humanrights.ch Logo Icon

General Recommendation Nr. 34 zur Rassendiskriminierung gegen Menschen afrikanischer Herkunft

09.12.2011

Der Ausschuss gegen Rassismus hat in seiner 79. Session im Sommer 2011 seine «General Recommendation No. 34» erlassen, welche sich auf die Rassendiskriminierung gegen Menschen afrikanischer Herkunft (people of African descent, PAD) bezieht.

Der Ausschuss trägt zum momentan stattfindenden «Jahr für Menschen mit afrikanischer Herkunft» bei, das 2009 von der Generalversammlung für das Jahr 2011 proklamiert wurde. Das Jahr zielt «auf die Stärkung der nationalen Massnahmen und der regionalen und internationalen Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen afrikanischer Abstammung in Bezug auf ihren vollen Genuss der wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen, bürgerlichen und politischen Rechte, ihre Partizipation und Integration in allen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aspekten der Gesellschaft und die Förderung einer besseren Kenntnis und Achtung ihres vielfältigen Erbes und Kultur» ab. Im weiteren Sinne soll damit bezweckt werden, dass die Menschen afrikanischer Herkunft von der internationalen Gemeinschaft als eine eigene Gruppe, deren Menschenrechte gefördert und geschützt werden müssen, anerkannt werden.

Die Empfehlung («Recommendation») ist inhaltlich auf die eintägige thematische Diskussion über die Menschen afrikanischer Herkunft zurückzuführen. Diese fand am 8. März 2011 auf Einladung des Ausschusses in Genf statt. Zusätzlich zu Vertreter/innen von UNO-Organen nahmen auch Vertreter/innen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs), internationalen Organisationen und der Wissenschaft sowie interessierte Einzelpersonen teil. Bereits im Vorfeld (in Form von Stellungsnahmen), aber hauptsächlich während der Tagung selbst, tauschten die Interessensgruppen relevante Informationen bezüglich der Thematik aus. Ziel war es, mit solchen Informationen das Verständnis von Ursachen und Folgen der Rassendiskriminierung von Menschen afrikanischer Herkunft zu erlangen und diesbezügliche Fortschritte, Herausforderungen und gewonnene Erfahrungen zu identifizieren.

Aufgrund der Ergebnisse erarbeitete der Ausschuss im Sommer 2011 die Generelle Empfehlung Nr. 34. Der Ausschuss hält in seinem Erlass neben der Bekräftigung der Rechte der Menschen afrikanischer Herkunft auch eine Reihe von Empfehlungen für die Staaten zu Massnahmen allgemeiner Natur zur Beschränkung von Diskriminierung fest. So widmet er sich unter anderem den bürgerlichen und politischen Rechten der Menschen afrikanischer Herkunft, insbesondere dem Zugang zur Staatsbürgerschaft, sowie den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten, speziell der Bildung. Er verpasst es auch nicht, zwei wichtigen Dimensionen besonders hervorzuheben und zu thematisieren: Zum einen die Gender-Dimension der Rassendiskriminierung, in dem er auf die Möglichkeiten der alleinigen oder speziellen Betroffenheit von Frauen hinweist. Zum anderen die rassistische Diskriminierung gegen Kinder, in dem er die Staaten auffordert, ihre besondere Schutzwürdigkeit bzw. Prekarität anzuerkennen und dementsprechend zu handeln. In Anbetracht der Tatsache, dass sich der Ausschuss bereits in der Vergangenheit mit der Gender-Dimension eingehend auseinandergesetzt und eine Empfehlung (Nr. 25) hierzu ausgearbeitet hat, scheint die spezielle Behandlung der Kinder-Dimension ein Novum zu sein.

Dokumentation: