Die Chinesin Cao Shunli war als Anwältin tätig und hatte als Aktivistin dafür gesorgt, dass sich die chinesische Zivilgesellschaft bei der UNO Gehör verschaffen konnte. Im März 2014 verstarb sie in einem chinesischen Gefängnis. Cao Shunli war im September 2013 am Flughafen von Peking kurz vor Besteigen eines Flugzeuges nach Genf, wo sie an einer Weiterbildung im Bereich Menschenrechte teilnehmen wollte, von den chinesischen Behörden in Haft genommen worden.
Auch ein Jahr nach ihrem Tod hat China nichts unternommen, um die Todesumstände und -ursachen zu klären oder die Familie der Menschenrechtsverteidigerin für die illegale Inhaftierung, den Missbrauch und die unmenschliche Behandlung, welche sie erlitten hat, zu entschädigen. Mehrere NGO verlangen deshalb eine unabhängige Untersuchung oder eine Intervention des Menschenrechtsrates. Am 18. März 2015 hat der International Service for Human Rights (ISHR) in diesem Sinne ein gemeinschaftliches Statement von acht grossen internationalen NGO beim Menschenrechtsrat in Genf eingereicht.
Verwehrung von lebenswichtigen Medikamenten
Die chinesische Menschenrechtsverteidigerin, die an beiden Lungen tuberkulosekrank war und darüber hinaus an Leberproblemen litt, verstarb sieben Monate nach ihrer Festnahme. In der Haftanstalt, in welcher sie untergebracht wurde, hatte sie keinen Zugang zu medizinischer Versorgung, welche ihr das Leben hätte retten können.
Für die NGO Chinese Human Rights Defenders (CHRD) ist der Tod Cao Shunlis der traurige Beweis für die ständige massive Verfolgung von Aktivisten und Aktivistinnen der Zivilgesellschaft und von Menschenrechtsverteidigern/-innen, die versuchen im Rahmen der UNO an Aktivitäten im Bereich der Menschenrechte teilzunehmen.
Pflicht zur Untersuchung
Am Jahrestag des Todes von Shunli gedachten die Organisationen Human Rights Watch, CIHRS, CIVICUS, Conectas, EHARDP, Article 19, HRHF und ALRC der chinesischen Menschenrechtsverteidigerin und erinnerten China und den Menschenrechtsrat daran, dass die Angelegenheit nicht abgeschlossen ist. China müsse eine erschöpfende, unabhängige und unbefangene Untersuchung zum Tod der chinesischen Menschenrechtsverteidigerin Cao Shunli sicherstellen, verlangen die führenden internationalen Menschenrechtsorganisationen in einem gemeinsamen Statement. Falls die chinesischen Behörden eine solche Untersuchung in Übereinstimmung mit den internationalen Standards nicht durchführen wollten oder könnten, sei es am Menschenrechtsrat, als dem höchsten Menschenrechtsorgan der Welt, angemessene Massnahmen zu treffen.
Bereits kurz nach dem Tod von Cao Shunli hatte der ISHR festgehalten, der Menschenrechtsrat habe die Verpflichtung, seine Reaktionen auf Repressalien gegenüber Menschenrechtsverteidigern/-innen zu verschärfen. In der Pressemitteilung vom 19. März 2015 bekräftigt die Organisation nun ihre Forderung erneut. Wenn sich China aus einem so offensichtlichen Fall von Repressalien gegenüber einer Person, die mit den UNO-Menschenrechtsmechanismen kooperiert hatte, unbeschadet herausziehen könne, dann sende der Rat an alle, die Menschenrechte verletzen, die Botschaft, dass Aktivistinnen und Aktivisten ungestraft attackiert werden könnten.
Der ISHR begrüsst zwar die neuesten Entwicklungen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern/-innen, etwa dass die Vertragsorgane den Staaten die primäre Verantwortung in Fällen von Repressionen gegen Menschenrechtsverteidiger/-innen zuschreiben. Diese Fortschritte riskierten jedoch wirkungslos zu sein, sollte der Menschenrechtsrat es zulassen, dass Fälle wie derjenige von Cao Shunli ohne Konsequenzen bleiben.
