Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR hat im Jahre 2013 die Studie «Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz» in sechs Teilbänden veröffentlicht.
- Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz
Grundlagenstudie des Schweiz. Kompetenzzentrums für Menschenrechte SKMR
Die Studie bezieht sich auf die wichtigsten Empfehlungen, welche die Schweiz in den letzten Jahren von diversen Überwachungsorganen internationaler Menschenrechtsverträge der UNO und des Europarats erhalten hat. Sie analysiert den Ist-Zustand bei der Umsetzung der Empfehlungen und definiert den bestehenden Handlungsbedarf.
Empfehlungen zu Staat und Religion
Die nachstehende Übersicht stützt sich auf folgenden Teilband der SKMR-Studie:
- Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz. Eine Bestandesaufnahme im Bereich Institutionelle Fragen
Kap. «Das Verhältnis von Staat und Religion», S. 32-49 (pdf, 91 S.)
Die Empfehlungen an die Schweiz im Bereich «Staat und Religion» lassen sich in drei Bereiche gliedern:
Minarettverbot
Der Bau eines Minaretts ist in der Schweiz seit Annahme der Initiative vom 29. November 2009 verboten (Art. 72 Abs. 3 Bundesverfassung); Abstimmungskampagne und Initiative wird kritisiert; Verbot aussetzen und aufheben; Revision des Initiativrechts.
- Empfehlungen:
Kap. IV. 1.1.; S. 35-36 - Analyse des Status quo:
Kap. IV. 1.2.; S. 36-37 - Handlungsbedarf:
Kap. IV. 1.3.; S. 37-38
Verhüllungsverbote
In den letzten Jahren wurden Vermummungs- und Verhüllungsverbote (bzw. Verbot muslimische Kopftücher, Burka und/oder Niqab) geschaffen und verschärft; zeitlich unbeschränktes Verbot im gesamten öffentlichen Raum ist unzulässig
- Empfehlungen:
Kap. IV. 2.1.; S. 39 - Analyse des Status quo:
Kap. IV. 2.2.; S. 39-40 - Handlungsbedarf:
Kap. IV. 2.3.; S. 40
Glaubens- und Gewissensfreiheit im Schulumfeld
Die Glaubens- und Gewissenfreiheit im Schulumfeld ist besonders zu betrachten aufgrund der religiösen Neutralität der Schule und wird in drei Bereiche unterteilt:
Zulässigkeit von Kreuzen und Kruzifixen in Schulzimmern:
- Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte:
Kap. IV. 3.1.1.; S. 40-41 - Analyse des Status quo:
Kap. IV. 3.1.2.; S. 41-42 - Handlungsbedarf:
Kap. IV. 3.1.3.; S. 42-43
Tragen des Kopftuchs an öffentlichen Schulen: Es wird zwischen Lehrperson und Schülerinnen unterschieden
- Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte:
Kap. IV. 3.2.1.; S. 44 - Analyse des Status quo:
Kap. IV. 3.2.2.; S. 44-45 - Handlungsbedarf:
Kap. IV. 3.2.3.; S. 45-46
Dispensation vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen:
- Rechtsprechung des Bundesgerichts:
Kap. IV. 3.3.1.; S. 46-48 - Handlungsbedarf:
Kap. IV. 3.3.3.; S. 48-49
Sammlung von Empfehlungen auf Universal Human Rights Index
- Empfehlungen zum Schlagwort "Right to freedom of thought, conscience and religion" an die Schweiz
auf Universal Human Rights Index
24.03.2014