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EGMR: Soziale Vaterschaft darf Vorrang vor biologischer Vaterschaft haben

10.05.2012

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stützt in zwei Urteilen vom März 2012 den Entscheid Deutschlands, die soziale Vaterschaft stärker als die biologische zu schützen. Im Schweizer Recht wird die soziale Vaterschaft bei Heirat zwischen Kindesmutter und rechtlichem Vater gegenüber der biologischen Vaterschaft bevorzugt. Dies erscheint im Lichte der aktuellen EGMR-Praxis mit der EMRK vereinbar.