Vom 13. September bis 1. Oktober 2010 hat in Genf die 15. Session des UNO-Menschenrechtsrates stattgefunden. Der Rat debattierte unter anderem über die Unabhängigkeit des UNO-Menschenrechtskommissariats, über das Konzept der Diffamierung von Religionen sowie über mögliche Auflagen für international tätige militärische Sicherheitsfirmen. Von grosser Bedeutung waren die Verabschiedung je einer Resolution zum Recht auf Wasser und zur Versammlungsfreiheit.
Bekräftigung des Menschenrechts auf Wasser
Am 30. September 2010 hat der Menschenrechtsrat in einem Mehrheitsentscheid eine Resolution mit dem Titel «Menschenrechte und Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitäranlagen» angenommen. Diese stützt sich auf die Resolution 64/292 der Generalversammlung vom 28. Juli 2010, welche das Recht auf sauberes Trinkwasser und Sanitäranlagen als Menschenrecht anerkennt. Die Resolution der UNO-Generalversammlung ihrerseits war ursprünglich durch eine erste Resolution des UNO-Menschenrechtsrats vom 28. März 2008 zum Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung angestossen worden.
Während die USA sich bei der Abstimmung über die Resolution in der Generalversammlung noch der Stimme enthalten hatten (mit der Begründung, das internationale Recht anerkenne kein Recht auf Wasser und Sanitäranlagen), befürworteten sie nun die Resolution des Menschenrechtsrates. Grossbritannien verweigerte hingegen mit derselben Begründung auch der Resolution des Menschenrechtsrates die Unterstützung. In einer Stellungnahme begrüsste Amnesty International die Annahme der Resolution, «wonach das Recht auf sauberes Trinkwasser und sanitäre Einrichtungen direkt aus dem Recht auf einen angemessenen Lebensstandard abgeleitet werden kann».
Gleichentags beschloss der Rat, ein Mandat für einen Sonderberichterstatter für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu schaffen. Er wurde mit der Aufgabe betraut, über Verletzungen dieser Rechte sowie über Bedrohungen und Repressionen gegenüber den Berechtigten Bericht zu erstatten. China, Pakistan, Kuba und Libyen enthielten sich der Stimme, obwohl die Resolution abgeschwächt wurde – unter anderem dahingehend, dass der neue Sonderberichterstatter der Generalversammlung keine Berichte unterbreiten darf.
- Council adopts landmark resolutions on freedom of assembly; water & sanitation; indigenous peoples
International Service for Human Rights (ISHR), 1. Oktober 2010 - Human rights and access to safe drinking water and sanitation
Resolution A/HRC/15/L.14 des UNO-Menschenrechtsrats vom 24. Sept. 2010 - Das Deutsche Menschenrechtsinstitut begrüsst Resolution des UN-Menschenrechtsrates zum Recht auf Wasser und Sanitärversorgung
Medienmitteilung vom 1. Oktober 2010
Gefährdete Unabhängigkeit des Hochkommissariats
Von Interesse dürfte auch die Debatte über einen Resolutionsentwurf Kubas mit dem Titel «Stärkung des Dialogs, der Zusammenarbeit und der Koordination zwischen dem Menschenrechtsrat und dem Hochkommissariat für Menschenrechte» sein. Dieser verlangt vom Hochkommissariat für Menschenrechte, sein auf zwei Jahre angelegtes und zu den strategischen Erlassen des UNO-Generalsekretariats gehörendes Menschenrechtsprogramm dem Menschenrechtsrat vorzulegen. Ausserdem fordert der Entwurf den Hochkommissar auf, die Meinung der Staaten zu berücksichtigen, bevor das Menschenrechtsprogramm an die Generalversammlung weitergeleitet wird.
Kuba war bei den Vorbereitungsverhandlungen zum Entwurf von Algerien, Ägypten, Pakistan, den Philippinen und Singapur unterstützt worden. In der Debatte äusserten Staaten wie die USA, Argentinien, die Schweiz, Kanada, Mexiko, Kolumbien und Neuseeland erhebliche Vorbehalte. Kritisiert wurde, dass der Resolutionsentwurf die Kompetenz des Menschenrechtsrates in Bezug auf das Hochkommissariat überschreite, da der Rat gegenüber dem Kommissariat keine Aufsichtsfunktion einnimmt. Die Staaten sehen dadurch die Unabhängigkeit des Hochkommissariats für Menschenrechte gefährdet. Ähnliche Bedenken werden auch in einer Stellungnahme verschiedener Nichtregierungsorganisationen geäussert.
