Zum vierten Jahrestag des Inkrafttretens des russischen Gesetzes über ausländische Agenten hat Amnesty International im November 2016 einen Bericht über dessen Auswirkungen veröffentlicht. In den vergangenen vier Jahren sind laut dem Bericht 148 Organisationen auf die Liste der «ausländischen Agenten» gesetzt worden; 27 von ihnen haben daraufhin ihre Arbeit vollständig eingestellt.
Vorgeschichte
Die Zivilgesellschaft in Russland ist seit einigen Jahren stark unter Druck. Nichtregierungsorganisationen (NGOs) werden als ausländische Agenten diffamiert, ihre Räumlichkeiten unangekündigt durchsucht und Geld- oder sogar Haftstrafen angedroht. Diese Versuche der russischen Regierung, NGOs unter staatliche Kontrolle zu bringen oder ihre Arbeit weitgehend einzuschränken, bedrohen die Existenz zahlreicher kritischer und unabhängiger NGOs in Russland.
Die aktuellen staatlichen Repressalien gehen unter anderem zurück auf Vladimir Putins Wahrnehmung der Rosenrevolution in Georgien im Jahr 2003 und der Orangen Revolution in der Ukraine im Jahr 2004. Der Kreml betrachtete ukrainische NGOs, welche ausländische Gelder bezogen, als massgeblich mitverantwortlich für die politischen Aufstände und Veränderungen im Nachbarland. Fortan widmete das russische Regime der eigenen Zivilgesellschaft mehr Aufmerksamkeit.
2006 trat ein «NGO-Gesetz» in Kraft, welches von NGOs eine verstärkte Berichterstattung forderte, aber in der Praxis kaum zu grösseren Einschränkungen führte. Eine negative Auswirkung hatte indessen eine öffentliche Kampagne, in welcher NGOs von hochrangigen Politiker/innen und den staatlichen Fernsehsendern zu «Feinden» gestempelt wurden, worunter das Ansehen von NGOs in der Gesellschaft zunehmend litt.
In Reaktion auf den russischen Protestwinter 2011/2012 wurde das «NGO-Gesetz» im Jahr 2012 um einen Zusatz ergänzt, mit welchem das Gesetz seither als Gesetz über «ausländische Agenten» Berühmtheit erlangte.
Das «Agentengesetz» des Jahres 2012
Im Mai 2012 wurde Vladimir Putin zum dritten Mal russischer Präsident und schon im Juli desselben Jahres unterzeichnete er ein Gesetz, welches die Registrierungs- und Berichtspflichten von NGOs verschärfte. So müssen sich seit November 2012 NGOs, welche Spenden aus dem Ausland erhalten und politisch tätig sind, bei den Justizbehörden als «ausländische Agenten» registrieren. Dieser Titel brandmarkt NGOs und rückt sie in die Nähe von Spionen und Staatsverrätern, was kritische Stimmen zum Schweigen bringen soll.
Verstösse gegen die Registrierungspflicht werden mit hohen Geldstrafen oder sogar Gefängnis geahndet. Zudem kann das Justizministerium die Tätigkeiten von Organisationen ohne eine gerichtliche Beurteilung für bis zu sechs Monate verbieten. Das Parlament revidierte das Gesetz am 23. Mai 2014 erneut. Neu kann nun das Justizministerium ohne die vorgängige Zustimmung der Organisationen eine NGO als «ausländischen Agenten» registrieren. Ganz aktuell sind Bestrebungen der Duma, eine Liste mit unerwünschten ausländischen Organisationen zu erlassen und mit Haft und Bussen gegen deren Mitarbeitende vorzugehen.
Undeutliche Formulierungen
Das Gesetz ist sehr undeutlich formuliert. So bleibt beispielsweise unklar, was genau unter dem Ausdruck «politische Tätigkeit» verstanden wird. Dies öffnet die Türe für Willkür und Repressalien gegen Organisationen, die in irgendeiner Form versuchen, die öffentliche Meinung oder Staatspolitik zu beeinflussen. So wurden auch mindestens 11 Umweltorganisationen als «ausländische Agenten» verwarnt. Unter ihnen befinden sich beispielsweise NGOs zum Schutz des Baikal Sees oder des Altai-Gebirges.
Das Gesetz vor dem Verfassungsgericht
Im April 2014 entschied das russische Verfassungsgericht, das Gesetz verstosse nicht gegen die Verfassung und die Bezeichnung von NGOs als «ausländische Agenten» diene wichtigen öffentlichen Interessen.
