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UPR-Verfahren: Länderbericht zur Schweiz

19.05.2008

Die zuständige Arbeitsgruppe des UNO-Menschenrechtsrats hat am 13. Mai 2008 den Länderbericht über die Schweiz bereinigt. Der provisorische Bericht wurde von Südafrika, Pakistan und Uruguay redigiert und fasst das dreistündige Länderexamen der Schweiz vom 8. Mai 2008 zusammen.  Zusätzlich enthält er eine Übersicht über die 31 resultierenden Empfehlungen an die Schweiz, eingeteilt in 3 Kategorien: 6 Empfehlungen werden von der Schweiz sofort akzeptiert, 23 Empfehlungen sollen bis am 12. Juni 2008 vom Bundesrat geprüft werden und 2 Empfehlungen werden bereits jetzt abgelehnt.

Nicht akzeptieren kann die Schweiz die Forderung, die UNO-Wanderarbeiterkonvention zu unterzeichnen, und zwar deshalb, weil sich daraus bestimmte Rechte für Sans Papiers ableiten lassen. Auch eine weiter gehende Einklagbarkeit der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (UNO-Pakt I) lehnt der Bundesrat ab.

Zu den sofort akzeptierten Empfehlungen gehören mehrere im Zusammenhang mit dem Vorwurf der zunehmenden Fremdenfeindlichkeit und der Polizeigewalt. Darüber hinaus erklärte sich die Schweiz auch dazu bereit, das Zusatzprotokoll zur UNO-Antifolterkonvention zu ratifizieren und ein nationales Gremium zur Folterprävention einzurichten. Dieses Zugeständnis kommt nicht gerade überraschend, ist doch das Geschäft im Parlament schon weit gediehen.

Klärungen folgen im Juni 

Die übrigen 23 Hinweise wird die Bundesverwaltung intern überprüfen und dazu bis am 12. Juni eigene Positionen erarbeiten. Insbesondere auf die  Stellungnahmen zur Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution und zur Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den internationalen Menschenrechten darf man gespannt sein.

    Prioritäten der NGO-Koalition

    Unterdessen hat die Schweizer NGO-Koalition ihre Prioritäten zu den hängigen Empfehlungen festgelegt. An erster Stelle steht die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution.

    Weiterführende Informationen