18.11.2014
Die am 9. April 2014 von der UNO-Generalversammlung nach einem langwierigen Prozess verabschiedete Resolution zur Reform der UNO-Vertragsorgane ist von zahlreichen Kompromissen geprägt und verzichtet auf grundsätzliche Neuerungen.
Behörden und die Zivilgesellschaft in der Schweiz sind von den Reformen im Bereich der Vorbereitung von Staatenberichten betroffen: Künftig werden die Staatenberichte im Wesentlichen aus Antworten zu Fragen bestehen und damit kürzer und fokussierter sein, der Zeitplan wird voraussehbarer, die NGOs werden mit ihren Schattenberichten zudem nicht erst nach Vorliegen des Staatenberichts tätig werden können, sondern bekommen Gelegenheit, bereits im Vorfeld der Erarbeitung der Fragelisten Einfluss zu nehmen.
Dokumentation
- Reform der UNO-Vertragsorgane - Erste Einschätzungen aus Sicht der Praxis
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR vom 21. Oktober 2014 - Ein Blick hinter die Kulissen des UNO-Menschenrechtsausschusses: Der Vorsitzende des Ausschusses Sir Nigel Rodley im Gespräch mit dem SKMR
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR vom 21. Oktober 2014 - Stärkung der Vertragsorgane des UNO-Menschenrechtssystems
Schweiz. Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), 5.6.2014