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EGMR gewährt weiten Ermessensspielraum im Bereich der Fortpflanzungsmedizin

10.05.2012

 

Der EGMR bejaht im Urteil S.H. und andere gegen Österreich vom 3. November 2011 (Beschwerde Nr. 57813/00) einen weiten Ermessensspielraum der Staaten bei der Regulierung von Fortpflanzungsmedizin. Weder ein generelles Verbot von Eizellenspenden noch ein Verbot von Samenspenden für in-vitro-Fertilisation verletzen demnach das durch Artikel 8 EMRK geschützte Recht eines Paares, ein Kind zu bekommen und sich dafür künstlicher Fortpflanzungstechniken zu bedienen.