09.04.2012
Nach mehreren konfliktreichen Jahren hat die UNO-Generalversammlung das Konzept der Diffamierung der Religionen fallen gelassen. Die Resolution, deren Verabschiedung in den vergangenen Jahren in verschiedenen UNO-Gremien regelmässig zu grossen Dissonanzen zwischen westlichen Staaten und der Organisation islamischer Länder (OIC) geführt hatte, ist umformuliert worden. Die OIC selber hatte anstelle der seit sieben Jahren wiederkehrenden Diffamierungs-Resolution in der Dritten Kommission der UNO-Generalversammlung einen Text eingebracht, welcher nun mehr in allgemeiner Form den Schutz von Personen zum Ziel hat, die aufgrund ihrer Religion oder ihres Glaubens mit Intoleranz oder Gewalt konfrontiert sind. Diese Resolution erwähnt die Diffamierung von Religionen, bzw. den Islam nicht mehr.
Wie bereits der UNO-Menschenrechtsrat im März 2011 hat im Dezember 2011 auch die UNO-Generalversammlung diese neue Resolution zur Bekämpfung von Intoleranz, negativer Stereotypisierung und Stigmatisierung von, bzw. die Diskriminierung, Aufruf zu Gewalt und Gewalt gegen Personen auf der Basis von Religion und Glauben (A/RES/66/167) per Konsens verabschiedet. Die Resolution verlangt, dass der UNO-Generalsekretär einen Bericht zum Thema erarbeitet.
- Resolution A/RES/66/167 der UNO-Generalversammlung
«Combating intolerance, negative stereotyping, stigmatization, discrimination, incitement to violence and violence against persons, based on religion or belief» vom 21. März 2012 - General Assembly Adopts More Than 60 Resolutions Recommended by Third Committee
Medienmitteilung der Informationsstelle der UNO-Generalversammlung vom 19. Dezember 2011 (englisch) - Resolutions 66th General Assembly
Auflistung der Resolutionen - Draft proposals
Website der Dritten Kommission mit Links zu Resolutionen, die an der 66. Generalversammlung verabschiedet wurden - GA adopts 60-plus Third Committee resolutions, including on Iran, North Korea and Syria A adopts
Artikel vom International Service for Human Rights, 22. Dezember 2011 (englisch)
Problematik des Begriffs «Diffamierung von Religionen»
Europäische und andere westliche Staaten sowie die Zivilgesellschaft wehrten von Anfang an dagegen, dass die Diffamierung von Religionen als Menschenrecht anerkannt werden soll. Zum einen hätte es sich hierbei nicht um ein individuelles Recht für einzelne Personen gehandelt, sondern es wäre ein Recht für eine Religion entstanden, was per se nicht kohärent ist. Die Menschenrechte dienen dem Schutz von Individuen und nicht dem Schutz von Konzepten oder eben Religionen. Zum anderen würde ein Recht, das Religion vor Diffamierung schützt, in der Realität eine starke Einschränkung für die Meinungsfreiheit bedeuten. Niemand darf wegen seiner Äusserungen über eine bestimmte Religion bestraft werden, es sei denn, es handle sich um eine ohnehin strafbare Verletzung religiöser Gefühle (Blasphemie-Verbote auf der Ebene des Strafrechts) – dies ist ein lange verankerter Grundsatz westlicher Demokratien und fällt unter die Meinungsäusserungsfreiheit. Über den Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Religionszugehörigkeit hingegen herrscht Einigkeit, weshalb dieses Recht ja auch in den internationalen Menschenrechten verankert ist.
Ausserdem ist Diffamierung in den meisten Rechtssystemen ein rechtliches Konzept, das es Einzelpersonen oder Einheiten mit Rechtspersönlichkeit gestattet, wegen Verleumdung oder übler Nachrede zu klagen. Wie ein solches Konzept auf eine Religion übertragen werden und damit dem Menschenrechtsschutz dienen soll, ist nicht nachvollziehbar.
