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General Comment Nr. 4 des UNO-Kinderrechtsausschusses zum Recht auf Gesundheit und Entwicklung

14.02.2006

General Comment Nr. 4 des Ausschuss für die Rechte des Kindes vom 1. Juli 2003 beschäftigt sich mit dem Recht auf Gesundheit und Entwicklung der Heranwachsenden. Der Kinderrechts-Ausschuss drückt darin seine Sorge aus, dass die Staaten den Bedürfnissen der adoleszierenden Jugendlichen zu wenig Beachtung schenken. Die Konvention über die Rechte des Kindes gelte für Kinder bis achtzehn Jahre. Heranwachsende Kinder müsse das Recht auf Gesundheit und altersgerechte Entwicklungsmöglichkeiten garantiert und sie müssten auf ihren Eintritt ins Erwachsenendasein adäquat vorbereitet werden. Er betont unter anderem, dass die Staaten die Rechte allen Kindern unter 18 Jahren diskiminierungslos zu garantieren haben. Heranwachsende, welche Diskriminierungen ausgesetzt sind, hätten ein besonderes Risiko, Missbrauch, Gewalt und Ausbeutung zu erleiden. Mit Blick auf den Status der Migrantenkinder sowie insbesondere der Asylsuchenden, kommt diesem Dokument auch in der Schweiz einige Bedeutung zu.