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Gleichstellung der Frau - Dossier

Frauenrechte im Rahmen der UNO

25.08.2021

Das Gebot der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung der Geschlechter ist in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung sowie in allen Menschenrechtsverträgen eine der grundlegenden Normen. Die internationale Staatengemeinschaft hat die Geltung der Menschenrechte für die Frauen auch immer wieder bekräftigt und verschiedene Spezialabkommen zur Sicherung der Menschenrechte der Frau erarbeitet. Die Verwirklichung der Menschenrechte der Frauen stösst indessen nach wie vor auf Schwierigkeiten und immer noch stehen die Frauen statistisch gesehen durchwegs schlechter da als die Männer (vgl. UNO-Statistik).

Chronologie der Frauenrechte im Rahmen der UNO

Erst seit Mitte der Neunzigerjahre des 20. Jahrhunderts ist die Frauenfrage fester Bestandteil der allgemeinen Menschenrechtsdiskussion, und die Erfahrungen von Frauen vermögen langsam den Prozess der allgemeinen Sicherung der Menschenrechte zu beeinflussen. Die Integration der Frauen- und Geschlechterfrage in die Aktivitäten der UNO lief entlang folgender Meilensteine:

1945 wird mit der UNO-Charta zum ersten Mal auf internationaler Ebene das Geschlechterdiskriminierungsverbot postuliert (Art. 1 Zif. 3 Charta).

1946 wird die UNO-Frauenkommission geschaffen.

1967 verabschiedet die UNO-Generalversammlung die Erklärung über die Beseitigung der Diskriminierung der Frau.

1975 findet die erste Weltfrauenkonferenz in Mexico City statt. 

1976 beginnt die Frauendekade 1976–1985.

1979 wird das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) verabschiedet.

1980 findet die zweite Weltfrauenkonferenz in Kopenhagen statt.

1985 findet die dritte Weltfrauenkonferenz in Nairobi statt.

1993 an der Menschenrechtskonferenz in Wien werden die Rechte der Frau als Menschenrechte anerkannt (Ziff. 18 Wiener Deklaration und Aktionsplan).

1993 verabschiedet die UNO-Generalversammlung die Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen.

1994 wird erstmals eine UNO-Sonderberichterstatterin zum Thema Gewalt gegen Frauen eingesetzt. 

1995 findet die vierte Weltfrauenkonferenz in Peking statt und verabschiedet die «Beijing Deklaration und Aktionsplan».

2000 wird mit dem Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ein Individualbeschwerderecht eingeführt.

2000 fordert und spezifiziert der UNO-Sicherheitsrat mit der Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit den Einbezug der Frauen in Friedensprozesse und in Sicherheitspolitiken. 

2000 findet die UNO-Sondergeneralversammlung Beijing +5 statt. 

2005 findet die UNO-Sondergeneralversammlung Beijing +10 statt. 

2010 findet die UNO-Sondergeneralversammlung Beijing +15 statt mit einem Rückblick auf fünfzehn Jahre Erklärung und Aktionsplattform Beijing 1995. 

2013 wird mit der Sicherheitsratsresolution 2106 erstmals auf multilateraler Ebene ein täterorientiertes Instrument zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt in Konflikten verabschiedet.

2015 findet die UNO-Sondergeneralversammlung Beijing +20 statt mit Rücklblich auf zwanzig Jahre Erklärung und Aktonsplattform Beijing 1995.

2016 wird in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung das Ziel 5 beschlossen: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen.

2020 findet die UNO-Sondergeneralversammlung Beijing +25 aufgrund der COVID-19-Pandemie in einer verkürzten Form statt.