- Menschenrechtler sieht Redefreiheit in Gefahr
Swissinfo, 11. März 2009 - «Le concept de diffamation des religions répond à des objectifs politiques»
Le Monde, 19. März 2009 (pdf, 2 S.) - Der Geist der Fatwa
Jungle World, 12. Februar 2009 - Erklärung über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder Weltanschauung
A/RES/36/55 vom 25. November 1981
Zu den Ereignissen 1999 - 2011
Auf UNO-Ebene gehen die Bemühungen, die Diffamierung von Religionen, insbesondere des Islams, als neue Form des Rassismus zu verankern, zurück auf Ende der 1990er Jahre. Motor hinter diesen Bestrebungen ist die Organisation islamischer Länder (OIC), die insbesondere den Islam vor Angriffen schützen möchte. Bereits 2001 wurde in der damaligen Menschenrechtskommission der UNO eine Resolution zum Kampf gegen die Diffamierung von Religionen verabschiedet.
Richtig in Schwung kam die Debatte erst nach den internationalen Turbulenzen um die dänischen Karikaturen, auf denen der Prophet Mohammed als Terrorist dargestellt und auch sonstwie verunglimpft wurde. Es kam zu einer regelrechten Hetzkampagne gegen Dänemark, die ihren Höhepunkt Ende 2005 hatte. Daraufhin wurde an einer Gipfelkonferenz der OIC im Dezember 2005 ein 10-Jahres-Aktionsplan verabschiedet. Eines der erklärten Ziele des Plans ist die Verabschiedung einer internationalen Resolution zu Islamophobie, in der alle Staaten aufgefordert werden, Gesetze mit abschreckenden Strafen zu erlassen.
Weiter wurde festgehalten, dass der Kampf gegen die Diffamierung von Religionen aufgenommen werden soll. Doudou Diène, der UNO-Sonderberichterstatter gegen Rassismus, unterstützte diese Bemühungen in seinen darauffolgenden Berichten. Er wurde vom Menschenrechtsrat aufgefordert, einen Bericht zur Situation der muslimischen und arabischen Bevölkerung zu verfassen, in dem er mehrmals den Begriff der Diffamierung von Religionen verwendete. Im Mai 2007 setzte die OIC eine Beobachtungsstelle ein, welche Vorfälle von Angriffen auf den Islam in der ganzen Welt dokumentiert.
- 10 Year Programme of Action
OIC, 7.-8. Dezember 2005
Die Resolutionen in der UNO-Generalversammlung
Im Dezember 2005 schliesslich wurde in der UNO-Generalversammlung eine Resolution gegen Diffamierung von Religionen von Pakistan eingebracht. Jedes Jahr aufs Neue wird die Resolution verabschiedet, 2007 wurde sie mit einer Mehrheit von 108 gegen 51 bei 25 Enthaltungen angenommen. In der Resolution wird einzig der Islam als Religion genannt. Darin wird tiefe Besorgnis über Versuche ausgedrückt, den Islam mit Terrorismus, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in Verbindung zu bringen. Staaten werden aufgefordert, die Verbreitung von rassistischen und fremdenfeindlichen Vorstellungen zu verbieten, welche sich gegen Religionen oder deren Anhänger richten.
- Bekämpfung der Diffamierung von Religionen
GA Res. 60/150, Dezember 2007 (pdf, 2 S.)
Resolutionen im UNO-Menschenrechtsrat
Seit 1999 werden vor dem UNO-Menschenrechtsrat (bzw. vor dessen Vorgängergremium der Menschenrechtskommission) ähnliche Resolutionen von der Organisation Islamischer Staaten (OIC) eingebracht, wobei die Resolutionen den Islam als einzige Religion nennen. Weiter wird darin festgehalten, dass die Diffamierung von Religionen zu Menschenrechtsverletzungen führt sowie der Grund für soziale Instabilität in der Welt ist. Die EU-Staaten und die Schweiz stimmten jeweils gegen die Resolutionen.
Auch die Zivilgesellschaft bekämpft die Resolution: Vor der Abstimmung am 26. März 2009 im Menschenrechtsrat äusserte sich eine Koalition aus über 180 NGO gegen die Annahme der Resolution, da sie darin die Meinungäusserungsfreiheit bedroht sehen. Auch in dem Jahr wurde die Resolution vom Menschenrechtsrat erneut verabschiedet. Hoffnung keimte dennoch auf, weil die Unterstützung für ein solches Konzept unter den Ländern zu schwinden scheint: nur noch 23 Länder stimmten damals für die Resolution, bei 11 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen.
