19.09.2025
Geschlechtsspezifische Fluchtgründe liegen dann vor, wenn jemand wegen seiner Zugehörigkeit zu einem Geschlecht verfolgt wird. Geschlechtsspezifische Verfolgung wird in der Praxis meistens mit frauenspezifischer Ver-folgung gleichgesetzt. So erwähnt das Asylgesetz auch «nur» frauenspezifische Fluchtgründe (Art. 3 AsylG). Was darunter erfasst ist, wird im Gesetz nicht konkretisiert. Bis heute anerkennt das SEM in Verbindung mit dem Geschlecht die folgenden sieben spezifischen Gruppen:
- Opfer weiblicher Genitalverstümmelung (FGM: Femal Genital Mutilation)
- Opfer häuslicher Gewalt
- Opfer von Zwangsheirat
- Opfer von diskriminierender Gesetzgebung
- Opfer einer Ein-Kind-Politik/Zwangsabtreibung/Zwangssterilisation
- Opfer von Ehrenmord
- Opfer aufgrund der sexuellen Orientierung/Geschlechtsidentität (SOGI: «sexual orientation-gender identity»)
Dabei handelt es sich um Verfolgungshandlungen, die von Privaten ausgehen. Vor dem Jahre 2006 war es nach Praxis der Schweizer Asylbehörden nicht möglich, diese Gründe als Asylgründe anzusehen, da die Bedrohung oder Verfolgung immer vom Staat ausgehen musste. Im Jahre 2006 änderte die damalige Eidgenössische Asylrekurskommission (heutige Abteilungen IV, V und VI des Bundesverwaltungsgerichts) ihre Rechtsprechung. Mit der neuen Schutzpflicht-Doktrin wurde die Pflicht des Staates anerkannt, Private vor Ver-folgung durch Private zu schützen. Erst so konnte die Verfolgung durch Private als Asylgrund berücksichtigt werden.
Für eine Ausdehnung der geschlechtsspezifischen Fluchtgründe auf spezifische Problematiken von Trans-Menschen und intergeschlechtliche Personen fehlt bislang eine gefestigte Praxis.
Weitere Informationen:
- CARONI MARTINA/SCHEIBER NICOLE/PREISIG CHRISTA/PLOZZA MONIKA, Migrations-recht, 5. Aufl., Bern 2022
- Handbuch zum Asyl- und Wegweisungsverfahren,
Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH (Hrsg.), 3. Aufl., Bern 2021. - Geschlechtsspezifische Verfolgung
Handbuch SEM Asyl und Rückkehr - SKMR-Publikation zur geschlechtsspezifischen Verfolgung
Artikel vom 27.06.2012 - Studie zur Anerkennung frauenspezifischer Fluchtgründe
humanrigths.ch vom 26.01.2012 - Asylrekurskommission anerkennt frauenspezifische Fluchtgründe
humanrights.ch vom 30.10.2006 - Häusliche Gewalt im Kontext von Flucht und Asyl
Leitfaden für den Asylbereich im Kanton Bern von KKF und TdF, 2018 (pdf, 44 S.)