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General Recommendation Nr. 31 zur Rassismusprävention in der Verwaltung

14.02.2006

Der Ausschuss gegen Rassendiskriminierung hat an seiner 67. Sitzung im August 2005 Allgemeine Empfehlungen zur Bekämpfung von Rassismus in der Verwaltung und im Strafgerichtssystem formuliert. Er weist darauf hin, dass in allen Staaten der Welt Angehörige von ethnischen Gruppen, insbesondere Personen ausländischer Staatsangehörigkeit - Migrant/-innen, Flüchtlinge, Asylsuchende und staatenlose Personen – sowie Roma und Fahrende, Indigene und Vertriebene rassistisch motivierte Handlungen von Seiten der Behörden besonders ausgesetzt sind und besonders unter Sicherheitsmassnahmen – zum Beispiel im Zusammenhang mit der Terrorbekämpfung – zu erleiden haben. Er fordert die Staaten auf, in einem ersten Schritt Indikatoren für rassistisches Verhalten zu bestimmen, zum Beispiel um die Zahl und den Prozentsatz von Angehörigen der genannten Gruppen unter den Opfern von Gewalthandlungen begangen durch die Polizei oder sonstigen Sicherheitskräften zu ermitteln. Die Empfehlungen schlagen detaillierte Massnahmen und Strategien vor, um rassistisch motivierte Handlungen zu verhindern sowie um die Opfer zu schützen und ihnen Zugang zu Recht und Gerechtigkeit zu verschaffen. Es finden sich in den Empfehlungen alle Massnahmen, welche in der Schweiz im Zusammenhang mit der Polizeigewalt gegen Menschen dunklerer Hautfarbe oder ausländischen Personen von nichtstaatlicher Seite schon seit längerem gefordert werden (zum Beispiel unabhängige Beschwerdeinstanzen, unentgeltliche Prozessführung für die Opfer etc.).