Das Rahmengesetz zur Bekämpfung jeder Form von Diskriminierung enthält 6 Abschnitte mit insgesamt 30 Artikeln zu: Allgemeinen Bestimmungen, Verletzungen des Diskriminierungsverbotes, Rechtsschutz und Sanktionierung, Beseitigung und Verhinderung struktureller Diskriminierung, institutionelle Vorkehrungen und den Schlussbestimmungen.
Mit dem Rahmengesetz zur Bekämpfung von Diskriminierung wird die rechtliche und tatsächliche Verwirklichung der Rechtsgleichheit bezweckt. Es soll individuelle, institutionelle und strukturelle Diskriminierung verhindern, verringern und beseitigen. Es bildet den Rahmen für weiterführende gesetzliche Regelungen und administrative Massnahmen, welche das Diskriminierungsverbot mit Blick auf alle betroffenen Gruppen, Lebensbereiche und Probleme konkretisieren. Das Gesetz setzt Rahmenbedingungen, die eine Kultur der Teilhabe, Wertschätzung und Vielfalt fördern, die es Menschen erleichtern, am gesellschaftlichen Leben chancengleich teilzunehmen sowie Demokratie, Rechtsstaat, Wohlstand und Sicherheit stärken:
- Welches sind die wichtigsten Instrumente, die mit einem umfassenden Antidiskriminierungsgesetz zur Verfügung gestellt werden?
- Für welche Gruppen gilt dieses Gesetz?
- Für welche Lebensbereiche gilt dieses Gesetz?
- In welchem Verhältnis steht ein solches Gesetz zu anderen Gesetzen?
- Welche Bedeutung hat das Gesetz für Kantone und Gemeinden?