08.04.2016
Die 1965 von der UNO-Generalversammlung verabschiedete rassistische Diskriminierungskonvention verbietet jede auf rassistischen Zuschreibungen, Hautfarbe, Abstammung, nationalen oder ethnischen Herkunft beruhende Unterscheidung, die eine Einschränkung eines Menschenrechts zum Ziel oder zur Folge hat.