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Afrikanische Menschenrechtsabkommen

16.11.2020

Auch nachdem die Kolonialmächte im Berliner Vertrag von 1885 den Schutz der afrikanischen Gemeinschaften beschlossen und dem Sklavenhandels ein Ende gesetzt hatten, wurden der Bevölkerung in Afrika viele Rechte nicht zugestanden. Die daraus resultierenden Aufstände wurden von den Kolonialmächten gewaltsam niedergeschlagen. 

Mit der Gründung der Vereinten Nationen und der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verstärkte sich die antikoloniale Bewegung in Afrika. Gefordert wurde nicht nur politische Unabhängigkeit, sondern auch die Geltendmachung elementarer Menschenrechte. Ungefähr zwanzig Jahre nach der Gründung der Organisation für Afrikanische Einheit (OAE), aus welcher im Jahr 2002 die Afrikanische Union (AU) hervorging, trat 1986 die «Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker» («Banjul-Charta») in Kraft. Von allen menschenrechtlichen Verträgen weist sie die grösste Vielfalt an Rechten auf und ist mit 53 Unterzeichnerstaaten das umfassendste regionale Menschenrechtsschutzsystem der Welt.

Trotz der politischen Unabhängigkeit vieler afrikanischer Staaten hat sich die Menschenrechtssituation nicht überall verbessert. Zu den gravierendsten Menschenrechtesverletzungen in afrikanischen Ländern gehören die Verstümmelung weiblicher Genitalien, der Gebrauch von sexueller Gewalt als Kriegswaffe und der Einsatz von Kindersoldaten.

Heute steht das neokoloniale Wirtschaftssysten nicht nur im Konflikt mit der afrikanischen Kultur, sondern hält viele afrikanische Länder in der Schuldenfalle gefangen. Das ist ein grosses Hindernis für die Durchsetzung der wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte. Der Klimawandel, Armut und gesellschaftliche Entwicklungen bergen Konflikpotential, was die Durchsetzung menschenrechtlicher Ansprüche zusätzlich erschwert.