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Polizei - Dossier

Was ist die Polizei?

27.10.2023

In der Schweiz liegt das legitime Gewaltmonopol beim Staat. Somit ist dieser berechtigt, physische Formen von Gewalt anzuwenden, um Recht und Ordnung auf seinem Territorium durchzusetzen. Die Polizei übernimmt diese Aufgabe für den Staat. Sie darf zur Durchsetzung des Rechts gegenüber natürlichen und juristischen Personen im äussersten Falle auch Gewalt und Zwangsmittel einsetzen. Die durch die Polizei aufrecht erhaltene politische Ordnung widerspiegelt bestehende Herrschaftsverhältnisse, welche auf die Kooperation der Bevölkerung angewiesen sind. 

Menschenrechte sind Teil der Polizeiarbeit: Die Polizei muss diese schützen, kann sie aber auch verletzen. Im Zusammenhang mit der Polizeiarbeit sind folgenden Menschenrechten besondere Aufmerksamkeit zu schenken: dem Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung, dem Recht auf Leben, auf körperliche und psychische Unversehrtheit, auf Achtung des Privat- und Familienlebens, auf Privatsphäre, auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit sowie dem Recht auf Bewegungsfreiheit.

Historische Hintergründe

Die Polizei ist eine relativ junge Institution: Zwar wurde der öffentliche Raum schon früher überwacht, institutionalisierte Formen der Polizei entstanden aber erst im Laufe des 19. Jahrhunderts. Davor wurden Kriminalität oder Verbrechen auf unterschiedliche Art und Weise durch private Regelungen angegangen. Meistens wurde die Polizeiarbeit den für die Verwaltung der Städte oder Dörfer zuständigen Behörden übertragen. Im Zentrum stand vor allem die Kontrolle von nicht in den Städten und Dörfern wohnhaften Personen. Im Laufe des 18. Jahrhunderts verfestigte sich das von der Polizei angesammelte Wissen über die Städte, was zur Entstehung des Verwaltungsrechts und der Verwaltungspolizei führte. Im 19. Jahrhundert entstanden dann Institutionen mit dem Hauptzeck des Schutzes der Bevölkerung vor Verbrechen. Unter dem Rechtsbegriff der «Delinquenz» wurden Verbrechen erfasst. Die Entwicklung der Polizei fand auch ausserhalb des nationalen Raums statt, da sich eine Reihe von Praktiken und Konzepten im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der kolonialen Ordnung entwickelten.

Polizei und Menschenrechte

Während die Sicherheitspolitik in der Schweiz und in Europa konstant weiter ausgebaut wird, gibt es immer lautere Akteur*innen, welche polizeiliche Praktiken und Strukturen anprangern. Zivilgesellschaft, Berufsverbände und Vereine kritisieren die immer stärker präventiv ausgerichteten Repressionsmassnahmen der Polizei sowie unverhältnismässige Gewaltanwendungen, diskriminierende Praktiken und das Fehlen unabhängiger Untersuchungsmechanismen.

Exzessive Anwendung von Gewalt

Die Polizei wendet bei Kontrollen, Festnahmen, in Untersuchungshaft oder bei Zwangsabschiebungen eine Vielzahl von Techniken an. Dazu gehören der Transport von Personen mit den Händen in Handschellen auf dem Rücken sowie der Einsatz von Bauchbinden, Elektroschockern, Tränengas, Fesselungsgürtel und -stühlen. Diese Zwangsmassnahmen können die Betroffenen in ernste Gefahr bringen und im Ernstfall sogar zum Tod führen. Einige Praktiken wie Leibesvisitationen im öffentlichen Raum und der Einsatz von Fesselgürteln und -stühlen im Rahmen von Zwangsrückführungen stellen Misshandlungen oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen dar.

Struktureller und institutioneller Rassismus

In der Polizeiarbeit sind strukturelle und institutionelle Formen von Rassismus beobachtbar. Polizeieinsätze unter Anwendung von Gewalt betreffen meistens PoC, Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus, Jenische, Roma und Sinti, trans, queere und nicht-binäre Menschen sowie Sexarbeiter*innen. Die Praxis des «Rassistischen Profilings» bezeichnet alle Formen von diskriminierenden Personen- und Fahrzeugkontrollen gegenüber Personengruppen, welche von den Polizist*innen als ethnisch oder religiös «anders» wahrgenommen werden. Dabei werden rassistische Stereotypen reproduziert. Die im August 2023 in Kraft getretene Revision des DNA-Profil-Gesetzes erlaubt der Polizei neu, sogenannte «erweiterte DNA-Analysen» anzuwenden: namentlich Tatort-DNA auf äussere Merkmale und biogeografische Herkunft zu analysieren. Damit einher geht eine verstärkte systematische Diskriminierung und Stigmatisierung von Minderheiten.

Überwachung

Die Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von Daten zur Feststellung der Identität von Personen verletzt das Recht auf Privatsphäre. Damit sind die Massnahmen zur Überwachung problematisch, auch wenn sie zur Aufklärung vergangener Straftaten und zur Verhinderung zukünftiger Verbrechen beitragen können. Auch der Einsatz von Bodycams bei Polizeieinsätzen ist heikel und trägt nicht - wie behauptet - automatisch zur Verhinderung von rassistischer Diskriminierung bei.

Willkürliche Inhaftierungen

Bei Identitätskontrollen kann die Polizei willkürliche Inhaftierungen vornehmen, ohne dass es dafür objektive Hinweise auf eine Straftat braucht. Es reicht bereits aus, wenn die kontrollierte Person die Identität der Beamt*innen oder die Gründe für die Kontrolle hinterfragt oder Kritik an der Art und Weise äussert, wie die Kontrolle durchgeführt wird.

Fehlende Unabhängige Untersuchungsmechanismen

Opfer von Polizeigewalt können sich nicht auf wirksame, unparteiische und unabhängige Untersuchungen verlassen. Personen, die Menschenrechtsverletzungen durch Polizeibeamte erfahren, müssen sich mit einer Anzeige an die Polizei wenden. Die strafrechtlichen Ermittlungen werden ebenfalls von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft durchgeführt. Zudem kann von der Polizei eine Gegenanzeige wegen Widerstand gegen Amtshandlungen, Gewalt oder Drohung gegen Beamte erstattet werden. Dies führt zu langwierigen Verfahren, welche regelmässig verjähren und ohne Urteil abgeschlossen werden. 

Privatisierung im Sicherheitssektor

Immer häufiger werden polizeiliche Aufgaben an private Sicherheitsfirmen und das Militär ausgelagert. Dies ist aus menschenrechtlicher Sicht insbesondere beim Transport von inhaftierten Personen, bei der Gewährleistung der Sicherheit in Unterkünften von Personen mit Migrationshintergrund und bei der Bahnpolizei problematisch. Weil die Ausbildung der Angestellten dieser Firmen im Vergleich zur Polizei mangelhaft ist, steigt dabei die Gefahr von Menschenrechtsverletzungen durch das Sicherheitspersonal.

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