Das Gesetz in Aktion
Im März 2013 startete die russische Regierung eine landesweite Initiative zur Überprüfung der Einhaltung des «Agentengesetzes» durch NGOs. Bis zu 700 NGOs wurden überprüft, schikaniert und unzählige Razzien in den Räumlichkeiten der Organisationen durchgeführt. Etwa 55 Organisationen erhielten eine Warnung, dass sie das Gesetz brechen könnten und sich daher als Agenten registrieren lassen sollten. Zwanzig Organisationen wurde vorgeworfen, dass sie das Gesetz schon brächen und sie sich daher sofort als Agenten beim Justizministerium registrieren lassen müssten.
Bis zum November 2016 sind insgesamt 148 NGO’s als «ausländische Agenten» registriert worden. Jedoch sind nach deren Registrierung auch 19 Organisationen wieder von der Liste gestrichen worden, da das Justizministerium anerkannte, dass die besagten NGO‘s keine ausländischen Mittel mehr erhielten. Von den 148 registrierten Fällen hatte das Justizministerium eigenmächtig 144 Organisationen auf die Liste genommen - lediglich vier Organisationen trugen sich proaktiv selber ein. Human Rights Watch dokumentiert in einer aktuellen Liste alle Verwarnungen, Registrierungen und Verfahren.
- Russia: Government vs. Rights Groups – The Battle Chronicle
Human Rights Watch
Seit das Gesetz in Kraft ist, fanden auch schon verschiedene Verfahren vor Gerichten unterer Instanzen statt. In den meisten Fällen verloren die NGOs. So stellten bis zum November 2016 26 Organisationen lieber ihre Arbeit ein als das Label des ausländischen Agenten zu tragen. Unter ihnen befinden sich eine Organisation von Memorial in St. Petersburg, zwei Gruppierungen der einzigen unabhängigen Wahlbeobachtungsorganisation «Golos», JURIX (Lawyers for Constitutional Rights and Freedoms) und das Side by Side LGBT Festival. Abzüglich der NGO’s, welche ihre Arbeit aufgegeben haben und oder wieder von der Liste gestrichen worden sind, sind somit momentan 103 aktive NGO’s als «ausländische Agenten» registriert.
Neben der Anprangerung der Organisationen weitet sich die Repression gegen die NGO’s auf deren Personal aus. So wurde am 28 Juni 2016 gegen die Vorsitzende der NGO «Frauen der Don Region» sowie der gleichnamigen Stiftung Valentina Cherevatenko Strafanzeige wegen betrügerischer Umgehung des «Agentengesetzes» erhoben. Cherevatenko habe absichtlich das «Agentengesetz» verletzt, indem sie die Stiftung «Frauen der Don Region» nicht als «ausländische Agentin» registrierte. Jedoch bestreitet die Angeklagte, ausländische Gelder zu erhalten.
Im Hinblick auf den vierten Jahrestag des «Agentengesetzes» hat Amnesty International einen Bericht über die Situation der russischen NGO‘s veröffentlicht. Der Bericht zeigt, dass die Arbeit der NGOs, welche den Stempel des «ausländischen Agenten» aufgedrückt bekamen, enorm erschwert wird. Dies betrifft vor allem Organisationen, welche in ihrer Arbeit eine kritische Haltung gegenüber den Behörden einnehmen. Andere Organisationen werden finanziell ausgetrocknet, weil die freiwillig auf Beiträge aus dem Ausland verzichten, um sich dem Agentenstempel zu entziehen.
Unterschiedliche Reaktionen der NGOs
Die betroffenen Organisationen reagieren unterschiedlich auf den staatlichen Druck. Bis jetzt liessen sich drei Strategien beobachten: Einige lösen sich auf, so wie beispielsweise die zwei «Golos»-Wahlbeobachtungsorganisationen. Jedoch möchten die meisten dieser Organisationen die Arbeit ohne ihren juristischen Status weiterführen, was einige Probleme mit sich mitbringen wird. Andere NGOs wie das berühmte Menschenrechtszentrum Memorial arbeiten weiter wie bisher. Sie fechten die Registrierung als «ausländische Agenten» vor nationalen Gerichten an und erwägen einen Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Einen Zwischenerfolg erlangte Memorial Ende Januar 2015, als das Oberste Gericht in Moskau die vom Justizministerium beantragte Schliessung der Organisation ablehnte. Dennoch drohen weitere Verfahren und die Organisation ist nach wie vor gegen ihren Willen im Register der «ausländischen Agenten» eingetragen. Andere NGOs versuchen dem Gesetz zu entgehen, indem sie auf ausländische Gelder verzichten, ihre NGO in komplizierte funktionelle Untereinheiten aufteilen und eine Organisationsform wählen, welche nicht dem Gesetz unterliegt.