Verteidigen der Menschenrechte in China
Das gemeinsame Statement der acht NGO kommt zu einem Zeitpunkt, in dem sich die Situation in China systematisch verschlechtert, was von der internationalen Gemeinschaft jedoch mit Gleichgültigkeit wahrgenommen wird. In ihrem Weltbericht von 2015 unterstreicht etwa die Organisation Human Rights Watch, dass die Regierung und die Kommunistische Partei Chinas die schärfste Kampagne an politisch motivierten Untersuchungen, Verhaftungen und Verurteilungen der letzten zehn Jahre lanciert habe. Diese Kampagne bedeute eine radikale Wende in Richtung Intoleranz gegenüber kritischen Stimmen, insbesondere denjenigen von Menschenrechtsverteidigern/-innen. Der Bericht zeigt sich zudem besorgt über den Rückgang der Kritik der internationalen Gemeinschaft in Bezug auf die in China begangenen Menschenrechtsverletzungen. Bestimmte Personen, darunter auch der UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon, hätten die chinesische Regierung sogar für ihren Beitrag zur Förderung der Menschenrechte gelobt.
In China leiden Menschenrechtsverteidiger/innen unter Einschüchterungsversuchen, Gewalt und Ausgrenzung. Cao Shunlis Schicksal steht stellvertretend für viele Menschen, die sich für die Menschenrechte einsetzen. Sie arbeitete bis im Jahre 2000 im chinesischen Arbeitsministerium. Dann verlor sie die Stelle, weil sie Korruptionsfälle aufdeckte (bei der Zuweisung von Wohnraum durch die Behörden profitierten Beamte von Zahlungen durch finanzstarke Interessenten). Cao Shunli setzte sich ab 2008 aktiv für die Menschenrechte ein, weshalb die chinesischen Behörden sie zwei Mal in ein Arbeitslager einsperrten.
Im Jahr 2013 setzte sie sich dafür ein, dass bei der Länderüberprüfung von China durch den UNO-Menschenrechtsrat auch die Zivilgesellschaft angehört wird. Doch die chinesischen Behörden setzten alles daran, die Menschenrechtssituation in China zu verbergen und erreichten schliesslich, dass die chinesische Zivilgesellschaft vollkommen aus dem Länderüberprüfungsprozess ausgeschlossen wurde. China wollte offenbar um jeden Preis verhindern, dass innenpolitische Kritiker und internationale Organisationen sich treffen können. Für China ging diese Rechnung bisher auf. Cao Shunli bezahlte für ihren Einsatz hingegen mit dem Leben.
Denkwürdiges an der 25. Session des Menschenrechtsrats
Der Menschenrechtsrat hatte an seiner 25. Session in Genf eine wichtige Resolution zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger/innen angenommen. Die Resolution A/HRC/25/L.24 datiert am 27. März 2014, also nur wenige Tage nach dem Tod von Cao Shunli. Sie ruft die Staaten auf, Menschenrechtsverteidiger/innen vor jeglichen Attacken und Repressalien zu schützen und sich zu vergewissern, dass die nationalen Gesetze und Politiken die Aktivisten/-innen in ihrer Arbeit unterstützen. Mit der Resolution erneuerte der Rat zudem das Mandat eines Sonderberichterstatters für Menschenrechtsverteidiger/innen für weitere drei Jahre. Dieses sei notwendig, weil Menschenrechtsverteidiger/innen grossen Risiken ausgesetzt seien, hiess es im Rat. Gemeinsam mit ihren Familien und ihren Verbündeten seien sie täglich betroffen von Arbeitslosigkeit, Bedrohungen, Stigmatisierungen, physischer Gewalt, Verhaftungen und Morddrohungen, sagte eine Abgeordnete aus Irland.
Die 25. Session des Menschenrechtsrats zeigte eindrücklich, dass zwischen Anspruch und Wirklichkeit eine grosse Lücke klafft. Denn während der Session kam es zu einer denkwürdigen Situation. China hatte im März 2014 zum grossen Missfallen der internationalen NGOs erstmals Einsitz im Menschenrechtsrat genommen. Als nun während der Session der ISHR das Wort ergriff und zu Ehren der verstorbenen Cao Shunli zu einer Schweigeminute aufrief, unterbrach die chinesische Delegation das Schweigen und gab zu Protokoll, dass eine NGO ihre Redezeit im Menschenrechtsrat nicht benutzen dürfe, um zu schweigen.
Weibliche Menschenrechtsverteidiger tragen ein doppeltes Risiko
Weibliche Menschenrechtsverteidiger wie Cao Shunli sind gemäss der Sonderberichterstatterin für Menschenrechtsverteidiger, die weiblichen Aktivistinnen 2010 einem Bericht widmete, besonders gefährdet. Dieser Bericht führte dazu, dass die UNO-Generalversammlung in New York im November 2013 die erste Resolution für den Schutz von weiblichen Menschenrechtsverteidigern (A/C.3/68/L.64) annahm. Diese Resolution war übrigens neben China auch von der Gruppe afrikanischer Staaten, Russland, Katar, Kuweit, Iran, Irak, Jemen, Saudi-Arabien und Singapur bekämpft worden.
Für NGOs war auch diese Resolution ein Schritt vorwärts, weil sie zuhanden der Staaten konkrete Empfehlungen bezüglich spezifischer korrigierender Massnahmen für den Schutz von weiblichen Aktivistinnen beinhaltet. Weiter enthält die Resolution eine klare Definition von weiblichen Menschenrechtsverteidigerinnen: «Frauen jeglichen Alters, welche sich alleine oder vereinigt für die Verteidigung aller Menschenrechte engagieren aber ebenso für alle Personen, die sich für die Verteidigung der Frauenrechte und der Geschlechtergleichstellung einsetzen.» Die Resolution ruft die Staaten nicht zuletzt dazu auf, die Verantwortlichen für die Gewalt gegen weibliche Menschenrechtsverteidigerinnen, seien sie nun staatliche Akteure oder nicht, zu bestrafen. Man kann sich nicht erwehren, hier anzufügen: Seien sie nun aus China oder nicht.
Quellen
- China: Ensure independent investigation into death of Cao Shunli
ISHR, 19 mars 2015 - China: Political Repression at a High Mark
Human Rights Watch, 29. Januar 2015 - Chinese Government Must Be Held Accountable for Death of Activist Cao Shunli
Medienmitteilung von Chinese Human Rights Defenders, 14. März 2014 - La mort de la militante Cao Shunli indigne les milieux de défense des droits de l'homme
Le Monde, 15. März 2014 - UN Human Rights Council adopts crucial resolution on human rights defenders
ISHR, 28. März 2014 - Human Rights Council has a duty to strengthen response to reprisals
ISHR, 19 März 2014 - China interrupts moment of silence for Cao Shunli at the UN Human Rights Council
ISHR, 20. März 2014 - UN adopts landmark resolution on Protecting Women Human Rights Defenders
ISHR, 28. November 2013 - Les Nations Unies adoptent la Toute première résolution relative à la protection des femmes défenseures des droits humains dans un contexte de forte opposition conservatrice à des droits déjà reconnus
Association for Women's Rights in Development (AWID), 6. Dezember 2013
Weiterführende Informationen
- Cuba, la Chine et la Russie élus pour trois ans au Conseil des droits de l'homme de l'ONU
Le Monde, 13. Novembre 2013 - Bericht der Sonderberichterstatterin der UN zur Lage der Menschenrechtsverteidiger, Frau Margaret Sekaggya
A/HRC/16/44, 20. Dezember 2010 - Website der Koalition Women Human Rights Defenders
31.03.2015