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«Zugang zum Recht – accès à la justice»: die Erwartungen sind gross

21.03.2019

«Welche Massnahmen und Angebote braucht es für eine bessere (gerichtliche) Durchsetzung der Menschenrechte in der Schweiz?» Über diese Frage diskutierten Persönlichkeiten aus der Politik, der Wissenschaft, der Anwaltschaft und der Zivilgesellschaft anlässlich der Jubiläumsfeier von humanrights.ch.

Am 25. November 2018 haben 66% der Stimmenden der Selbstbestimmungsinitiative eine deutliche Abfuhr erteilt. Damit haben sie ein klares Zeichen für die Menschenrechte gesetzt und die Notwendigkeit des Schutzes verfassungsrechtlich garantierter Grundrechte und völkerrechtlich verbindlicher Menschenrechte bestärkt, wie sie unter anderem in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) festgelegt sind.

Vor diesem Hintergrund soll ein neues Projekt «Zugang zum Recht – accès à la justice» zur Durchsetzung der Menschenrechte in der Schweiz beitragen. Das Projekt entsteht aus der am 13. März 2019 erfolgten Fusion des Vereins Dialog EMRK, welcher hinter der Kampagne Schutzfaktor M steht, und humanrights.ch. Um die Bedürfnisse und Erwartungen an das neue Projekt auch mit einem breiteren Personenkreis zu eruieren, luden die Vereine anlässlich des 20. Jubiläums von humanrights.ch zu einer Podiumsdiskussion ein. Maya Hertig, Direktorin des Departements für Öffentliches Recht der Universität Genf und Vizepräsidentin von «Unser Recht», Beat Flach, GLP-Nationalrat des Kantons Aargau, Mitglied der Kommission für Rechtsfragen und Vorstandsmitglied von «Unser Recht», Caroline Hess-Klein, Leiterin der Abteilung Gleichstellung von Inclusion Handicap und Martin Looser, Rechtsanwalt bei der Kanzlei ettlersuter, diskutierten unter der Moderation von Andrea Huber, ehemalige Geschäftsleiterin von Schutzfaktor M, darüber, welche Aufgaben das Projekt wahrnehmen sollte.

Die angeregte Diskussion in der gut besuchten Veranstaltung zeigte, dass es zahlreiche Bedürfnisse und Erwartungen gibt. Einerseits sollte das Projekt breit aufgestellt sein, weil zur Stärkung der Menschenrechte und zur Schliessung von Lücken im Menschenrechtsschutz in der Schweiz Veränderungen auf verschiedenen Ebenen notwendig sind. Andererseits müssen die eingeschränkten Ressourcen gebündelt und Prioritäten gesetzt werden.

Die Debatte bestätigte auch, dass der ursprünglich gewählte Arbeitstitel «Servicestelle EMRK» zu einschränkend ist. Um zu widerspiegeln, dass sich die Arbeit von humanrights.ch nicht auf die Europäische Menschenrechtskonvention beschränken soll, wurde der Name anlässlich der Podiumsdiskussion in «Servicestelle Menschenrechte» umgewandelt. Dieser wiederum ist sehr vage und von der bisherigen Arbeit von humanrights.ch nicht abgrenzbar. Der nun definitive Projekttitel «Zugang zum Recht – accès à la justice», der unter anderem auf Erkenntnisse aus der Podiumsdiskussion zurückzuführen ist, macht deutlich, dass der Schwerpunkt der Tätigkeiten auf Fragen des wirksamen Menschen- und Grundrechtsschutz liegen soll. Rechtliche und faktische Hindernisse sollen beseitigt und bestehende Prozesse zur Verwirklichung der Menschenrechte gestärkt werden

Gesellschaftliche Veränderungen durch strategische Prozessführung

In der Schweiz gibt es zahlreiche Stellen, die Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen in der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen. Diese Institutionen verfügen jedoch nur über beschränkte finanzielle und personelle Ressourcen, weshalb sie oft gezwungen sind, Hilfesuchende abzuweisen. Auch gibt es in der Schweiz weder eine Tradition der Pro Bono-Arbeit, welche eine kostenfreie Rechtsvertretung garantieren, noch von Law Clinics an Universitäten, die zur Unterstützung der Fallbearbeitung beigezogen werden können. Können Betroffene die mit einem Gerichtsverfahren verbundenen Kosten nicht selbst decken, bleibt ihnen der effektive Zugang zum Recht oft verwehrt.

