Initiative „gegen Asylrechtsmissbrauch“ lanciert hatte, war in der grossen Kammer heftig umstritten, wovon rund 60 Minderheitsanträge und 80 Einzelanträge zeugen. Während sich die politische Linke gegen die nochmalige Verschärfung des Asylrechts wandte, vertrat die Ratsrechte die Meinung, dass die schweizerische Asylpolitik viel zu large sei. In den meisten Revisionspunkten setzten sich die Mitteparteien durch; Minderheitsanträge der SVP einerseits und der SPS sowie der Grünen andererseits hatten keine Chance.

Das neue Gesetz bringt auf der einen Seite Verbesserungen für eine Gruppe von Asylsuchenden, die seit Jahren weitgehend rechtlos und perspektivlos im Status der vorläufigen Aufnahme in der Schweiz leben. Für die Asylsuchenden, deren Wegweisung völkerrechtlich unzulässig oder unzumutbar ist, sieht das Gesetz die humanitäre Aufnahme vor. Diese Personen, die in absehbarer Zeit nicht in ihre Heimatländer zurückkehren können, sollen mittels verbessertem Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Ausbildungsangeboten sowie der Möglichkeit des Familiennachzugs besser in integriert werden.

Auf der anderen Seite enthält das revidierte Gesetz zahlreiche Verschärfungen. Dazu gehört erstens eine neue Drittstaatenregelung, gemäss der auf Asylgesuche grundsätzlich nicht mehr eingetreten wird, wenn in einem EU- oder EWR-Land bereits ein Asylentscheid gefällt worden ist. Zweitens wurde beschlossen, das Asylverfahren durch kürzere Verfahrens- und Beschwerdefristen zu beschleunigen. Drittens sollen Beschwerden an die Asylrekurskommission nur noch von einem statt von drei Richtern entschieden werden, ein unter dem Blickwinkel der Rechtsstaatlichkeit bedenklicher Beschluss. Viertens stimmte der Nationalrat dem bundesrätlichen Vorschlag zu, Staaten, die sich bei der Rücknahme ihrer Bürger unkooperativ verhalten, die Entwicklungshilfe ganz oder teilweise zu streichen.

Der Gesetzesentwurf geht nun an den Ständerat. Im Hinblick auf die Beratung in der kleinen Kammer ist mit weiteren Verschärfungen zu rechnen. So schlägt Justizminister Christoph Blocher – unter Vorbehalt der Zustimmung des Gesamtbundesrates – die Einführung neuer Haftgründe sowie eine unbeschränkte Verlängerung der Ausschaffungshaft mit regelmässiger Überprüfung vor. Zudem soll Ländern, die sich gegen den Abschluss von Rückübernahmeabkommen wehren, nicht nur mit dem Entzug von Entwicklungshilfe, sondern auch mit anderen Nachteilen, beispielsweise dem Verzicht auf Investitionsabkommen, gedroht werden.

Humanrights.ch / MERS hat eine Zusammenfassung der Nationalratsdebatte verfasst, in der die wichtigsten Änderungen aus menschenrechtlicher Sicht dargestellt werden:

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