Dokumentation
- Russia: Law on «undesirable organizations» will further tighten the noose on dissent
Amnesty International vom 20. Januar 2015 - Teilerfolg für Memorial in Russland
Neue Zürcher Zeitung vom 28. Januar 2015 - On Federal Law N. 121-FZ on Non-Commercial Organizations («Law on Foreign Agents»)
Gutachten der Venedig-Kommission des Europarats vom 27. Juni 2014 - NGOs in Russland – kleine Bestandsaufnahme im Herbst 2014
Jens Siegert auf dem Russland-Blog Länderbüros der Heinrich-Böll-Stiftung in Moskau, 22. Oktober 2014 - Russisches Verfassungsgericht erklärt «Agentengesetz» für verfassungsgemäss
Amnesty International, 11. April 2014 - Russia targest NGOs. Conspiracy theories
The Economist, 15. April 2013 - Russia launches its first criminal case against a nonprofit for evading the «law on foreign agents»
meduza, 28 Juni 2016 - Rights Group of the Week: Women of the Don
Rights in Russia, 4 Juli 2016 - Seit vier Jahren leiden NGOs unter Putins Gesetz über «ausländische Agenten»
Medienmitteilung von Amnesty International, 18. November 2016 - Agents of the People: Four Years of “Foreign Agents” Law in Russia: Consequences for The Society
Bericht von Amnesty International (pdf, englisch, 37 p.)
Weitere Verschärfung 2015 und 2016
Im Verlauf von 2015 verschärfte die russische Regierung ihren Kurs gegenüber der organisierten Zivilgesellschaft nochmals, indem sie vorerst 12 ausländische NGO, die in Russland tätig sind, auf die sogenannte «Patriotische Stopp-Liste» setzte. Die 12 gelisteten Organisationen, unter ihnen die Soros Stiftung und Freedom House, riskieren ein völliges Tätigkeitsverbot.
Dieser neuste Angriff richtet sich indirekt auch gegen die russischen Menschenrechtsorganisationen, welche in der Regel zum Teil von nicht-russischen Organisationen finanziert werden.
- Liste mit «unerwünschten» NGO. Russland knebelt die Bürgergesellschaft weiter
NZZ vom 9.7.2015 - Patriotische "Stopp-Liste". Tätigkeit wichtiger ausländischer Stiftungen in Russland soll unterbunden werden
Memorial Deutschland, 8.7.2015
Zudem hat das Parlament im May 2016 das «Agentengesetz» ein weiteres Mal verschärft indem es die bis anhin schon kontroverse Definition von «politische Tätigkeit» weiter ausweitete. Neu umfasst der Begriff unter anderem jeden Versuch einer staatlich unabhängigen Gruppe, ungeachtet ihres Mandates, die öffentliche Ordnung und Politik zu beeinflussen.
Ähnliche Probleme in anderen Ländern
Auch in andern Ländern sehen sich zivilgesellschaftliche Organisationen mit Gesetzen und staatlichen Massnahmen konfrontiert, welche ihre Arbeit vermehrt erschweren oder sogar verunmöglichen. So durchsuchten letzten September 2014 ungarische Behörden im Rahmen eines Polizeieinsatzes die Büros der zwei NGOs Ökotars und Demnet, welche beide Gelder der Norway Grants für ungarische NGO verwalten. Auch weitere NGOs, welche Norwegen finanziell unterstützt, leiden unter staatlichen Angriffen.
In Ägypten ist ein Gesetz in Vorbereitung, welches vorsieht, dass NGOs die Zustimmung der Regierung benötigen, falls sie ausländische finanzielle Mittel erhalten wollen. Ferner haben Länder wie Azerbaijan, Mexiko, Pakistan, Sudan und Venezuela in den vergangen zwei Jahren Gesetze verabschiedet, welche NGOs mit finanzieller Unterstützung durch das Ausland einschränken. Viele weitere Länder planen ähnliche Regulierungsmassnahmen.
Auch in China verschärft sich der Kurs gegen kritische Individuen und Organisationen laufend. Dabei geht der Staatsapparat wie in Russland zunehmend gegen ausländische Organisationen und Medienschaffende vor, welche mit der Opposition zusammenarbeiten.
Allen Gesetzen gemeinsam sind ihre gefährlich vagen Formulierungen und unklaren Kriterien, ab wann beispielsweise die Arbeit einer NGO als politische Aktivität gilt.
