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Antidiskriminierungsgesetz ADG - Dossier

Welche Bedeutung hat das Gesetz für Kantone und Gemeinden?

Das ADG ist ein Gesetz, das unmittelbar verbindliche Wirkung nur in Bereichen entfalten kann, die in der Kompetenz des Bundes liegen. Für Bereiche wie etwa das Volksschulwesen, die ausschliesslich oder teilweise in die Zuständigkeit der Kantone fallen, kann das Bundesrahmengesetz nur beschränkt verbindliche Vorgaben machen oder gar nur Signale senden, sensibilisieren und Impulse setzen. Auch wenn die Impulswirkung eines eidgenössischen Gesetzes auf die Kantone und Gemeinden nicht zu unterschätzen ist, kann ein umfassender Diskriminierungsschutz nur gewährleistet werden, wenn die Kantone und Gemeinden zusätzliche Gesetze in ihren Zuständigkeiten verabschieden.

Abschliessend durch das Antidiskriminierungsgesetz geregelt werden folgende Bereiche, die in der Kompetenz des Bundes liegen:

  • Privatrechtliche Verhältnisse: Das ADG-Diskriminierungsverbot gilt für alle privatrechtlichen Vertragsverhältnisse wie z.B. über Dienstleistungen, Kauf von Waren, Arbeit, Miete und Pacht.
  • Strafrechtliche Verbote: Schwerwiegende Formen von Diskriminierungen wie Aufrufe zu Hass und systematische Diskriminierungen sind ebenfalls auf umfassende Weise durch das ADG verbindlich geregelt.
  • Leistungen und Aktivitäten der Behörden des Bundes in den Bereichen Bildung, Forschung und Kultur; Wohnen, Arbeit, soziale Sicherheit und Gesundheit; Umweltschutz und Raumplanung; öffentlicher Verkehr und Verkehr im Allgemeinen; Energie, Post- und Fernmeldewesen, Radio und Fernsehen; Wirtschaft; Polizei, Militär und Zivilschutz; Ausländer*innen-, Asyl- und Einbürgerungsrecht; sowie die Finanzordnung.

Ergänzende kantonale und kommunale Gesetze sind notwendig in folgenden Bereichen, die in kantonaler Zuständigkeit liegen (nicht abschliessend): Leistungen kantonaler bzw. kommunaler Behörden; Grundschule und Universitäten; Bauwesen; Gesundheitswesen; Polizei; Aufgaben im Bereich des Umwelt- und Denkmalschutzes; Organisation der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte etc.

Da es in gewissen Bereichen parallele Zuständigkeiten gibt (wie etwa bei der Integration), ist es für einen gerechten und kohärenten Schutz vor Diskriminierung besonders wichtig, dass neben dem ADG die Kantone und Gemeinden mit entsprechenden Gesetzen nachziehen. Das bisher einzige Beispiel für ein kantonales Gesetz, das Diskriminierung reguliert, ist vom Kanton Genf verabschiedet worden (Loi sur l'égalité et la lutte contre les discriminations).