Erfahrungsgemäss bewirken nur wenige Gerichtsverfahren grundlegende Veränderungen in der Rechtsprechung oder in der Gesetzgebung. Gemäss der Einschätzung von Professorin Hertig sind die Richter/innen oft sehr zurückhaltend in ihrer menschenrechtsbasierten Kritik der Legislative. Dies zeigte sich unter anderem in einem von Inclusion Handicap angestrengten Verfahren gegen die SBB. Das Bundesverwaltungsgericht erwähnte in seinem Urteil zu den Dosto-Zügen die UNO-Behindertenrechtskonvention nur in einem Nebensatz – auf die Europäische Menschenrechtskonvention ging es nicht ein. Durch strategische Prozesse können einerseits die Schweizer Gerichte dazu gebracht werden, Völkerrecht konsequenter anzuwenden, andererseits kann die so veränderte Rechtsprechung genutzt werden, um Gesetzesänderungen zu bewirken.

Die Podiumsteilnehmenden waren sich einig, dass die Fälle für die strategische Prozessführung sehr sorgfältig ausgesucht werden müssen. Um Ressourcen zu schonen und eine Beschwerde bis am Schluss durchziehen zu können, ist eine koordinierte Strategie der verschiedenen Akteure/-innen notwendig.

Menschenrechtskonforme Gesetze durch Lobbying

Nebst der strategischen Prozessführung ist die Beeinflussung des Gesetzgebungsprozesses von grosser Bedeutung. Die Podiumsteilnehmenden betonten mehrfach, dass die Prozessführung das letzte Mittel sein soll. Eigentlich sollte es gar nicht zu Klagen kommen, weil die Gesetze menschenrechtskonform formuliert und auch so umgesetzt werden sollten. Beat Flach kritisierte, dass das Parlament in der jetzigen Zusammensetzung bereit sei, die durch die Grund- und Menschenrechte vorgegebene rote Linie zu überschreiten oder zumindest daran zu kratzen. Gezielte und koordinierte Interventionen bei Parlamentarier/innen, beispielsweise durch das Projekt «Zugang zum Recht – accès à la justice» könnten gemäss Flach ihre Wirkung zeigen. Er stellte sogar die Frage in den Raum, ob angesichts dessen, dass das Parlament seine Rolle als Verfassungsschützerin nicht mehr wahrnehme, das Thema der Verfassungsgerichtsbarkeit wiederaufgenommen werden müsste.

Sensibilisierung an allen Fronten

Trotz der relativ technisch ausgerichteten Fragestellung nach der besseren «gerichtlichen» Durchsetzung der Menschenrechte nahm das Thema Sensibilisierung und Information grossen Raum ein. Auch aus dem Publikum kamen mehrere Voten, wonach es in der Schweizer Bevölkerung an der Einsicht mangle, dass auch in der Schweiz Menschenrechtsverletzungen vorkommen und dass wir alle davon betroffen sein können. Aus der Sicht von Beat Flach fehle es an einem Aufschrei in der Gesellschaft, welcher das Parlament und die Gerichte wachrütteln könnte. Zudem würden weite Teile der Bevölkerung ihre Rechte zu wenig kennen, um sie einklagen zu können.

Die fehlende Sensibilisierung zeigt sich auch bei jenen Gruppen der Bevölkerung, die in der Gewährleistung der Menschenrechte eine besondere Rolle spielen. So waren sich die Podiumsteilnehmenden einig, dass sowohl zahlreiche Richter/innen wie auch Parlamentarier/innen zu wenig sensibilisiert seien für die Bedürfnisse besonders verletzlicher Gruppen, was sich sowohl in der Gesetzgebung wie auch in den Urteilen niederschlage. Als Beispiel wurde der Entscheid zum Bettelverbot im Kanton Genf genannt, welchen das Gericht summarisch damit begründet hatte, dass in der Schweiz niemand gezwungen sei, zu betteln. In diesem Zusammenhang wurde der Aspekt der Aus- und Weiterbildung aufgebracht: Es war unter den Podiumsteilnehmenden umstritten, ob die Anwälte/-innen in der Schweiz mit dem Völkerrecht genügend vertraut sind, um entsprechende Klagen einzureichen und die Prozesse erfolgreich zu führen.

Notwendigkeit eines ganzheitlichen und koordinierten Ansatzes

In der Diskussion wurde wiederholt bestätigt, dass sich bereits zahlreiche Akteure/-innen der Förderung der Menschenrechte in der Schweiz widmen, dass es jedoch an einer einheitlichen Strategie und einer gemeinsamen Stimme fehle. Das Projekt «Zugang zum Recht – accès à la justice» hat das Potenzial, diese Lücke zu füllen. Dabei ist es zentral, dass es sich nicht auf die gerichtliche Durchsetzung beschränkt. Denn eigentlich sollte es gar nicht bis zum Prozess kommen, wie die Podiumsteilnehmenden immer wieder betonten. Stattdessen müsste sichergestellt werden, dass alle erlassenen Gesetze menschen- und grundrechtskonform sind und auch so umgesetzt werden.

kontakt

Marianne Aeberhard
Leiterin Projekt Zugang zum Recht / Geschäftsleiterin

marianne.aeberhard@humanrights.ch
031 302 01 61
Bürozeiten: Mo/Di/Do/Fr

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