28.03.2013
Staaten sollen die nationalen Gesetze überarbeiten, wenn diese die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern/-innen erschweren. Diese und weitere Massnahmen fordert der UNO-Menschenrechtsrat mit seiner am 21. März 2013 im Konsens verabschiedeten Resolution zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern/-innen. Der Menschenrechtsrat hat die Resolution, welche von Norwegen eingebracht und von 62 Staaten mitgetragen worden war, per Konsens verabschiedet. Der Text ruft alle Staaten dazu auf, die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern/-innen zu unterstützen und sie vor Schikanen, Drohungen und Attacken zu schützen.
Die Resolution sei eine starke Antwort des weltweit wichtigsten Menschenrechtsgremiums auf die alarmierende Zunahme von Gesetzen, welche das Ziel haben, Menschenrechtsaktivisten/-innen zurückzubinden, sagte Michael Ineichen vom International Service for Human Rights (ISHR). Nationale Gesetze, welche auf Menschenrechtsverteidiger/innen abzielen, müssten nun revidiert werden. Dies gelte etwa für Gesetze, welche es Nichtregierungsorganisationen (NGOs) untersagen, sich über ausländische Gelder zu finanzieren, oder für Erlasse, die homosexuelle Propaganda kriminalisieren, aber auch für Bestimmungen, die die Meinungsäusserungsfreiheit bzw. die Versammlungsfreiheit aus diskriminierenden Gründen einschränken.
Neue Gesetze in Russland und anderswo
Der International Service for Human Rights ISHR, der sich stark für die Resolution eingesetzt hat, spricht damit die konkreten Probleme an, mit welchen Aktivisten/-innen jüngst bei ihrer Arbeit konfrontiert sind. In vielen Staaten müssen sich NGOs registrieren lassen. Mehrere Staaten haben diese geltenden Bestimmungen nun jedoch verschärft. Ein Beispiel dafür ist das neue NGO-Gesetz in Russland, welches Internationale Nichtregierungsorganisationen (INGOs) als «ausländische Agenten» einstuft. Dies bedeutet, dass sich die Organisationen, die in Russland tätig sind, neu registrieren lassen und ihre Geldquellen offen legen müssen. In den vergangenen Wochen haben die russischen Behörden deshalb die Zivilgesellschaft massiv schikaniert und Hausdurchsuchungen durchgeführt.
Auch zahlreiche andere Staaten greifen auf restriktive Gesetze oder andere Mittel wie Schmierenkampagnen und rechtliche Schikanen zurück, um jegliche Kritik der Zivilgesellschaft zu unterbinden. NGOs berichten, dass Vergleichbares u.a. in Algerien, Bahrain, Bangladesch, Weissrussland, Ägypten, Russland, Aserbaidschand, Äthiopien, Indien und in vielen andern Regionen der Welt beobachtet werde.
Die Resolution des Menschenrechtsrats greift ferner den Umstand kritisch auf, dass nach Gewalttaten oder Drohungen gegen Menschenrechtsverteidigern/-innen die Täter/innen häufig ohne Strafe davon kommen und die Staaten an einer Aufklärung der Hintergründe solcher Taten häufig kein Interesse zeigen.
Die Resolution spricht also Missstände in sehr vielen Staaten an. Viele NGOs reagierten deshalb erfreut auf die Verabschiedung der Resolution.
Staatliche Kontrolle muss minimale Standards erfüllen
Während der Session des Menschenrechtsrates hat im Weiteren die Sonderberichterstatterin für Menschenrechtsverteidigern/-innen, Margaret Sekaggya, in einem Dialog mit den Staaten ihren jüngsten Bericht vorgestellt. Sie warnte, dass viele Gesetze im Bereich der öffentlichen Sicherheit von Staaten mitunter darauf abzielten, auf ungerechtfertigte Weise die Arbeit von Menschenrechtsaktivisten/-innen zu beeinträchtigen. Besonders häufig geschehe dies bei Gesetzen in den Bereichen Bekämpfung des Terrorismus, Verbot der Blasphemie bzw. von Diffamierung oder zum Schutz der öffentlichen Moral.
Die Expertin rief deshalb die Staaten auf, die minimalen Standards des internationalen Rechts für die eigene Gesetzgebung zu berücksichtigen und darauf zu achten, dass solche Erlasse rechtmässig, notwendig, verhältnismässig und nicht-diskriminierend seien. Staaten sollten echte Vernehmlassungsprozesse durchführen, wenn neue Gesetze diskutiert werden und die Wirkung bestehender Gesetze ernsthaft überprüfen. Dies verlange eine enge Zusammenarbeit und ein ehrliches Engagement der wichtigsten Akteure sowie insbesondere den Einbezug der Zivilgesellschaft und der nationalen Menschenrechtsinstitutionen.
Dokumentation
Offizielle Dokumente der UNO
- At least the bare minimum to protect those who defend our rights – UN expert asks world Governments
Medienmitteilung des Büros des Hochkkomissariats für Menschenrechte zum interaktiven Dialog mit der Sonderberichterstatterin, 5. März 2013 (englisch) - Website der Sonderberichterstatterin für den Schutz von Menschenrechtsverteidiger/innen
Weitere Informationen und Links zur Arbeit der Sonderberichterstatterin in englisch
Reaktionen von NGOs
- UN adopts landmark resolution on protection of human rights defenders
ISHR, 21. März 2013 (englisch) - Adoption of an unprecedented resolution at the UN to end the financial strangulation of human rights NGOs
Fédération International des droits humains, 26. März 2013 (englisch) - UN Human Rights Council resolution on human rights defenders calls for an end to impunity and the protection of dissent
Article 19, 21. März 2013 (englisch)
Berichte über die Situation in einzelnen Ländern
- Russia: Worst Human Rights Climate in Post-Soviet Era
Human Rights Watch, 24. April 2013 (in Englisch) - Inspektionen des Moskauer Amnesty Büros
Informatione auf amnesty.ch vom 25. März 2013 - OBS Annual Report 2013: Violations of the right of NGOs to funding - from harassment to criminalisation
Beitrag auf der Website von FIDH vom 5. März 2013