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Basiswissen Asylrecht - Dossier

Erweitertes Verfahren

Kann nach der Anhörung kein Entscheid im Rahmen des beschleunigten Verfahrens getroffen werden, weil weitere Abklärungen erforderlich sind, so kommt es zum erweiterten Verfahren. Im Unterschied zum beschleunigten Verfahren ist das erweiterte Verfahren nicht getaktet und die einzelnen Verfahrensschritte sind auch nicht strikt vorgegeben. Die erstinstanzlichen Entscheide im erweiterten Verfahren sind nach Art. 37 Abs. 4 AsylG innert zwei Monaten nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens zu treffen.


Weiterführende Informationen: