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Nationale Menschenrechtsinstitution

Irish Human Rights and Equality Commission IHREC

16.02.2022

Die Irish Human Rights and Equality Commission / Coimisiún na hÉireann um Chearta an Duine agus Comhionannas (IHREC) ist die unabhängige Menschenrechts- und Gleichstellungsinstitution der Republik Irland. Sie nahm am 1. November 2014 ihre Arbeit auf und entstand aus den Vorläuferinstitutionen «Irish Human Rights Commission» und «Equality Authority».

Wie schon die frühere Irish Human Rights Commission wurde auch die IHREC vom Sub-Committee on Accreditation (SCA) der Global Alliance of National Human Rights Institution (GANHRI) formell mit dem A Status akkreditiert (Stand 2021). Damit erfüllt die IHREC die Pariser Prinzipien weitestgehend. Bei der Reakkreditierung im Jahr 2021 gab die Allianz mehrere Empfehlungen an die IHREC ab. So würde der IHREC ein explizites Mandat für die Förderung der Ratifizierung von Menschenrechtsabkommen und des Beitritts zu internationalen Menschenrechtsinsitutionen fehlen. Ebenso wie ein Mandat um Orte des Freiheitsentzugs zu überwachen und diese dazu auch unangekündigt zu besuchen. Die IHRCE solle sich dafür einsetzen, diese Mandate offiziell zu erhalten.

Organisationsform und Rechtsgrundlagen

Die IHREC besteht aus einer Kommission, deren Beratungsausschüssen, einem*einer Chief Commissioner und den Kommissionsmitarbeitenden. Laut Artikel 12 des «Irish Human Rights and Equality Commission Acts 2014» besteht die Kommission aus 12 bis 15 Mitgliedern. Die Kommissionsmitglieder sollen in ihrer Diversität die irische Gesellschaft widerspiegeln und müssen sich über Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Menschenrechte, der Gleichstellung, der Verwaltung und der Geschäftsleitung oder der Unternehmensführung ausweisen. Die Kommissionsmitglieder werden von den jewiligen Präsident*innen der Republik Irland aufgrund einer Empfehlung der Regierung und der beiden Kammern der Oireachtas (des nationalen Parlaments der Republik Irland) ernannt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei oder fünf Jahre mit der Möglichkeit der Wiederwahl. Im Bericht des Sub-Committee on Accreditation von 2021 wird gefordert, dass die Kriterien und der Prozess zur Auswahl und Ernennung der Kommissionsmitglieder überarbeitet wird. Die Kommission ist gemäss Artikel 18 IHREC-Act 2014 dazu berechtigt, so viele Beratungsausschüsse zu gründen, wie es ihr notwendig erscheint. Die Ausschüsse sollen die wirksame Zusammenarbeit mit den Vertreter*innen der Zivilgesellschaft sowie staatlichen und nicht staatlichen Institutionen sicherstellen. Ein Beratungsausschuss besteht aus Mitgliedern der Kommission und aus eingeladenen Expert*innen. Der*die Chief Commissioner ist für die Leitung der Kommission einschliesslich der Finanzberichtserstattung verantwortlich (Art. 20-23 IHREC-Act 2014). Die Person wird von der Kommission ernannt und auch entlassen. Während der Ausübung der Tätigkeit ist ihr untersagt, eine andere bezahlte Position zu bekleiden. Obwohl die Person kein Mitglied der Kommission sein darf, kann sie an den Sitzungen der Kommission oder der beratenden Ausschüsse teilnehmen. Sie ist berechtigt dabei ihre Meinung zu äussern. Die Kommission darf mit der Einwilligung des*der Premierminister*in und des Ministeriums für öffentliche Ausgaben und Reformen zusätzliche Mitarbeitende anstellen (Art. 24 IHREC-Act 2014). Diese Mitarbeitenden der Kommission sind  in der Regel Beamt*innen im öffentlichen Staatsdienst.

Die IHREC arbeitet auf Basis des Irish Human Rights and Equality Commission Acts, welcher am 27. Juli 2014 vom irischen Präsidenten Michael D. Higgins unterzeichnet wurde. Darin werden die Grundlagen für die Arbeit der Kommission festgehalten und neben ihrer Zusammensetzung etwa auch ihre Aufgaben beschrieben.

Zuvor bestanden in Irland die Menschenrechtskomission «Irish Human Rights Commission» und die Gleichstellungsstelle «Equality Authority» als separate Institutionen. Die «Irish Human Rights Commission» wurde im Jahr 2001 eingesetzt, als Folge des Good Friday oder Belfast Agreements vom 10. April 1998 zwischen der Republik Irland, Grossbritannien und den Parteien Nordirlands, welches den Friedensprozess im Nordirland-Konflikt in beiden Teilen der irischen Insel einleitete. Mit der Unterzeichnung des Abkommens erklärte sich die irische Regierung bereit, eine Menschenrechtskommission zu gründen und das Europäische Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten möglichst schnell zu ratifizieren. Die am 18. Oktober 1999 gegründete «Equality Authority», der Ausschuss zur Förderung der Gleichberechtigung und Bekämpfung der Diskriminierung, erhielt seine Befugnisse und Aufgabenbereiche aus den Employment Equality Acts 1998-2011 und den Equal Status Acts 2000-2012. Die Equality Authority übernahm in der Folge auch die Aufgaben einer Antidiskriminierungsstelle gemäss der EU-Antidiskriminierungsgesetzgebung. Aufgrund eines rigorosen Sparprograms der Regierung wurden die beiden Stellen zusammengelegt. Ihre Zusammenarbeit lief am 16. April 2013 offiziell an.

Finanzierung

Die IHREC wird von der irischen Regierung finanziert. Über das Budget der Menschenrechtsinstitution entscheidet jeweils das Parlament.. Beiden Kammern der Oireachts muss von der Kommission ein jährlicher Bericht über die Ausgaben und Tätigkeiten vorgelegt werden. Im Budget von 2022 wird der IHREC eine Summe von 7.5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit erhält sie eine halbe Million Euro mehr als im Vorjahr, um ihren Aufgaben nachzukommen. Obwohl das Budget  der Menschenrechtsinstitution kontinuierlich wächst, hält das Sub-Committee on Accreditation im Bericht von 2021 fest, dass sich die IHREC in Zukunft verstärkt um zusätzliche Finanzierungsmittel kümmern sollte. Da sich ihr Mandat und ihre Aufgaben stetig ausweiten sei zusätzliche Finanzierung notwendig um den Aufgaben auch in Zukunft gerecht zu werden.

Mandat

Das Mandat der IHREC ist in Artikel 10, Artikel 11 und Artikel 29 ff. des IHREC-Acts 2014 verankert. Zu den grundlegenden Funktionen gehört ein Sensibilisierungsauftrag, mit dem Ziel der Sicherung und Förderung der Menschenrechte und der Gleichstellung sowie die Beseitigung von Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierung. Dazu gehört auch die Unterstützung der interkulturellen Verständigung und die Förderung der Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt im Staat (Art. 10 Abs. 1).  Die offen formulierten grundlegenden Funktionen werden durch präzisierte spezifische Funktionen ergänzt (Art. 10 Abs. 2). Dazu gehören weitreichende Kompetenzen in verschiedenen Bereichen. Auf dem Gebiet Information und Bildung ist die IHREC für die Information der Öffentlichkeit zu den Themen Menschenrechte und Gleichstellung in Irland zuständig. Ausserdem soll sie zur Bereitstellung von Bildungsangeboten beitragen und Forschungsprojekte dazu finanzieren. Auf legislativer Ebene gehören Beobachtung von Gesetzen und deren Anwendung, Prüfungen und Berichte zu neuen Gesetzesvorlagen und Empfehlungen an den Staat in Bezug auf Menschenrechte und Gleichberechtigung zu den Aufgaben der Menschenrechtsinstitution. Im rechtlichen Rahmen kann die IHREC ausserdem als Amicus Curiae an gerichtlichen Verfahren teilnehmen, in Einzelfällen rechtliche Hilfe leisten und Verfahren einleiten. Ausserdem kann sie unabhängige Untersuchungen durchführen.

Arbeitsschwerpunkte

Die Kommission entwickelt Strategiepläne für jeweils drei Jahre (siehe Art. 25 IHREC-Act 2014), in denen sie die Arbeitsschwerpunkte für die entsprechende Zeitspanne und die damit verbundenen Strategien festhält. Für die Jahre 2019–2021 waren die Schwerpunkte ein verbesserter Schutz der Rechte derjenigen Personen, deren Zugang zum Recht am stärksten eingeschränkt ist; die Beeinflussung der Gesetzgebungsprozesse und deren Umsetzung; die Zusammenarbeit mit wichtigen Organisationen im Einsatz gegen Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen und eine Verbesserung und Ausweitung des Dialogs rund um Menschenrechte und Gleichstellung.

Weiterführende Informationen