humanrights.ch Logo Icon

Aserbaidschan: Menschenrechtsverteidiger ist dank humanitärem Visum ausgereist

15.06.2015

Der aserbaidschanische Menschenrechtsverteidiger und Journalist Emin Huseynov ist nach einem 10-monatigen Aufenthalt in der Schweizer Botschaft in Baku in die Schweiz ausgereist. Dies teilte das Eidg. Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) am 13. Juni 2015 mit.

Huseynov hat sich in seiner Heimat seit 2003 für die Meinungsäusserungsfreiheit und das Recht auf friedlichen Protest eingesetzt. Dabei wurde er mehrfach von der Polizei zusammengeschlagen und misshandelt. Im Zuge einer zunehmenden Verhärtung des Regimes von Staatschef Ilham Aliyev geriet der engagierte Menschenrechtsverteidiger im Sommer 2014 zusehends unter Druck. Wegen begründeter Befürchtungen um seine persönliche Sicherheit flüchtete Huseynov im August 2014 in die Schweizer Botschaft in Baku.

Humanitäres Visum

Wie die «Rundschau» von SRF1 in einem Beitrag vom 3. Juni 2015 berichtete, verhandelte die Schweiz bis dahin vergeblich mit den aserbaidschanischen Behörden über Garantien für den Menschenrechtsverteidiger. Deshalb beantragte der schweizerische Anwalt von Huseynov in dessen Namen ein humanitäres Visum. Ein solches ist seit der Abschaffung des Botschaftsasyl 2012 der einzige Weg, der einer aus politischen Gründen akut gefährdeten Person die Flucht in die Schweiz ermöglicht.

Gemäss dem Mediencommuniqué des EDA vom 13. Juni 2015 reiste Huseynov in Begleitung von Aussenminister Didier Burkhalter nach Bern. Burkhalter hatte die Schweiz am Abend vorher an der Eröffnungsfeier der ersten Europaspiele vertreten.

Verurteilung von Aserbeidschan im Fall Huseynov

Der Fall Huseynov beschäftigte auch den Europ. Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Er verurteilte Aserbaidschan im Mai 2015 wegen Verletzung diverser Garantien der EMRK. Das Urteil bezieht sich auf Vorfälle im Jahre 2008, als eine friedliche Versammlung in einem Café von der Polizei aufgelöst worden war. Unter anderem kam der EGMR zum Schluss, dass die Behörden Huseynov willkürlich und widerrechtlich festgehalten (Verstoss gegen Art. 5 EMRK) und ihn in Polizeigewahrsam misshandelt hatten (Verstoss gegen Art. 3 EMRK).

Gute bilaterale Beziehungen

Die Schweiz und der erdöl- und erdgasreiche Staat Aserbaidschan pflegen seit langem enge Kontakte. Mehrmals jährlich finden Treffen auf höchster Ebene statt. Aserbaidschan ist für die Schweiz aus wirtschaftlicher Sicht ein interessanter Partner. Mehrere Schweizer Unternehmen sind im Staat am Kaspischen Meer tätig und umgekehrt. Aserbaidschan gewann zudem jüngst an Bedeutung für die europäische und schweizerische Energieversorgung. Am Bau einer bedeutenden Erdgaspipeline zur Versorgung Westeuropas ist der schweizerische Energiekonzern Axpo beteiligt.

Seit dem Emin Huseynov in der schweizerischen Botschaft Zuflucht gefunden hat, sind die guten Beziehungen zwischen Baku und Bern jedoch getrübt, wie die Rundschau berichtete. Gegen den 35-Jährigen lagen zum Zeitpunkt seiner Flucht verschiedene Strafanzeigen vor (u.a. wegen Steuerhinterziehung), weshalb er Inhaftierung und Folter befürchtete.

Beispiellose Repression

Huseynov ist Gründer des Institute for Reporters' Freedom an Safety, der führenden Medienrechts-Organisation in Aserbaidschan. Er hatte unter anderem zahlreiche Demonstrationen dokumentiert und sich gegen die Unterdrückung der Meinungsfreiheit eingesetzt.

Die Flucht des Menschenrechtsverteidigers Huseynov in die Schweizer Botschaft ist vor dem Hintergrund einer beispiellosen Repressionswelle gegen Oppositionelle, Anwälte, Blogger und Journalistinnen zu sehen, die vor der Präsidenten-Wahl von 2013 ihren Anlauf nahm. Damals sind mehrere Oppositionelle, die für die Wahl kandidierten, aus politischen Gründen inhaftiert worden.

Über 100 Menschenrechtsverteidiger/innen in politischer Haft

Nach der Präsidenten-Wahl, die im Oktober 2013 stattfand und bei der das langjährige Staatsoberhaupt Aliyev bestätigt wurde, kam es zu Razzien, Hausdurchsuchungen, Festnahmen und andern Massregelungen der Zivilgesellschaft, wie die Organisation Human Rights House auf Anfrage festhält. Zur Repression gegen die Zivilgesellschaft beigetragen hat nicht zuletzt ein Gesetz aus dem Jahre 2009, das NGOs kriminalisiert.

Bis im Sommer 2014 hatten die Behörden gemäss aserbaidschanischen Quellen über 100 Mitstreiter/innen von Huseynov aus vorgeschobenen Gründen in Haft genommen. Die Website von Human Rights House dokumentiert unter anderem die Inhaftierung eines bekannten Menschenrechtsanwalts, eines NGO-Kampagnenleiters sowie von mehreren Journalisten/-innen und Bloggern.

EDA verhandelte vorerst vergeblich

Die Schweiz gewährte Huseynov seit August 2014 aus humanitären Gründen Aufenthalt in der Botschaft in Baku, wie das EDA im Februar 2015 bestätigte. Die Schweiz befände sich «in Verhandlungen mit den aserbaidschanischen Behörden und der Regierung, um eine Lösung im Sinne dieser Person zu finden», berichtete das Schweizer Fernsehen. Der Aufenthalt von Huseynov in der Botschaft von Baku war bis zum ersten Bericht der «Rundschau» des Schweizer Fernsehens SRF im Februar 2015 geheim gehalten worden. Das EDA hatte wohl gehofft, dass im Interesse der wirtschaftlichen Beziehungen rasch eine Lösung gefunden würde. Doch die diplomatischen Bemühungen fruchteten offenbar nicht.

Das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) engagiert sich seit 2013 zunehmend für Menschenrechtsverteidiger/innen. Die Schweiz lancierte im Dezember 2013 eigene Menschenrechtsleitlinien. Dies mit dem Anspruch, die Praxis der Schweizer Vertretungen im Ausland gegenüber Personen, die sich für Menschenrechte einsetzen, zu vereinheitlichen.

2014 stellte die Schweiz den Schutz von Menschenrechtsverteidigern/-innen ins Zentrum ihrer Präsidentschaft der OSZE. Sie organisierte mehrere Tagungen zum Thema, darunter eine Veranstaltung im Juni 2014 in Bern. Neben zahlreichen andern Menschenrechtsverteidigern/-innen aus dem OSZE-Raum gehörte auch der Aserbaidschaner Emin Huseynov zu den Teilnehmenden.

Dokumentation

Weiterführende Information