Die Menschenrechte sind auch bei der Terrorismusbekämpfung zu befolgen. Dies haben inländische und ausländische Fachleute anlässlich des erstmals veranstalteten Menschenrechtsforums Luzern gefordert. Folterungen sind illegal und dürfen selbst im «Krieg gegen den Terror» nicht angewendet werden, lautete die Bilanz der Tagung.
- Terrorismus rechtfertigt Folter nicht
Artikel in der NZZ vom 17. Juni 2004 (pdf, 20 KB, 2 S.) - Menschenrechte und Terrorismus: Menschenrechte als Ziel und Schranken des Strafrechts
Referat von Bundesanwalt Valentin Roschacher vom 15. Juni 2004 - Materialien-Sammlung auf humanrights.ch zu den Folterungen von Gefangenen in Irak
20.06.2004