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General Recommentation Nr. 33 zum Follow-up zur Durban Review Conference

30.04.2010

Im Nachgang zur Durban Review-Konferenz, welche vom 20.-14. April 2009 in Genf stattfand, hat der Ausschuss gegen Rassendiskriminierung kurze Allgemeine Empfehlungen erlassen in denen er die Staaten aufruft, ihren Verpflichtungen aus der Konvention nachzukommen. Die Empfehlungen sind nicht neu, sondern im Grossen und Ganzen altbekannt und mehrfach geäussert. Trotzdem sind sie – auch mit Blick auf die Schweiz – immer wieder von Nöten, zum Beispiel, wenn er dazu aufruft, das Individualbeschwerdeverfahren der Antirassismuskonvention (Art. 14) besser bekannt zu machen, damit es überhaupt genutzt wird, oder wenn er die Staaten zum Rückzug ihrer Vorbehalte auffordert oder wenn er verlangt, nationale Monitoring- und Evaluationsmechanismen zu schaffen, die garantieren, dass die im Rahmen der Staatenberichtsverfahren erlassenen «Concluding Observations» und auch die «General Recommendations» des Ausschusses effektiv Beachtung finden und umgesetzt werden. Er warnt sodann davor, dass die aktuelle Finanzkrise die Armut vergrössern und möglicherweise vermehrt Rassismus, rassistische Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit verbundene Intoleranz gegen ausländische Personen, Migrant/-innen, indigenen Bevölkerungsgruppen, Minderheiten und weiteren speziell verletzlichen Gruppen hervorrufen könne.