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Dritter Berichtszyklus 2019–2021

16.01.2023

    Das dritte Berichterstattungsverfahren der Schweiz erfolgt gemäss dem sogenannten vereinfachten Verfahren («simplified reporting procedure»). Dabei wird dem jeweiligen Staat bereits vor der Erarbeitung seines Staatenberichtes die sogenanngte "List of issues prior to reporting (LOIPR)" übergeben, welche der Ausschuss im Vorfeld erarbeitet. Damit soll die Qualität und der Fokus der Staatenberichte verbessert werden.

    Die Fragen beruhen auf den Empfehlungen (Concluding Observations), die der Ausschuss nach der letzten Berichterstattung abgegeben hat.

    Das nächste Mal wird die Schweiz 2026 vom UNO-Kinderrechtsausschuss überprüft.

    List of issues prior to reporting

    Der UNO-Ausschuss für Kinderrechte hat die Frageliste während des 84. Pre-Sessional Working Group Treffens vom 30. September bis am 4. Oktober 2019 verabschiedet. Diese basiert auf den abschliessenden Bemerkungen des Ausschusses zum letzten Verfahren und auf Eingaben von zivilgesellschaftlichen Organisationen.

    Im Vorfeld reichte die Zivilgesellschaft Vorschläge für die Themenliste ein.

    Staatenbericht der Schweiz

    An seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 hat der Bundesrat den 5. und 6. Staatenbericht zur Kinderrechtssituation in der Schweiz verabschiedet.

    NGO-Schattenbericht

    Am 8. Juni 2021 veröffentlicht das Netzwerk Kinderrechte Schweiz seinen Vierten NGO-Bericht an den UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes. Gleichzeitig publiziert das Netzwerk einen Kinder- und Jugendbericht. 

    Abschliessende Bemerkungen und Empfehlungen

    Die Anhörung der NGOs sowie der Kinder und Jugendlichen durch den UNO-Kinderrechtsausschuss fand zwischen dem 7. und 11. Juni 2021 statt. Am 20. September 2021 überprüfte der Ausschuss im Rahmen seiner 88. Session schliesslich die Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention und der beiden ergänzenden Fakultativprotokolle in der Schweiz: Die Vertreter*innen von Bund und Kantonen wurden vom Ausschuss während der ganztägigen Anhörung zu über 50 Problemfeldern befragt. Am 27. September 2021 veröffentlichte der UNO-Kinderrechtsausschuss seine Abschliessenden Bemerkungen und Empfehlungen.

    Follow-Up

    Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz zeigt in einem Positionspapier auf, welche Empfehlungen des UNO-Kinderrechtsausschusses für die Schweiz besonders wichtig sind und definiert, welche Schritte in Richtung ihrer Umsetzung von Bund, Kantonen und der Zivilgesellschaft
    unternommen werden müssen.