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Antidiskriminierungsgesetz ADG - Dossier

Der Gesetzesvorschlag

Das Rahmengesetz zur Bekämpfung jeder Form von Diskriminierung enthält 6 Abschnitte mit insgesamt 30 Artikeln zu: Allgemeinen Bestimmungen, Verletzungen des Diskriminierungsverbotes, Rechtsschutz und Sanktionierung, Beseitigung und Verhinderung struktureller Diskriminierung, institutionelle Vorkehrungen und den Schlussbestimmungen.

Mit dem Rahmengesetz zur Bekämpfung von Diskriminierung wird die rechtliche und tatsächliche Verwirklichung der Rechtsgleichheit bezweckt. Es soll individuelle, institutionelle und strukturelle Diskriminierung verhindern, verringern und beseitigen. Es bildet den Rahmen für weiterführende gesetzliche Regelungen und administrative Massnahmen, welche das Diskriminierungsverbot mit Blick auf alle betroffenen Gruppen, Lebensbereiche und Probleme konkretisieren. Das Gesetz setzt Rahmenbedingungen, die eine Kultur der Teilhabe, Wertschätzung und Vielfalt fördern, die es Menschen erleichtern, am gesellschaftlichen Leben chancengleich teilzunehmen sowie Demokratie, Rechtsstaat, Wohlstand und Sicherheit stärken: