humanrights.ch Logo Icon

Europarat: Reformen für den Gerichtshof gehen in die falsche Richtung

10.05.2012

In Brighton (GB) hat Ende April 2012 eine weitere Konferenz auf Ministerebene zur Reform des EGMR stattgefunden. Mit dem Ergebnis sind nicht alle zufrieden. Nach Ansicht vieler Beobachter/-innen gehen die Staaten das Problem nicht richtig an. Weit wichtiger als neue Reformen des Gerichtshofs wären demnach Fortschritte in der Umsetzung der EMRK und Befolgung der Urteile des EGMR auf nationaler Ebene.

Hintergrund der Konferenz ist unter anderem die grosse Zahl an pendenten Fällen am Gerichtshof. Für die Überlastung des EGMR müssen neue Lösungen gefunden werden, so lautet der Konsens zwischen den 47 Mitgliedstaaten des Europarates. Uneinigkeit herrschte bisher in der Frage, in welcher Form dies geschehen soll. Zur Klärung dieser Frage war Brighton nach Interlaken (Schweiz) und Izmir (Türkei) die dritte Konferenz auf Ministerebene.

Mehr Freiheiten für die Staaten?

Die Konferenz in Brighton war von Grossbritannien organisiert worden, welches derzeit den Europarat präsidiert. Die konservative britische Regierung unter David Cameron war in jüngster Zeit mit äusserst kritischen Stellungnahmen gegen den EGMR aufgefallen. Im Vorfeld der Brighton-Konferenz war zudem durchgesickert, dass Grossbritanniens Entwurf für die Abschlussdeklaration  vorsieht, den Einfluss der Staaten auf den Gerichtshof massiv auszuweiten und für die Annahme von Klagen neue Barrieren einzubauen. Beabsichtigt war etwa, das Recht auf individuelle Beschwerde abzuschaffen und nur noch auserlesene Fälle dem Gerichtshof zur Überprüfung vorzulegen. NGOs und Fachpersonen reagierten und warnten vehement davor, dass Europa bei Annahme der britischen Vorschläge in längst überwunden geglaubte Zeiten zurückfallen könnte.

Nach drei Tagen Beratung auf Ministerebene verabschiedete das Ministerkomitee dann ein Dokument, das die Praxis des EGMR weniger verändern dürfte als ursprünglich angenommen. Über das Ergebnis der Konferenz herrscht angesichts der ursprünglichen Pläne der britischen Regierung nun vielerorts Erleichterung. Dennoch sind auch kritische Stimmen auszumachen, denn gewisse problematische Punkte sind auch in der definitiven Deklaration beibehalten worden. Ausserdem sind die Staaten weiterhin nicht bereit, die dringendsten Punkte anzugehen, die den EGMR stärken würden. Zentral wäre nach Ansicht vieler Beobachter/innen vor allem eine Erhöhung der finanziellen Mittel und Sanktionsmassnahmen gegenüber Staaten, welche die Urteile des EGMR wiederholt ignorieren.

Positive Punkte

Der Abschlusstext greife viel weniger stark in die Vorrechte des EGMR ein als nach Bekanntgabe der ursprünglichen britischen Reformpläne befürchtet worden war, hält ein Beobachter auf dem ECHR-Blog fest. Diejenigen Vorschläge, welche die Unabhängigkeit und Autorität des Gerichts bedrohten, seien grösstenteils abgelehnt worden, schreibt auch die Open Society Justice Initiative, eine von 90 internationalen Organisationen, welche im Vorfeld in einem Joint Statement zuhanden des Ministerrats ihre Besorgnis über die britischen Vorschläge geäussert hatten.

Nach Ansicht der Beobachter/innen ist es diesem Engagement der Zivilgesellschaft und auch von beunruhigten Mitgliedsstaaten zu verdanken, dass die Vorrechte des EGMR und mit ihnen der Menschenrechtsschutz in Europa, der weltweit als beispielhaft gilt, mit der Brighton-Konferenz nicht für kurzfristige nationale Interessen geopfert wurden.

Sind die Staaten bereit, selber mehr zu tun?