- States attempt to undermine High Commissioner’s independence
ISHR, 27. September 2010
Diffamierung der Religionen
Im September 2010 haben insgesamt elf Sonderberichterstatter/innen über ihre Aktivitäten Bericht abgelegt und sich im Plenum den Fragen der Mitglieder gestellt. Aus Sicht westlicher Staaten gehörte zu den kontroversesten Punkten erneut der Themenkreis Islamophobie und Diffamierung von Religionen. Anlass für eine Debatte darüber bot ein Bericht über eben dieses Thema von Githu Muigai, zuständig für aktuelle Formen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Xenophobie und sonstige Intoleranzen. EU-Staaten und die USA befanden in der Plenumsdiskussion, dass die Diffamierung von Religionen keine Verletzung eines Menschenrechts darstelle und dass ein Verbot beleidigender Aussagen gegen Religionen als Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit nicht verhältnismässig wäre. Die meisten islamischen Staaten hingegen vertraten den Standpunkt, dass Schutz vor religiöser Diffamierung ein Menschenrecht sei.
- Human Rights Council continues to be divided over 'defamation of religions'
ISHR, 29. September 2010 - Dokumente des Sonderberichterstatters für aktuelle Formen von Rassismus etc.
Auf der Website des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte - Diffamierung von Religionen als neues Menschenrechtskonzept?
Hintergrundartikel auf Humanrights.ch
Weitere wichtige Entscheide
Zahlreiche weitere Themen wurden im Rat debattiert und teilweise wichtige Punkte entschieden. Dazu gehört der Entscheid des Rates, dass die rechtliche Aufarbeitung der Militärintervention Israels in den besetzten Gebieten in Gaza Ende 2008 den beteiligten Akteuren überlassen wird. Entgegen der Forderungen von Nichtregierungsorganisationen wird sich der UNO-Menschenrechtsrat also nicht dafür einsetzen, dass die Ereignisse durch den Internationalen Strafgerichtshof untersucht werden.
Ein weiterer strittiger Punkt war ein Entwurf der Arbeitsgruppe, welche sich mit modernen Formen des Söldnerwesens beschäftigt. Die Working Group hat Elemente für eine Konvention zur Regulierung der Tätigkeit von Militär- und Sicherheitsfirmen ausgearbeitet. Im Plenum zeigte sich, dass dieses Vorhaben den Menschenrechtsrat wiederum zu polarisieren droht. Insbesondere die USA und die EU-Staaten äusserten starke Vorbehalte. Man setze auf Selbstregulierung, etwa mittels eines Verhaltenskodex, wie er derzeit auf Initiative der Schweiz erarbeitet wird, hiess es. Die Schweizer Delegation wehrte sich gegen diesen Versuch einer Vereinnahmung und hielt dem entgegen, die Selbstregulierungs-Initiative sei vielmehr als ein Zwischenschritt zur Schaffung einer Konvention zu betrachten.
Ferner von Bedeutung ist, dass Kuba, China und Iran unter dem Traktandum «Situationen, welche besondere Aufmerksamkeit erfordern» einmal mehr die Selektivität und einseitigen Attacken an die Adresse bestimmter Länder kritisierten. In ihren Statements nannten sie im übrigen die Situation beunruhigend, welche in europäischen Staaten wegen Diskriminierung ethnischer Gruppen (Roma) und religiöser Minderheiten (Muslime) herrsche.
- Council fails to heed calls by NGOs to step up investigations into Gaza conflict
ISHR, 1. Oktober 2010 - Human Rights Council: little support for proposed convention regulating private security companies
ISHR, 23. September 2010 - Council: debate on some new situations as DRC fails to follow-up killing of Floribert Chebeya
ISHR, 27. September 2010 - Berichterstattung des ISHR zur 15. Session des Menschenrechtsrates
- Resolutionen der 15. Session des UNO-Menschenrechtsrates
Informationen auf der Website des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte
14.10.2010