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Konzernverantwortungsinitiative

Das Wichtigste in Kürze

03.10.2019

Der gesetzliche Schutz von Mensch und Umwelt hat mit der wirtschaftlichen Globalisierung nicht Schritt gehalten. Auch Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sind in Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung weltweit verwickelt. Die Konzernverantwortungsinitiative fordert, dass Unternehmen Massnahmen zur Vermeidung von Menschenrechts- und Umweltverletzungen verbindlich in sämtliche Geschäftsabläufe einbauen und für Verletzungen dieser Rechte haftbar gemacht werden können.

Im Folgenden fasst humanrights.ch das Wichtigste in Kürze zur Initiative zusammen.

Hintergrund der Konzernverantwortungsinitiative

Die Kampagne «Recht ohne Grenzen», eine Koalition aus fünfzig NGOs, mündete in der Petition «Klare Regeln für Schweizer Konzerne weltweit», welche 2012 mit 135'285 Unterschriften dem Parlament unterbreitet wurde. Die Petitionäre/-innen forderten den Bundesrat und das Parlament dazu auf, gesetzliche Bestimmungen zu erlassen und dafür zu sorgen, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz Menschenrechte und Umweltstandards weltweit achten. Opfer solcher Verletzungen sollten zudem die Möglichkeit erhalten, die Unternehmen und deren Niederlassungen und Zulieferer in der Schweiz auf Wiedergutmachung zu verklagen.

Da die Petition keine politische Wirkung zeigte, wurde im Jahr 2015 der Verein «Konzernverantwortungsinitiative» gegründet, dem damals 66 Organisationen angehörten, darunter auch humanrights.ch. Der Verein erarbeitete ein gleichnamiges Volksbegehren, welches er am 21. April 2015 lancierte. Am 10. Oktober 2016 reichte er die Volksinitiative mit über 120'000 gültigen Unterschriften ein. Inzwischen stehen mehr als 110 Organisationen hinter dem Verein.

Was verlangt die Konzernverantwortungsinitiative?

Die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» verlangt die Aufnahme eines neuen Artikels 101a in die Bundesverfassung. Die Initiative sieht vor, dass Unternehmen mit Sitz in der Schweiz Menschenrechte und Umweltstandards zukünftig verbindlich in die Geschäftsabläufe integrieren müssen. Basierend auf den UNO-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte sollen die Unternehmen verpflichtet werden, eine Sorgfaltsprüfung durchzuführen. Sie haben dabei die potentiellen Risiken, die durch ihre Geschäftstätigkeit entstehen können, zu analysieren und Massnahmen zu ergreifen, wenn es zu Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards kommt. Ebenso müssen sie transparent über die getroffenen Massnahmen informieren.

Um die Einhaltung dieser Pflichten zu stärken, haften die Unternehmen für Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards, die sie selber oder ihre Tochterfirmen und weitere von ihnen kontrollierte Unternehmen begehen. Opfer solcher Verletzungen können vom Schweizer Unternehmen vor Schweizer Gerichten Schadenersatz verlangen. Die Beweislast liegt dabei auf der Seite des Opfers. Das Unternehmen hat die Möglichkeit, sich von einer Haftung zu befreien, wenn es nachweist, dass es alle nötigen Massnahmen getroffen hat, um eine solche Verletzung zu verhindern.

Unterstützung erfährt die Initiative von unzähligen zivilgesellschaftlichen Organisationen und kirchlichen Kreisen sowie zahlreichen Persönlichkeiten aus Gesellschaft, Wirtschaft und Politik. Aber es gibt aber auch viele Unternehmen, die hinter dem Volksbegehren stehen.

Widerstand erfährt die Konzernverantwortungsinitiative insbesondere aus Kreisen der Wirtschaftsverbände. Diese argumentieren, dass die Sorgfaltspflichten und Haftungsregeln Schweizer Unternehmen in ihrer globalen Konkurrenzfähigkeit zu stark einschränken würden. Ein von den Initianten/-innen in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt jedoch, dass die beabsichtigte Regelung nicht weitergehend ist als bestehende Regulierungen von Unternehmen im Ausland. So würde insbesondere die beklagtenfreundliche Ausgestaltung des schweizerischen Prozessrechts die Hürden für ausländische Klagen in der Schweiz sehr hoch ansetzen.

Der Bundesrat betont in seiner Botschaft, dass er zwar den «Kern des Anliegens» unterstützt, die in der Initiative verankerten Regeln jedoch als zu weitgehend beurteilt und weiterhin an der bisherigen Strategie der unternehmerischen Eigenverantwortung festhalten möchte. Die beiden Parlamentskammern und die zuständigen Rechtskommissionen verhandeln derzeit im Rahmen der Aktienrechtsrevision über einen stark abgeschwächten indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative. Auch der Bundesrat hat sich aufgrund der politischen Brisanz des Themas dazu entschieden, doch noch einen Vorschlag für eine Berichterstattungspflicht für Unternehmen zu erarbeiten.

Wirtschaft und Menschenrechte: von unverbindlichen Prinzipien und Leitlinien…

Die Konzernverantwortungsinitiative orientiert sich stark an den «UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte» (sog. Ruggie-Leitlinien) aus dem Jahr 2011. Die Leitprinzipien empfehlen einen «Smart Mix» von freiwilligen und rechtlich zwingenden Massnahmen. Sie sehen eine Sorgfaltsprüfung und eine Haftungspflicht für Unternehmen vor. Weltweit haben die UNO-Leitprinzipien eine grosse Dynamik ausgelöst und über 25 Staaten arbeiten an nationalen Aktionsplänen zu deren Umsetzung.

In der Schweiz wurde am 9. Dezember 2016 ein entsprechender Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien lanciert. Dabei wird wiederum die grosse Verantwortung von Schweizer Unternehmen betont, sich bei ihren geschäftlichen Aktivitäten im In- und Ausland an die Menschenrechte und Umweltstandards zu halten. Von einer rechtlich verbindlichen Verpflichtung wird jedoch abgesehen.

Neben den UNO-Leitprinzipien bilden die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen einen weiteren zentralen Pfeiler von Leitlinien für Unternehmen. Die OECD-Leitsätze verankern, in rechtlich unverbindlicher Weise, Grundsätze für ein verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln. Die OECD-Mitgliedsstaaten, darunter auch die Schweiz, haben sich verpflichtet, «Nationale Kontaktpunkte» einzurichten, die den Unternehmen Unterstützung bieten sollen bei der Implementierung dieser Standards. Die Schweiz verfügt, integriert beim SECO, über einen «Nationalen Kontaktpunkt». Die OECD bietet zudem sektorspezifische Leitsätze, insbesondere für jene Wirtschaftszweige, die für Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards besonders anfällig sind.

Im März 2016 hatte der Europarat Empfehlungen verabschiedet, die dazu dienen sollen, die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien zu fördern. Zentral sind dabei die Empfehlungen, dass die Mitgliedsstaaten Sorgfaltsprüfungspflichten und eine zivilrechtliche Haftung für Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen einführen. Im Juni 2017 veröffentlichte der UNO-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte den General Comment Nr. 24, welcher die gesetzliche Vorgabe von Sorgfaltsprüfungspflichten für Unternehmen zu einer verbindlichen Pflicht der Mitgliedstaaten des UNO-Pakts I – darunter die Schweiz – erklärte.

… zu rechtlich bindenden Verpflichtungen von Unternehmen

Neben diesen unverbindlichen Leitlinien gibt es jedoch vermehrt Bestrebungen hin zu einer verbindlichen Verpflichtung von Unternehmen. So befasst sich der UNO-Menschenrechtsrat seit 2015 mit der Ausarbeitung einer UNO-Konvention zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte. Diese soll gemäss dem bestehenden zweiten Entwurf die Staaten verpflichten, eine menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für Unternehmen verbindlich in das nationale Rechtssystem zu implementieren und eine entsprechende Haftungsgrundlage zu schaffen.

Diverse Staaten sowie die Europäische Union haben bereits verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen eingeführt oder es befinden sich entsprechende Vorhaben im parlamentarischen Prozess. So sind im «Dodd-Frank Act» (Section 1502) in den USA solche Pflichten für Unternehmen gesetzlich verankert. Das 2017 erlassene «Loi relative au devoir de vigilance des sociétés mères et des entreprises donneuses d’ordre» in Frankreich regelt ebenfalls die Sorgfaltspflichten von Unternehmen und sieht für diese bei gewissen Verstössen Haftungsregelungen vor.

Diese Entwicklungen zeigen eindeutig, dass die Ziele der Konzernverantwortungsinitiative von der internationalen Rechtsentwicklung unterstützt werden.

Unzählige Beispiele von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen mit Sitz in der Schweiz

Viele Unternehmen betonen, dass sie menschenrechtliche Prinzipien einhalten und publizieren umfangreiche Berichte dazu. Doch eine von «Brot für alle» und «Fastenopfer» publizierte Studie zeigt auf, dass von den befragten 200 grössten Konzernen in der Schweiz mehr als sechzig Prozent über keine Menschenrechtspolitik verfügen.

Darüber hinaus gibt es Belege über zahlreiche Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Das Initiativkomitee zur Volksinitiative sowie Multiwatch stellen umfangreiche Auflistungen von durch Schweizer Unternehmen begangene Verfehlungen zur Verfügung. Die gesammelten Verletzungen finden sich dabei in diversen Wirtschaftsbereichen.

Besonders anfällig ist die Rohstoffbranche: So wurde kürzlich aufgedeckt, dass der Rohstoffgigant Glencore seit mehr als zwanzig Jahren die Umgebung seiner Mine in Sambia mit Schwefeldioxid vergiftet. Die teilweise exorbitant hohen Giftstoffwerte in der Luft haben direkt negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Bewohner/innen im nahen Umkreis der Mine. Auch wenn Schweizer Unternehmen nicht direkt am Abbau beteiligt sind, raffinieren sie teilweise Gold, das aus der Demokratischen Republik Kongo stammt, und tragen so zumindest indirekt dazu bei, dass der dortige blutige Bürgerkrieg weiter angeheizt wird.

Aber auch der Export von in der Schweiz verbotenen Pestiziden in diverse Entwicklungs- und Schwellenländer durch den Agrarmulti Syngenta stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung dar. Die lokale Bevölkerung wird Giftstoffen ausgesetzt, die nachweislich zum Tod oder zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen führen können.

Weiter stellen die Arbeitsausbeutung von Kindern als Erntehelfer auf Baumwoll- oder Kakaoplantagen schwere Menschenrechtsverletzungen dar, an deren Ende oftmals Unternehmen mit Sitz in der Schweiz stehen. 

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