Allerdings verabschiedete der Rat auch im Jahre 2010 wieder eine ähnliche Resolution. Die auffälligste Neuerung bestand darin, dass ein Verbot von Minaretten scharf verurteilt wird. Obwohl die Schweiz nicht namentlich erwähnt wird, ist klar, dass diese Passage gegen die Annahme der Volksinitiative für ein Minarettverbot in der Schweiz gerichtet ist. Nur noch 20 Staaten stimmten für die Resolution, 17 waren dagegen, 8 enthielten sich der Stimme.
2011 schaffte der Menschenrechtsrat dann endlich die Abkehr und zwar mit Hilfe der OIC selber. Diese schlug statt der Diffamierungs-Resolution ein allgemeiner formuliertes Dokument vor, welches den Schutz von Personen zum Ziel hat, die aufgrund ihrer Religion oder ihres Glaubens mit Intoleranz oder Gewalt konfrontiert sind. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung, weil die wiederkehrende Debatte über die Diffamierung von Religionen den Rat seit Jahren polarisierte. Die neue Resolution mit dem Namen Bekämpfung von Intoleranz, negativer Stereotypisierung und Stigmatisierung von, bzw. die Diskriminierung, Aufruf zu Gewalt und Gewalt gegen Personen auf der Basis von Religion und Glauben wurde übrigens per Konsens verabschiedet.
- Combating intolerance, negative stereotyping and stigmatization of, and discrimination, incitement to violence, and violence against persons based on religion or belief
A/HRC/16/18, 12. April 2011 (pdf, 3 S.) - Combating defamation of religion
A/HRC/13/L.1, 11. März 2010 (pdf, 5 p.) - Combating defamation of religions
A/HRC/10/L.2/Rev.1, 26. März 2009 (pdf, 6 S.) - Combating defamation of religions
HRC Res. 7/19, März 2008 (pdf, 5 S.) - Rejection of «defamation of religions» campaign
Human Rights Tribune, 25. März 2009 (online nicht mehr verfügbar) - L'ONU condamne la «diffamation des religions»
CICAD, 27. März 2009 (online nicht mehr verfügbar) - Diffamation des religions: non du CDH
Le Temps, 27. März 2009 (pdf, 1 S.) - La diffamation des religions perd du terrain à l’ONU
Tribune des droits humains, 27. März 2009 (online nicht mehr verfügbar)
Berichte des Sonderberichterstatters für Rassismus
Der Sonderberichterstatter für Rassismus Githu Muigai (Kenia) hatte zuhanden des UNO-Menschenrechtsrates 2009 sowie 2010 je einen Bericht zu Konzept und Vorfällen von Islamophobie erstellt. Den Auftrag zur Erstellung des Berichtes erhielt Muigai durch die Resolutionen zur Bekämpfung von Diffamierung der Religionen aus den Jahren 2009 und 2010 (siehe oben). Während der erste Bericht rechtliche und konzeptuelle Fragen bezüglich der Debatte über die Diffamierung von Religionen behandelt, fokussiert der zweite eher auf Vorfälle, welche zuhanden des Sonderberichterstatters gemeldet wurden. Der Sonderberichterstatter hat in diesem Zusammenhang fünf Kategorien von islamophobischen Aktivitäten ausgemacht: 1. Gewalt- oder Diskriminierungsakte (bzw. der Aufruf hierzu) gegen Individuen auf der Basis ihres Glaubens, 2. Attacken auf religiöse Stätten, 3. religiöses oder ethnisches Profiling (insbesondere im Zusammenhang mit dem Kampf gegen den Terrorismus), 4. Verbot oder Diskriminierung religiöser Symbole (z.B. Minarettbauverbot) sowie 5. negatives Stereotypisieren der Religion, ihrer Anhänger oder von Heiligen.
So informativ der Bericht über Islamophobie des Sonderberichterstatters ist, so störend ist auch, dass sich der Bericht einzig auf Vorfälle im Zusammenhang mit dem islamischen Glauben fokussiert. Die umschriebenen Kategorien religiöser Diskriminierung sind weltweit verbreitet und dies auch bezüglich anderer Glaubensangehöriger. Sie manifestieren eher ein generelles Problem im Umgang mit Minderheiten, das sich seit den gewalttätigen Terrorakten von islamistischen Fanatikern in westlichen Staaten für die muslimischen Minderheiten in diesen Staaten intensiviert hat. Darüber vergessen gerade mehrheitlich islamisch geprägte Staaten nur allzu gern, wie es um die Rechte von religiösen Minderheiten in ihrem Staatsgebiet steht.
