29.09.2011
Trotz einigen Fortschritte ist seit Verabschiedung der UNO-Deklaration zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern/-innen deren Arbeit in vielen Ländern schwieriger und gefährlicher geworden. Dies befand die Sonderberichterstatterin für Menschenrechtsverteidiger/innen, Margaret Sekaggya im Spätsommer 2011 in einem Rückblick auf die vergangenen 13 Jahre seit Verabschiedung der Deklaration.
Die Umsetzung der internationalen Standards in nationale Gesetzgebungsakte sei immer noch problematisch. Viele Staaten würden weiterhin neue Gesetze und Verordnungen erlassen, die den Raum für Menschenrechtsaktivitäten beschränkten und inkompatibel mit den internationalen Standards seien. Und auch wenn Staaten in ihrer Gesetzgebung den Standards gerecht werden wollten, werde die erhoffte Wirkung oft verfehlt. Zudem sei die Deklaration bei Regierungen und Menschenrechtsverteidigern/-innen nicht hinreichend bekannt.
Sekaggya erarbeitet einen jährlichen Bericht, abwechslungsweise zuhanden der GV oder zuhanden des Menschenrechtsrates der UNO. 2011 hat sie aufgrund der unbefriedigenden Zustände für Menschenrechtsverteidiger/innen zusätzlich einen Kommentar verfasst. Dieser richtet sich an die Staaten, um Verständnis und Beachtung der internationalen Normen zu erwirken. Dazu erörtert sie im Kommentar jedes einzelne der in der Deklaration gewährten Rechte der Menschenrechtsverteidiger/innen.
- Defending defenders
Artikel auf der Webseite vom Hohen Komissariats für Menschenrechte (UNHCHR) zum allgemeinen Rückblick von Margaret Sekaggya, 26. August 2011 - Commentary to the Declaration on the Right and Responsibility of Individuals, Groups and Organs of Society to Promote and Protect Universally Recognized Human Rights and Fundamental Freedoms
Kommentar von Margaret Sekaggya zur UNO-Deklaration, Juli 2011 (pdf, 105 p. englisch) - Report of Special Rapporteur on the situation of human rights defenders to the 66th session of GA
Bericht der Sonderberichterstatterin zuhanden der UNO-GV, 28. Juli 2011 (pdf, 24 p. englisch)