- Repression in China. Mit dem Strafrecht gegen protestierende Frauen
NZZ vom 10.7.2015 - Their backs to the wall - Civil society under pressure in Hungary
Bericht von Amnesty International, Februar 2015 (pdf, 24 S.) - Foreign funding of NGOs. Donors: keep out.
Hintergrundartikel des The Economist vom 13. September 2014 - Partner der Schweiz in Schwierigkeiten
Tages-Anzeiger, 29. Jan. 2015
Gegenbewegungen
Reaktion des UNO-Menschenrechtsrats
Als Reaktion auf die zunehmend schwierige Situation von NGOs und allgemein der Zivilgesellschaft in verschiedenen Staaten verabschiedete der UNO-Menschenrechtsrat im März 2013 eine Resolution zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern/-innen (MRV). Sie hält unter anderem fest, dass Staaten ihre nationalen Gesetze überarbeiten sollen, wenn diese die Arbeit von MRV erschweren (siehe Artikel Menschenrechtsrat reagiert auf zunehmende Restriktionen für die Zivilgesellschaft).
- Protecting human rights defenders
Resolution A/HRC/RES/22/6 des UNO-Menschenrechtsrats, 12. April 2013
Reaktion des UNO-Sonderberichterstatters für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Der UNO-Sonderberichterstatter für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit Maina Kiai verkündete seinerseits 2014 drei Prinzipien zum Schutz der organisierten Zivilgesellschaft. Diese bringen zum Ausdruck, dass die Möglichkeit, finanzielle Mittel zu erhalten, dem Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit innewohnt. Auch müssten Staaten aufgrund ihrer internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen den einheimischen NGOs erlauben, ihre Tätigkeiten durch Geldgeber aus dem Ausland zu finanzieren. Ferner muss demnach das Prinzip gelten, dass Staaten die Arbeit von NGOs und privaten Unternehmen in ausgewogener Weise regulieren.
- Protecting civic space and the right to access resources
Community of Democracies und UN Special Rapporteur for Freedoms of Peaceful Assembly and of Association
Nationale Initiativen
Die Schweiz lancierte anfangs 2014 Leitlinien für Menschenrechtsverteidiger/innen, deren Wirkung an einer Tagung im Juni 2014 diskutiert wurde. Unter den Teilnehmenden befanden sich neben Vertreter/innen des Eidg. Departments für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) und der hiesigen Zivilgesellschaft, auch Menschenrechtsverteidiger/innen aus Russland. Juri Dzhibladze vom Center for the Development of Democracy and Human Rights in Moskau hielt dabei stellvertretend für andere russische NGOs fest, dass die Schweiz in Russland im Bereich Menschenrechte nicht sichtbar sei. Das Kompetenzzentrum Friedensförderung (KOFF) veröffentlichte im Anschluss an die Tagung eine Studie, welche die Möglichkeiten und Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Leitlinien erörtert. Die Studie nimmt mitunter speziell Bezug auf Russland.
- Schweizerische Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger/innen (pdf, 24 S.)
Leitlinien der Schweiz erarbeitet vom EDA, Dezember 2013 - Was sind die Schweizer Leitlinien für Menschenrechtsverteidiger/innen wert?
Artikel auf humanrights.ch, 23. Juni 2014 - Empfehlungen für die Umsetzung der Schweizer Leitlinien für Menschenrechtsverteidiger/innen
Artikel auf humanrights.ch, 21. Dezember 2014
Weiterführende Informationen
- NGO Law Monitor: Russia
The International Center for Not-for-Profit Law ICNL - Russia: Government against Rights Groups
Human Rights Watch, 12. Januar 2015 - Russia: Reprisals against NGOs breach international law and obligations as Human Rights Council member
International Service for Human Rights ISHR, 9. April 2014 - Russia must end unprecedented crackdown on human rights defenders
International Service for Human Rights ISHR, 23. Dezember 2013 - Staatlich dirigierte Hatz
Sergei Niktin, Leiter des Amnesty-Büros in Moskau im Amnesty – Magazin der Menschenrechte, Mai 2013 - Umstrittenes Gesetz in Kraft. Russische NGO unter Druck
Neue Zürcher Zeitung, 24. November 2012 - Farbrevolutionen
Informationen auf wikipedia mit Links zu den einzelnen Revolutionen - Die «Rosenrevolution» in Georgien. Das Ende der Ära Schewardnadse (pdf, 75 S.)
Dokumentation des Deutschen Welle Monitors Ost-/Südosteuropa, Dezember 2003 - US campaign behind the turmoil in Kiev
Guardian-Artikel über die Beteiligung der USA an der Orangen Revolution in der Ukraine, 26. November 2004
10.07.2015