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Nationale Menschenrechtsinstitution

Volksanwaltschaft (Österreich)

12.05.2022

Die Volksanwaltschaft ist die nationale Menschenrechtsinstitution Österreichs. Sie nahm im Jahr 1977 ihre Arbeit als nationale Ombudsstelle auf und wurde 2000 zur nationalen Menschenrechtsinstitution ernannt. Seit 2012 ist ihr Mandat zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte im revidierten Gesetz zur Volksanwaltschaft festgeschrieben.

Das Sub-Committee on Accreditation (SCA) der Global Alliance of National Human Rights Institutions (GANHRI) hat die Volksanwaltschaft nach der Umstrukturierung von 2012 formell mit dem A-Status akkreditiert (Stand 2022). Zuvor besass die Volksanwaltschaft den B-Status, weil es ihr an Monitoring-Kompetenzen im Privatsektor und einem expliziten Mandat für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte fehlte. Mit der Akkreditierung des A-Status im März 2022 entspricht die Menschenrechtsinstitution den Pariser Prinzipien. Das Sub-Comitee on Accreditation empfahl der Volksanwaltschaft jedoch die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft zu institutionalisieren, ein transparentes und partizipatorischen Auswahlverfahren für die Leitungsgremien zu installieren und dabei der Diversität mehr Bedeutung beizumessen.

Organisationsform und Rechtsgrundlagen

Die Volksanwaltschaft wird von drei unabhängigen «Volksanwält*innen» geleitet, welche sich jährlich im Vorsitz abwechseln. Vom Hauptausschuss des Nationalrates wird je ein Mitglied von den drei mandatsstärksten Parteien vorschlagen und vom Nationalrat gewählt. Das Mandat der Volksanwält*innen dauert sechs Jahre, wobei sie einmal wiedergewählt werden können. Dabei können nicht abgewählt oder ihres Amtes enthoben werden. Sie leiten die drei Hauptabteilungen der Volksanwaltschaft mit insgesamt ca. 90 Mitarbeitenden, welche für die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden zuständig sind.

Die Volksanwaltschaft koordiniert und wählt die jeweils sieben Mitglieder der sechs regionalen Kommissionen. Die Kommissionen besuchen Einrichtungen und führen Überprüfungen für die Volksanwaltschaft durch. Beraten wird die Volksanwaltschaft vom Menschenrechtsbeirat zu Prüfschwerpunkten, Missständen und Empfehlungen. Der Menschenrechtsbeirat setzt sich aus 16 Mitgliedern von Bundesministerien, Bundesländern und der Zivilgesellschaft zusammen. Sie werden von der Volksanwaltschaft unter Zustimmung des Menschenrechtsbeirats gewählt. Sieben Mitglieder werden von Minister*innen und sieben von durch die Volksanwaltschaft bestimmten Nichtregierungsorganisationen vorgeschlagen.

Das Sub-Committee on Accreditation empfahl der Volksanwaltschaft 2022 eine Anpassung des Auswahlprozesses der Volksanwält*innen, damit dieser in Zukunft transparenter und breiter abgestützt stattfinden kann. Der angepasste Prozess sollte ausserdem anhand von Gesetzen und Richtlinien formalisiert werden. Das Komitee zeigte sich zudem besorgt über die fehlende Diversität unter den drei männlichen Volksanwälten (Stand 2022) und empfahl die bessere Verankerung der ausgeglichenen Repräsentation in der Volksanwaltschaft, auch von ethnischen, geographischen oder religiösen Minderheiten.

Im Jahr 1981 wurde die Stellung der Volksanwaltschaft – damals nationale Ombudsstelle – in der Verfassung festgeschrieben und seither ergänzt (Art. 148a ff. Bundesverfassung). Nachdem die Volksanwaltschaft im Jahr 2000 zur nationalen Menschenrechtsinstitution ernannt worden war, konkretisierte 2002 das OPCAT-Durchführungsgesetz ihre Funktion und übertrug ihr die Aufgabe des Nationalen Präventionsmechanismus (NPM) im Bereich Freiheitsentzug. Erst am 1. Juli 2012 wurde ihr Mandat zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte im revidierten Bundesgesetz zur Volksanwaltschaft (Volksanwaltschaftsgesetz) festgeschrieben und die regionalen Monitoring-Kommissionen sowie der Menschenrechtsbeirat errichtet.

Finanzierung

Über das Budget der Volksanwaltschaft befindet der Nationalrat. Im Jahr 2021 belief sich dieses auf 12.42 Millionen Euro, wovon 7.3 Millionen Euro für Personalkosten und 4.1 Millionen Euro für betriebliche Sachaufwände veranschlagt wurden. Die Volksanwaltschaft besitzt bis 2024 eine Obergrenze von 12.9 Millionen Euro für mögliche Budgeterhöhungen.

Mandat

Die Volksanwaltschaft ist eine umfassende Ombudsstelle für den Bereich der öffentlichen Verwaltung auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene. Sie behandelt die Beschwerden von allen Menschen (ungeachtet Nationalität, Alter etc.) gegen Missstände in der Verwaltung, Menschenrechtsverletzungen oder Gerichtsversäumnisse. Jede Beschwerde muss von der Volksanwaltschaft geprüft werden. Im Jahr 2021 wurden 12’353 Beschwerden behandelt.

Für Orte des Freiheitsentzugs sowie für Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen hat die Volksanwaltschaft einen umfassenden Präventions- und Monitoringauftrag. Sie erhält zu sämtlichen dieser Anlagen Zutritt, kann Kontakt zu den dort lebenden Menschen aufnehmen und ist zur umfassenden Einsicht in medizinische Akten berechtigt. Dieses Präventions- und Kontrollmandat ist im Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) sowie in Teilen der UN-Behindertenrechtskonvention (CRDP) begründet. Das Sub-Committee on Accreditation empfahl der Volksanwaltschaft 2022 ihre Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft, besonders mit Vertreter*innen besonders vulnerabler Gruppen, zu stärken und zu formalisieren.

Weiter ist die Volksanwaltschaft für die Überprüfung der zur unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt ermächtigten Organe zuständig. Dabei begleitet sie die Polizei bei Grossrazzien, Grossveranstaltungen, Versammlungen und Demonstrationen sowie bei Abschiebungen. Zudem hat die Volksanwaltschaft einen Kontrollauftrag gegenüber der öffentlichen Verwaltung, mit dem Ziel, die Qualität der Verwaltungsarbeit zu verbessern. Sie erhält Akteneinsicht bei allen Organen auf Bundes-, Länder, und Gemeindeebene, welche gegenüber der Volksanwaltschaft eine Auskunftspflicht haben. Die Volksanwaltschaft dokumentiert ihre Arbeit auszugsweise in einem Jahresbericht, welcher viele konkrete Beispiele von Problemstellungen und -lösungen aus allen Verwaltungs- und Lebensbereichen enthält. Er wird jährlich beim Nationalrat und beim Bundesrat eingereicht.

Arbeitsschwerpunkte

Die Volksanwaltschaft kann seit 2012 neben den regelmässigen Berichten auch themenbezogene Sonderberichte im Parlament einreichen. Die bisherigen Berichte umfassten die Themen «Keine Chance auf Arbeit» (2019), «Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen» (2017) und «Anhaltezentrum Vordernberg» (2015), in welchem sich ausreisepflichtige Personen aufhalten.

Ausserdem ist die Volksanwaltschaft für die Untersuchung von Anträgen für die Heimopferrente zuständig, welche abgelehnt oder noch nicht von einer Opferschutzeinrichtung entschädigt wurden.

Weiterführende Informationen