22.09.2020
Die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte und der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte überwachen gemeinsam die Umsetzung der Amerikanischen Menschenrechtskonvention (AMRK) und die Einhaltung der Menschenrechte in den Ländern der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS).
Das interamerikanische Menschenrechtssystem entspricht im Wesentlichen dem alten europäischen Modell, welches sich aus dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und der Europäischen Kommission für Menschenrechte zusammensetzte. Während 1998 die Überwachungsorgane der Europäischen Menschenrechtskovention eine Reform durchliefen und die Europäische Menschenrechtskommission abgeschafft wurde, zeichnen sich vergleichbare Entwicklungen im interamerikanischen Menschenrechtssystem nicht ab.
Beide Institutionen der AMRK bilden insbesondere für zivilgesellschaftliche Organisationen eine wichtige Anlaufstelle. In vielen amerikanischen Ländern ist die Arbeit von NGOs nicht einfach und der Zugang zu Justiz nicht immer gewährleistet. In solchen Fällen bieten die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte und der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte den Menschenrechtsverteidiger*innen eine Möglichkeit, um gegen kriminelle Machenschaften der Regierungen rechtlich vorzugeben.