humanrights.ch Logo Icon

Diplomatische Zusicherungen – schwierige Gratwanderung des EGMR

10.05.2012

Systematische Verletzungen des Folterverbots im Herkunftsstaat schliessen die Möglichkeit der Abstützung einer Auslieferung oder Ausschaffung auf diplomatische Zusicherungen im Einzelfall nicht zwingend aus. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Zulässigkeit diplomatischer Zusicherungen bei drohendem Misshandlungsrisiko und Ausweisungsschutz bei schwerwiegenden Verletzungen von Art. 5 und 6 EMRK.