Update: 12.08.2019
Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe - Umsetzung in der Schweiz
vom 10. Dezember 1984 (Inkrafttreten: 26. Juni 1987)
SR 0.105 (AS / RO 1987 1306)
Ratifikation: 2. Dezember 1986
In Kraft für die Schweiz seit: 26. Juni 1987
Botschaft vom 30. Oktober 1985: BBl 1985 III 285 / FF 1985 III 273 (franz.) / FF 1985 III 263 (ital.)
Zum Abkommen
Text: deutsch / französisch / italienisch / englisch
Vorbehalte
Die Schweiz hat die Konvention vorbehaltlos ratifiziert.
Individualbeschwerdeverfahren
Die Schweiz hat sich sowohl dem Staatenbeschwerde- (nach Art. 21) als auch dem Individualbeschwerdeverfahren (nach Art. 22) unterworfen. Der Ausschuss gegen Folter musste sich bereits mit verschiedenen Individualbeschwerden gegen die Schweiz beschäftigen. Zur Diskussion stand jeweils die Verletzung von Artikel 3, der vor Auslieferung, Ausweisung oder Abschiebung in einen Staat schützt, in dem Folter oder unmenschliche Behandlung droht.
- Vom CAT gutgeheissene Individualbeschwerden gegen die Schweiz
- Vom CAT abgelehnte Individualbeschwerden gegen die Schweiz
Fakultativprotokoll
In der Frühlingssession 2009 haben National- und Ständerat das Fakultativprotokoll zur Antifolterkonvention vom 18. Dezember 2002 (Optional Protocol to the Convention against Torture, OPCAT) genehmigt und ein entsprechendes Umsetzungsgesetz (Bundesgesetz über die Kommission zur Verhütung von Folter) verabschiedet. Das Fakultativprotokoll ist für die Schweiz seit dem 24. Oktober 2009 in Kraft. Das Fakultativprotokoll sieht ein präventives Besuchssystem in den Gefängnissen der ratifizierenden Staaten vor.
Berichterstattung durch die Schweiz
Bislang hat der Ausschuss gegen Folter sechs Berichte der Schweiz überprüft.
- Erster Berichtszyklus 1989
- Zweiter Berichtszyklus 1993-1994
- Dritter Berichtszyklus 1997
- Vierter Berichtszyklus 2004-2005
- Fünfter Berichtszyklus (2009-2010: fünfter und sechster Bericht)
- Sechster Berichtszyklus (2013-2015: siebter Bericht)
- Siebter Berichtszyklus (2017-?: achter Bericht)
Kontaktpersonen für die Berichterstattung
- Bundesverwaltung:
Frau Nathalie Buthey, Bundesamt für Justiz, E-Mail - NGO:
NGO-Plattform Menschenrechte
Kontakt: Matthias Hui, Tel.+41 31 302 01 61 (humanrights.ch), E-Mail