Trotz diesem unglücklichen Umstand, der auf die einseitige Formulierung des Auftrags aus der Resolution des Menschenrechtsrat zurück geht, sind die Feststellungen des Sonderberichterstatters hinsichtlich des Umgangs mit religiösen Minderheiten für alle Staaten aufschlussreich.
- Report on the manifestations of defamation of religions, and in particular on the ongoing serious implications of Islamophobia, for the enjoyment of all rights by their followers
Bericht des Sonderberichterstatters für Rassismus vom 12. Juli 2010 (englisch, pdf 19 S.) - Report on the manifestations of defamation of religions, and in particular on the serious implications of Islamophobia, on the enjoyment of all rights by their followers
Bericht des Sonderberichterstatters für Rassismus vom 1. Juli 2009 (englisch, pdf 15 S.)
Umdeutung des Mandats des Sonderberichterstatters für Meinungsäusserungsfreiheit
In der 7. Session des UNO-Menschenrechtsrates vom März 2008 erreichte eine Allianz um die OIC, dass das Mandat des Sonderberichterstatters für das Recht auf Meinungsäusserung umformuliert wurde. Dieser muss nun auch über Fälle berichten, in denen eine vermutete rassistische oder religiöse Diskriminierung im Namen der Meinungsäusserungsfreiheit gemacht wurde. Der Hinweis einiger Staaten, dass es für rassistische und religiöse Fragen bereits andere Überwachungsmechanismen des Menschenrechtsrates gebe, überzeugte die Mehrheit der Mitgliedsstaaten leider ebenso wenig wie der vorgängige differenzierte Appell einer internationalen Koalition von NGO aus mehrheitlich islamischen Ländern, welche vor den Konsequenzen dieses Zusatzes eindringlich warnten.
- 7. Session des UNO-Menschenrechtsrates
Artikel auf humanrights.ch - Islam gains ground at council
Human Rights Tribune, 30 März 2008 (online nicht mehr verfügbar) - Le conseil des droits de l'homme déchiré
Tribune des droits de l'homme/Le Temps, 18. April 2008 (online nicht mehr verfügbar) - 40 Civil Society Organizations call on the Human Rights Council to protect special mandate on Freedom of Expression (28 March 2008, pdf, 3 p.)
- World’s Press Criticises UN Human Rights Council
Medienmitteilung der World Association of Newspapers, Göteborg vom 3. Juni 2008 (online nicht mehr verfügbar)
Sonderberichterstatter zu Meinungsäusserungsfreiheit alarmiert
In einer gemeinsamen Erklärung haben sich der UNO-Sonderberichterstatter für Meinungsäusserungsfreiheit, der OSZE-Beauftragte für Medienfreiheit, der Sonderberichterstatter der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) und der Sonderberichterstatter der Afrikanischen Menschenrechtskommission (ACHPR) für Meinungäusserungsfreiheit am 9. Dezember 2008 deutlich gegen ein Verbot der Diffamierung von Religionen ausgesprochen. Sie führen an, dass die Meinungsäusserungsfreiheit nicht im Namen von abstrakten Konzepten oder Glauben eingeschränkt werden dürfe. Sie fordern die UNO dazu auf, keine weiteren Resolutionen in dieser Richtung zu verabschieden.
- Joint declaration on defamation of religion
Sonderberichterstatter zu Meinungsäusserungsfreiheit, 9. Dezember 2008 (pdf, 3 S.)
Streitpunkt bei den Vorbereitungen zur Durban-Review-Konferenz
Im Abschlusstext für die Durban Nachfolgekonferenz, die vom 20.-24. April 2009 in Genf stattfindet, wurde der Abschnitt über Diffamierung von Religionen nach Boykottandrohungen von europäischer und US-amerikanischer Seite gestrichen.
- Durban-Review-Konferenz
Themendossier auf humanrights.ch