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Sechs Schlüsselthemen zum UPR-Verfahren der Schweiz - Dokumentation

30.04.2008

Am 8. Mai 2008 wird die Schweiz einem Länderexamen (sog. Universal Periodic Review UPR) durch den UNO-Menschenrechtsrat unterzogen. Eine Koalition von dreissig schweizerischen NGO unter Mitwirkung von Humanrights.ch / MERS und der Schweizer Sektion von Amnesty International möchte erreichen, dass vor, während und nach dem Länderexamen in der Schweiz eine öffentliche Debatte über einige konkrete Schlüsselthemen geführt wird:

  • Aktionspläne zur Umsetzung der in den internationalen Konventionen enthaltenen Verpflichtungen
  • Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution
  • Verstärkung des Diskriminierungsschutzes (allgemeines Gleichstellungs- oder Antidiskriminierungsgesetz)
  • Verbesserte Einklagbarkeit der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Rechte
  • Umsetzung der Kinderrechtskonvention, insbesondere in der Frage minderjähriger Migranten
  • Thematisierung von Menschenrechtsproblemen im Zusammenhang mit Asyl und Migration (etwa Frauenhandel, Zwangsmassnahmen)

Diese Themen hat die NGO-Koalition aus einer Fülle von weiteren menschenrechtspolitischen Schwachstellen, die in dem NGO-Bericht an den UNO-Menschenrechtsrat aufgeführt werden, als besonders wichtig identifiziert.

Dokumentation zu den sechs Schlüsselthemen 

Nachstehend dokumentieren wir im Auftrag der UPR-NGO-Koalition die oben genannten sechs Schlüsselthemen:

1. Nationale Aktionspläne zur Umsetzung internationaler Abkommen

Die Forderung nach Aktionsplänen zur Umsetzung der eingegangenen internationalen Verpflichtungen zielt primär darauf, das Follow-up zu den Rückmeldungen der internationalen Menschenrechtsgremien der UNO und des Europarats zu verbessern. Insbesondere für die Koordination von Umsetzungsmassnahmen zwischen Bund und Kantonen wären solche Aktionspläne unerlässlich. Auch sind ernstzunehmende Evaluationen von Massnahmen erst dann möglich, wenn ein verbindliches Umsetzungskonzept besteht.

2. Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI)

Schon seit 20 Jahren empfiehlt die UNO den Staaten die Einrichtung einer NMRI. Viele europäische und aussereuropäische Länder verfügen heute über eine solche Organisation, welche die Umsetzung der internationalen Menschenrechte auf nationaler Ebene begleitet und mit Rat und Tat unterstützt. Nicht so die Schweiz: Seit 2001 fordern Schweizer NGOs mit Nachdruck die Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution. Immer noch sind zwei entsprechende parlamentarische Vorstösse hängig.

3. Verstärkung des Diskriminierungsschutzes

Die Schweiz kennt kein allgemeines Gleichstellungsgesetz, wohl aber ein Gesetz zur Gleichberechtigung von Frau und Mann und ein Gesetz zur Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen. Der einklagbare Diskriminierungsschutz für Menschen anderer Hautfarbe, Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung ist insbesondere in den Bereichen Arbeit und Wohnen nur in Ausnahmefällen gegeben. Internationale Gremien haben dies mehrmals bemängelt.

4. Einklagbarkeit wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Rechte

Die Bundesverfassung anerkennt die meisten wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Rechte nur als soziale Ziele an, nicht jedoch als einklagbare Grundrechte. Personen, die sich in den sozialen Menschenrechten verletzt fühlen, können in vielen Fällen keine Klage vor Gericht einreichen. Wiederholt hat das Bundesgericht festgehalten, dass der UNO-Pakt I nicht direkt anwendbar sei und dass die Opfer von Rechtsverletzungen aus diesem Pakt keinen Anspruch auf Wiedergutmachung hätten. Diese Position steht im Widerspruch zum Prinzip der Universalität, Interdependenz und Unteilbarkeit der Menschenrechte und führt etwa dazu, dass die Behörden dem Thema Armut zu wenig Bedeutung zumessen, obwohl diverse soziale Gruppen davon betroffen sind.

5. Kinderrechte

Die Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention ist in einigen Bereichen erst mangelhaft erfolgt. Der UNO-Ausschuss für Kinderrechte und der Europäische Menschenrechtskommissar haben bisher insbesondere in den Bereichen Partizipation, Haftbedingungen und körperliche Züchtigung Defizite festgestellt. Auch werden besonders verletzliche Gruppen zu wenig geschützt: In der aktuellen Schweizer Migrationspolitik werden unbegleitete minderjährige Asylsuchende zuerst als Ausländer/innen angesehen und erst in zweiter Linie als verletzliche und schutzbedürftige Kinder.

6. Asyl und Migration

Die Schweiz verfügt über ein ausgesprochen strenges Asyl- und Ausländerrecht, was in vielen Fällen eine faire Behandlung beeinträchtigt. Dies trifft insbesondere auf Asylanträge von Personen ohne gültige Papiere zu. Problematisch sind weitere Aspekte des Asylrechts, wie etwa kein unentgeltlicher Rechtsbeistand, mangelhafte Infrastruktur in den Empfangszentren und Administrativhaft, die bis zu zwei Jahre dauern kann und auch für Jugendliche ausgesprochen wird. Auch hat die Schweiz bisher nicht Hand geboten zum besseren Schutz der Opfer von Menschenhandel und die entsprechende Konvention des Europarates nicht unterzeichnet.