humanrights.ch Logo Icon

Wegweisendes Strassburger Urteil zu häuslicher Gewalt

10.06.2009

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat in einem massgebenden Urteil für alle Europaratsländer, darunter auch die Schweiz, über einen Fall von häuslicher Gewalt in der Türkei befunden. Erstmals haben die Richter in ihrem Urteil vom 9. Juli 2009 die Passivität des Staates gegenüber häuslicher Gewalt als Geschlechterdiskriminierung bewertet. Die Richter massregeln die Regierung in Ankara, weil die Polizei eine heute 37-jährige Frau und ihre Mutter nicht vor den immer heftigeren Übergriffen des Ex-Mannes geschützt hatte. Die Türkei muss der Frau 30'000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

«Dies setzt Grundsätze für die Rechtsprechung in den anderen Europaratsländern», sagte ein Sprecher des Gerichtshofes. Fälle häuslicher Gewalt könnten in Zukunft vor dem Gerichtshof für Menschenrechte auch mit dem Diskriminierungsverbot begründet werden. Die türkischen Behörden hätten die beiden Frauen nicht ausreichend vor der Gewalt des Täters geschützt, urteilten die Strassburger Richter. Sie verwiesen dabei auf Berichte der Menschenrechtsorganisation Amnesty International, in denen eine Akzeptanz häuslicher Gewalt in der Türkei durch Polizei, Behörden und Justiz beklagt wird.

Passivität der Behörden

«Trotz der Justizreformen der letzten Jahre reagiert die Justiz kaum auf Fälle häuslicher Gewalt, wobei die Täter häufig straflos bleiben», hiess es in dem Urteil. Klägerin war eine 37-Jährige aus Diyarbakir, deren Ex-Ehemann ihre Mutter 2002 mit einem Schuss aus einem Revolver tödlich verletzt hatte. «Die Klägerin habe deutlich dargelegt, dass die Passivität der türkischen Justiz ein Klima häuslicher Gewalt fördert», hiess es weiter.

Der Mann war 2008 nach der Tat wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, jedoch in Erwartung des Berufungsverfahrens frei gelassen worden. Seitdem hat er seine Ex-Frau erneut bedroht. Frühere Gerichtsklagen gegen den Mann 1998 hatten zu Ermittlungen wegen Todesdrohungen geführt, doch war der Mann nach kurzer Untersuchungshaft frei gelassen worden.

  • Opuz vs. Turkey
    Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, 9. Juni 2009 (pdf, englisch, 35 S.)