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Basiswissen Asylrecht - Dossier

Ausweis S (Schutzbedürftige)

27.09.2016

Der Ausweis S ist vom Asylgesetz vorgesehen für Personen, die vom Bundesrat zu «Schutzbedürftigen» ernannt worden sind und die aus Schutzgründen solange aufgenommen werden, bis der Schutzbedarf entfällt (z.B. aufgrund eines Bürgerkriegs, siehe Art. 66ff. AsylG). Es handelt sich um eine befristete humanitäre Aufnahme von Gruppen, bei denen keine Flüchtlingseigenschaften überprüft werden.

Der Ausweis S bekräftigt einen rechtlichen Status, ist aber keine Aufenthaltsbewilligung, denn aus der Gültigkeitsdauer kann kein Anwesenheitsrecht abgeleitet werden. Bisher wurden noch keine Ausweise S erteilt.

  • Schutzbedürftige Personen
    Informationen der Schweiz. Flüchtlingshilfe (SFH) (online nicht mehr verfügbar)
  • Ausweis S (für Schutzbedürftige)
    Staatssekretariat für Migration SEM