Die These des Misserfolgs für die britische Regierung in Brighton hält sich aber nur auf den ersten Blick. Einige der Ziele der britischen Regierung fanden auf indirektem Weg durchaus Eingang in die Abschlussdeklaration. In den einschlägigen Blogs herrscht nach Brighton jedenfalls Konsternation. Die Beobachter/innen monieren, dass die Mitgliedsstaaten die Überlastung des Gerichtshofs zum Anlass nehmen, einseitig an dessen Kompetenzen zu schrauben. Gleichzeitig sind die Staaten selber offenbar zu keinen Zugeständnissen bereit - obwohl klar ist, dass nicht der Gerichtshof die Schuld an seiner Überlastung trägt. Die Staaten ignorieren ihre eigene Verantwortung sowie den Umstand, dass die Reformschritte, die auf Ebene des Gerichtshofs bereits angestossen wurden, Wirkung zeigen.

Deshalb erinnern Fachleute und NGOs daran, dass die Staaten nun selber mehr tun müssen für die Menschenrechte in Europa. Die Regierungen sollten die wichtigsten Herausforderungen für den EGMR angehen, indem sie die EMRK auf nationaler Ebene implementieren, sich den Urteilen des Gerichtshofs fügen und genügend Ressourcen für die bereits eingeleiteten Reformen zur Verfügung stellen, schreibt etwa die Open Society Justice Initiative. Die Verantwortung tragen dabei alle nationalen Instanzen und Amtsträger/innen - nicht zuletzt, die Parlamentarier/innen: Sie müssen vermehrt darauf achten, dass in neuen Gesetzen die EMRK und die Urteile des EGMR zum Ausdruck kommen.

Anstatt die Unabhängigkeit des EGMR zu torpedieren, sollten die Staaten die Umsetzung von EGMR-Urteilen ernsthafter angehen, schreibt auch Amnesty International (AI) in ihrer Stellungnahme, die nicht mit Kritik zurückhält. Die Deklaration gehe die Hauptprobleme des EGMR nicht an, lautet das Fazit von AI. Die Organisation erinnert die Mitgliedsstaaten daran, dass die Respektierung der Menschenrechte zuhause die wirkungsvollste Massnahme für einen zukunftsfähigen Gerichtshof sei. Die Überlastung des EGMR bestehe nur, weil die Staaten sich weigerten, ihre Menschenrechtsverpflichtungen zu erfüllen.

Verpasste Chancen und Risiken

Die Brighton Deklaration streicht statt der Unabhängigkeit des Gerichts spezifische Interpretationsweisen für die EMRK hervor, die künftig mehr Gewicht haben sollen. So soll etwa die Präambel der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geändert werden und neu einen Hinweis enthalten auf das Subsidiaritätsprinzip (Vorrang der Staaten bei der Umsetzung der Menschenrechte) und die «Margin-of-Appreciation-Doktrin» (Ermessensspielraum). Es handelt sich dabei um Prinzipien, welche das Gericht in der Rechtsprechung heute schon anwendet, jedoch in Kombination mit andern ebenso wichtigen Interpretationsprinzipien. Was dies für die Rechtsprechung des EGMR bedeuten wird, ist schwierig einzuschätzen. Die Mehrzahl der Beobachter/innen denkt, dass die Auswirkung gering sein wird. Möglich ist aber auch, dass die EGMR-Richter/innen künftig den Staaten grundsätzlich mehr Interpretationsspielraum gewähren, was den Menschenrechten in Europa nicht förderlich wäre.

Ein weiterer problematischer Punkt der Brighton-Deklaration sind die neuen Regeln, welche für die Zulässigkeit von Beschwerden vorgesehen sind. Unter anderem sollen die Eingabefristen für Beschwerden von 6 auf 4 Monate nach dem letztinstanzlichen Entscheid auf nationaler Ebene verkürzt werden. Dies dürfte einen Einfluss auf die Qualität der Beschwerden haben, was die Arbeit des Gerichtshofs wohl kaum erleichtert. Ausserdem wird diese Hürde insbesondere Fälle betreffen, bei denen der Zugang zu Rechtshilfe erschwert ist. Das wiederum bedeutet, dass der Weg nach Strassburg vor allem für Personen mit wenig finanziellen Mitteln schwieriger werden dürfte.

Wie geht es weiter?

Die Minister der 47 Mitgliederstaaten des Europarates haben nun die Brighton-Deklaration verabschiedet. Diese sieht ein Paket von Massnahmen vor, um den Gerichtshof zu reformieren. Bis Ende 2013 sollen die redaktionellen Vorschläge für ein neues Zusatzprotokoll Nr. 15 erarbeitet werden. Dieses wird sodann im Ministerrat an einer oder an mehreren weiteren Konferenzen zur Debatte gestellt.

Quellen

NGOs

Blogs

Medienberichterstattung

Weiterführende Informationen