03.03.2009
Rechtsprechung des UNO-Menschenrechtsausschuss (Human Rights Committee)
- Sog. «Listing » im Rahmen der internationalen Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung
Sayadi et al gegen Belgien (Communication Nr. 1472/2006) - Fehlende Unabhängigkeit des universitären Beschwerdeverfahrens betreffend Ernennung einer Assistenzprofessorin
Castedo gegen Spanien (Communication Nr. 1122/2002)
Allgemeine Bemerkungen (General Comments)
Verschiedene Ausschüsse haben - zum Teil nach langer Pause - Allgemeine Bemerkungen betreffend die Auslegung einzelner Vertragsbestimmungen erlassen.
Menschenrechtsausschuss (CCPR)
- Verpflichtungen der Staaten im Rahmen des Individualbeschwerdeverfahrens
Allgemeine Bemerkungen Nr. 33 zum Fakultativprotokoll zum Pakt II
Ausschuss für Sozialrechte (CESCR)
- Recht auf soziale Sicherheit
Allgemeine Bemerkungen Nr. 19 zu Art. 9 Pakt I
Ausschuss gegen Frauendiskriminierung (CEDAW)
- Gleiche Rechte für Migrantinnen
Allgemeine Empfehlung Nr. 26
Ausschuss gegen Folter (CAT)
Erst seinen zweiten Kommentar hat der Ausschuss gegen Folter 2008 veröffentlicht. Erläutert wird darin die Umsetzung von Artikel 2 der Konvention. Dieser umschreibt die Pflichten der Vertragsstaaten zur Verhinderung von Folterung. Folter ist danach absolut verboten, das heisst auch in Ausnahmesituationen (z.B. Krieg); Folter darf sodann nicht mit dem Argument gerechtfertigt werden, sie sei auf Weisung eines Vorgesetzten oder eines Trägers öffentlicher Gewalt erfolgt.
- Umsetzung von Art. 2 Anti-Folterkonvention
Allgemeine Bemerkung Nr. 2