23.04.2020
Diskriminierung kommt in unterschiedlichen Formen vor. Neben den direkten Formen, die meist zumindest von den Betroffenen klar als Diskriminierung wahrgenommen werden, sind weitere Formen von Diskriminierung zu unterscheiden, die schwieriger zu erkennen und zu bekämpfen sind.
Direkte Diskriminierung
Eine direkte – oder unmittelbare – Diskriminierung liegt vor, wenn eine Regelung oder Massnahme explizit eine diskriminierende Ungleichbehandlung vorsieht. Eine direkte Diskriminierung stellt z.B. die Regelung einer Kinderkrippe dar, für ein Kind mit Down-Syndrom automatisch höhere Kosten zu verrechnen, mit der Begründung, dass Kinder mit Behinderung mehr Aufwand erfordern. Eine direkt diskriminierende Handlung liegt auch vor, wenn eine Person aufgrund ihrer nationalen Herkunft nicht angestellt oder mit Hinweis auf die Hautfarbe nicht in ein Lokal eingelassen wird.
Indirekte Diskriminierung
Eine indirekte – bzw. mittelbare oder vesteckte – Diskriminierung liegt vor, wenn eine Regelung oder Massnahme zwar neutral formuliert ist und keine offensichtliche Benachteiligung bestimmter Gruppen enthält, sich in ihrer konkreten Anwendung jedoch so auswirkt, dass die Mitglieder einer bestimmten Gruppe regelmässig benachteiligt werden. Wenn es zum Beispiel in einem Betrieb keine Aufstiegsmöglichkeiten für Teilzeitarbeitende gibt und die Teilzeitarbeit überwiegend von Frauen ausgeführt wird, so liegt eine indirekte Diskriminierung der Frauen vor, da die Beförderungschancen für sie im Vergleich zu den vollzeitangestellten Männern geringer sind.
Indirekte Diskriminierungen sind häufig nicht einfach aufzudecken und nachzuweisen. Kann jedoch z.B. statistisch belegt werden, dass eine Regelung oder Massnahme eine spezfische Gruppe von Menschen zahlenmässig häufiger benachteiligt und erreicht die Ungleichbehandlung eine gewisse Intensität, liegt eine rechtlich nicht zulässige Diskriminierung vor, vorausgesetzt, es besteht ein entsprechender gesetzlicher Schutz vor Diskriminierung.
Strukturelle Diskriminierung
Von struktureller Diskriminierung wird gesprochen, wenn die Benachteiligung einzelner Gruppen in der Organisation der Gesellschaft begründet liegt. Die über Jahrzehnte und Jahrhunderte gewachsene Art des Zusammenlebens (Arbeitsteilung, Verteilung der Entscheidbefugnisse etc.) geht in der Regel mit patriarchalen, postkolonialen, homophoben, religiösen oder wie auch immer gearteten und begründeten Konventionen, Gebräuchen und Traditionen einher, welche die Privilegierung einzelner Gruppen bzw. die Schlechterstellung anderer Gruppen als «normal» und vorgegeben erscheinen lassen. Diese allen Gesellschaften immanente Form der Diskriminierung ist ebenfalls nicht immer einfach zu erkennen, da bestehende und vertraute Strukturen häufig nicht hinterfragt und auch von den Betroffenen selber nicht als diskriminierend erkannt werden.
Institutionelle Diskriminierung
Von institutionellen Diskriminierungen ist die Rede, wenn die internen Regeln, Gewohnheiten und Abläufe einer Institution – allenfalls im Verbund mit strukturellen Diskriminierungen – dazu führen, dass Angehörige bestimmter Minderheiten von der Institution regelmässig benachteiligt werden. Diskutiert wird dies beispielsweise im Bereich der Grundschule, wo Kinder mit Migrationshintergrund im Schulerfolg oft benachteiligt werden (z.B. durch vorgegebener Bewertungsmuster für Sprachkompetenzen oder durch unbewusste Erwartungshaltungen der Lehrkräfte).
Mehrfachdiskriminierungen und intersektionelle Diskriminierung
Häufig vereinigt eine Person verschiedene Merkmale auf sich, die sie für diskriminierende Behandlung besonders anfällig machen (z.B. Geschlecht, eine Behinderung, ausländische Herkunft, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Alter, soziale Stellung usf.). Solche Personen laufen Gefahr, mehrfach und in verschiedenen Zusammenhängen Diskriminierungen ausgesetzt zu werden (sog. additive Diskriminierung), oder die verschiedenen Merkmale zusammen bewirken stärkere und häufigere Diskriminierungen (sog. verstärkende Diskriminierung).
Löst das gleichzeitige Zusammenwirken verschiedener Merkmale eine Diskriminierung aus, spricht man von intersektioneller Diskriminierung. Wenn jemand dunkler Hautfarbe, jung und männlichen Geschlechts ist, so erhöht sich das Risiko für diese Person sehr stark, in bestimmten städtischen Zonen von der Polizei wegen des Verdachts auf Drogenhandels kontrolliert zu werden.
Weiterführende Hinweise
- SKMR, Der Zugang zur Justiz in Diskriminierungsfällen, Teilstudie 1: Grundsätze des Diskriminierungsschutzes
Juli 2015, S. 54 ff. (pdf, 120 S.) - Tangram Nr. 24/2009 zum Thema strukturelle Diskriminierung
Hrsg. Eidg. Kommission gegen Rassismus EKR